Gewehr und Gewissen

„Das Verlassen der Truppe stellt auch für den Fall und den Zeitraum eines völkerrechtswidrigen Einsatzes eine rechtswidrige Tat dar“, nämlich Fahnenflucht und Befehlsverweigerung.

Mit diesem „Argument“ begründet die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin die Berufung gegen das freisprechende Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 4. November 1999 (78 Js 128/99). Das Amtsgericht hatte den 46-jährigen promovierten Historiker Dr. K. von dem Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat freigesprochen. Die öffentliche Aufforderung war an die deutschen Soldaten im Kosovo-Einsatz gerichtet; in der „Tageszeitung“ hatte der Angeklagte mit mehreren zusammen einen „Aufruf an alle Soldaten der Bundeswehr“ veröffentlicht, die „am jugoslawischen Krieg“ beteiligt sind. Der fett gedruckte Kernsatz dieser halbseitigen Anzeige: „Eine Beteiligung an diesem Krieg ist nicht zu rechtfertigen. Verweigern Sie deshalb Ihre Einsatzbefehle! Entfernen Sie sich von der Truppe! Lehnen Sie sich auf gegen diesen Krieg!“

Das Amtsgericht begründet seinen Freispruch mit dem grundgesetzlich garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung (Grundgesetz Art. 5). Die dagegen eingelegte Berufung begründet die Staatsanwaltschaft (Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Dalheimer) mit dem weiteren Hinweis. Es könne „offen bleiben, ob auf Grundlage des geltenden Völkerrechts eine ausreichende völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Intervention der NATO im Kosovo bestand“.

Der Staatsanwalt fordert also den Kampfeinsatz von Soldaten auch dann, wenn der Krieg völkerrechtswidrig ist. Damit hat er nahtlos den Anschluss an die längst überwunden geglaubte nationalsozialistische Weltanschauung gefunden, die ja Religionsbedenken und Gewissensentscheidungen gegen ihren extrem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg ebenfalls nicht gelten ließ. „Die Strafbarkeit einer Handlung oder Unterlassung ist dadurch nicht ausgeschlossen, dass der Täter nach seinem Gewissen oder den Vorschriften seiner Religion sein Verhalten für geboten erachte“ (§ 48 des damaligen Militärstrafgesetzbuches). Als sich daher schon im Herbst 1939 die Todesurteile gegen die den Kriegsdienst konsequent verweigernden Bibelforscher unerwartet häuften, wurde die NS-Militärrichterschaft doch etwas nachdenklich und hielt hierwegen wiederholt bei Hitler persönlich Vortrag. Die extrem menschenfeindliche und das religiöse Gewissen verachtende Entscheidung des „Führers“ lautete: Er sehe sich nicht in der Lage, bei ernsthafter Wehrdienstverweigerung Gnade walten zu lassen. Dabei konnte kein Unterschied danach gemacht werden, aus welchen Beweggründen der Einzelne den Wehrdienst verweigere. ... Wenn der Wille des Mannes, der den Wehrdienst verweigere, nicht gebrochen werden könne, müsse das Urteil vollstreckt werden. Die Folge waren zehn- bis zwanzigtausend rechtswidrige Todesurteile der verbrecherischen NS-Militärrichter gegen Verweigerer des völkerrechtswidrigen hitlerischen „Vernichtungskrieges“. Die Bomben des NATO-Angriffs haben Hunderte völlig unbeteiligte Zivilisten getötet.

Das hier besprochene Berufungsverfahren ist nicht das einzige, es laufen noch mehrere gegen ebenfalls freigesprochene Unterzeichner des Kriegsdienstverweigerungsaufrufs; sie haben sich im „Komitee für Grundrechte und Demokratie“, Aquinostraße 7-11, 50670 Köln, zusammengetan. Die nun zu erwartenden Grundsatzprozesse werden wohl beim Bundesverfassungsgericht landen.

Dieser „Hüter der Verfassung“ hat schon in Dutzenden von Entscheidungen das Grundrecht der freien Meinungsäußerung respektiert, und u.a. auch entschieden, dass man ungestraft die Meinung äußern dürfe, „Soldaten sind Mörder“.

Besonders beklagenswert ist, was zur Frage des „ungerechten Krieges“ im neuen „Katechismus der katholischen Kirche“ steht. Danach ist für die Entscheidung, ob ein Krieg, etwa als Verteidigungskrieg, sittlich erlaubt ist, das „kluge Ermessen“ derer zuständig, „die mit der Wahrung des Gemeinwohls betraut sind“ (Rand-Nr. 2309). Eine unglaublich naive Ansicht! Waren etwa 1914 der Deutsche Kaiser und König von Preußen Wilhelm II. und der bayerische König Ludwig III. oder war gar Hitler 1939 von einem „klugen Ermessen“ geleitet, als sie Hunderttausende in den sinnlosen, mörderischen Krieg schickten? Wer im Katechismus weiterliest, findet zum Trost den Satz: „Der Mensch muss dem sicheren Urteil seines Gewissens stets folgen.“ (Rand-Nr. 1800) Also...!

Otto Gritschneder

Aus: Bayerische Staatszeitung Nr. 28 vom Freitag, den 14. Juli 2000 mit freundlicher Genehmigung des Autors Dr. Otto Gritschneder