Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur kirchlichen Einstellungspraxis. Demnach dürfen kirchliche Arbeitgeber bei Einstellungen gemäß nationalem Recht nur dann von Bewerberinnen und Bewerbern die Zugehörigkeit zu einer Konfession verlangen, wenn die auszuübende Tätigkeit direkt mit dem Glauben und der Verkündigung desselben zu tun hat.