Nachrichten-Meldung des Bayerischen Rundfunks vom 30.11.2016:
Neun „stille“ Feiertage gibt es im Freistaat, wobei der Karfreitag im Bayerischen Feiertagsgesetz noch einmal einen besonderen Schutz genießt. An diesem Tag gilt das Ruhegebot ausnahmslos.