Das umfassende Verbot vieler Veranstaltungen in Bayern am Karfreitag verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des "Bundes für Geistesfreiheit München" statt. Die Weltanschauungsgemeinschaft vertritt die Interessen konfessionsloser Menschen und will die strikte Trennung von Kirche und Staat. Um die bayerische Regelung prüfen zu lasen, hatte die Gruppierung am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung in einem Münchner Theater organisiert.