Wie vielerorts der Presse zu entnehmen war, klagt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg mÜnchen) mit Unterstützung des Bund für Geistesfreiheit Bayern, der Giordano Bruno Stiftung und dem Bayerischen Freidenkerverband gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen. Die Klage betreut Assunta Tammelleo (bfg mÜnchen), sie wird juristisch geführt durch die Rechtsanwälte Hubert Heinhold und Dirk Asche (Kanzlei Wächtler und Kollegen München).