Das Bayerische Datenschutzgesetz soll novelliert werden. In seiner Stellungnahme fordert der Bund für Geistesfreiheit Bayern, K.d.ö.R., einen Schutz der Menschen vor den Begehrlichkeiten privater wie staatlicher Akteure nach Sammlung, Verknüpfung und Verwertung personenbezogener Daten. Ferner verlangt er, dass Art. 140 GG („Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.“) im Datenschutzgesetz verankert wird. Schließlich fordert der Verband einen Schutz gegen die Diskriminierung wegen des Geschlechts und des Familienstandes.