Das Bundearbeitsgericht (BAG) entschied am 25.10.2018, dass das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung für eine 2012 ausgeschriebene befristete Referent/innenstelle keine Kirchenmitgliedschaft verlangen durfte. Gegenstand der Tätigkeit sollte schwerpunktmäßig die Erarbeitung eines Antirassismusberichtes sein.