Beim Bayrischen Verwaltungsgerichtshof steht eine kuriose Frage auf der Tagesordnung :
Wenn die Rechtsordnung von „gottesdienstlicher Nutzung und von Göttern“ spricht, was ist damit gemeint ?
Um diese Frage muß der BVwGh mit zwei Parteien streiten, die diese Frage unterschiedlich beantworten. Dazu ist eine öffentliche, mündliche Verhandlung
am 22. Juli 2015 um 9.15 Uhr
im Gerichtsgebäude , Bayerstraße 30 , 80335 München
( Az M 66 K 14.446 )
Worum geht es ?