Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es am 7. März 2019 abgelehnt, die mit einer Popularklage angegriffenen Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) und der Bund für Geistesfreiheit Bayern hatten am 25. August 2018 eine Popularklage und einen Eilantrag auf vorläufige Aussetzung des Gesetzesvollzug gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.