Das Münchner Verwaltungsgericht muss klären, ob es eine höherer Instanz gibt, welche die Richtige ist und wie man ihr standesgemäß dient um Gebühren zu sparen.
Begonnen hat alles mit einem unscheinbaren Paragrafen im Rundfunkstaatsvertrag. Dort wird für Betriebsräume, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind Beitragsfreiheit versprochen.
Die Frage bleibt, was für ein Gott gemeint ist, was man sich unter gottesdienstlichen Zwecken genau vorzustellen hat und wer also in den Genuss eines solchen Privilegs kommt.