Der bfg Bayern hat als Dachverband nur die anderen bfg Ortsgemeinden als Mitglieder.
 
Um Mitglied beim bfg zu werden, darf man keiner Kirche / Sekte oder anderen Religionsgemeinschaft angehören.
Unter dieser Voraussetzung gibt es zwei Möglichkeiten, Mitglied beim Bund für Geistesfreiheit zu werden.

Ordentliches Mitglied in einer der bfg Ortsgemeinden
Ein ordentliches Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, welcher steuerlich absetzbar ist, und hat volles Stimmrecht.
Die Höhe des jeweiligen Jahresbeitrags(ca 40-60 €/Jahr) erfahren Sie bei den einzelnen Ortsverbänden.

Solidaritätsmitglied in einer der bfg Ortsgemeinden
Ein Solidaritätsmitglied zahlt keinen Beitrag und hat auch kein Stimmrecht.
Jedes Solidaritätsmitglied hilft uns dabei, unser Gewicht in der Politik und Gesellschaft zu stärken.

Da der Bund für Geistesfreiheit eine anerkannte gesellschaftliche, weltanschauliche und kulturelle Aufgabe wahrnimmt, erhält er aus dem Kultusministeriums-Etat einen geringen Pauschalbetrag pro Mitglied und Jahr.
Informationen und Anträge zur Solidaritätsmitgliedschaft erhalten Sie bei den einzelnen Ortsverbänden.
 
Hier können Sie den Mitgliedsantrag herunterladen.