Sterbehilfe, Staatsvertrag Hamburg - Vatikan
Sendereihe 'Positionen' AutorInnen:
Gerhard
Rampp,
Monika
Hendlmeier, Rainer
Statz Sonntag,
30.
Oktober 2005,
7.05 Uhr Sprecherin: Guten Morgen, liebe Hörerinnen und Hörer, wir begrüßen Sie zu dieser Sendung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, kurz bfg. Wenn Sie mehr über den bfg, seine Grundsätze und Aktivitäten wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die Anschrift, die wir Ihnen am Ende dieser Sendung mitteilen. Hören Sie nun Nachrichten, Informationen und Meinungen aus der freigeistigen Welt! Sprecher: Das
Thema Sterbehilfe entwickelt sich seit einem Jahr zu einem
regelrechten Dauerbrenner. Zuerst präsentierte die bisherige und
wohl auch künftige Justizministerin Zypries einen Gesetzentwurf,
der die Verfügungen von Patienten hinsichtlich ihrer Behandlung
in der letzten Lebensphase rechtsverbindlich machen soll. Dabei
geht es vor allem um ein eventuelles Verbot von lebensverlängernden
Maßnahmen. Zwar wurde dieser Entwurf wieder zurückgezogen, aber
nur deshalb, weil über zahlreiche Einzelheiten noch
Beratungsbedarf besteht. Nachdem sich inzwischen aber sogar der
Bundespräsident für eine solche gesetzliche Regelung
ausgesprochen hat, dürfte sie wohl innerhalb der nächsten zwei
Jahre verwirklicht werden. Doch
auch das Dahinvegetieren der amerikanischen Komapatientin Terry
Schiavo ist uns noch in genauer Erinnerung. Nach monatelangem
Tauziehen durfte sie sterben, weil der Ehemann mit Zeugen
nachweisen konnte, dass seine Frau in gesunden Tagen sinngemäß
geäußert hatte, sie wolle lieber schnell und human sterben als
jahrelang dahinzusiechen. Die sehr religiösen Eltern wollten das
Abschalten der lebenserhaltenden Maschinen verhindern, scheiterten
jedoch vor allen Gerichtsinstanzen. Dann
überraschte uns Ende September 2005 die Gründung einer deutschen
Sektion des Schweizer Vereins „Dignitas“, der sterbewilligen
Menschen zum Suizid verhelfen will. Und nur wenige Tage später
wagte der Hamburger Justizsenator Roger Kusch einen spektakulären
Tabubruch, indem er sich als erster deutscher Politiker für die
Legalisierung der aktiven Sterbehilfe aussprach. Die Bevölkerung
stimmt ihm laut Umfragen mit Dreiviertelmehrheit zu, seine eigene
Partei, die CDU, und die Kirchen widersprechen ihm heftig. Fast
zeitgleich fordern niederländische Kinderärzte die Möglichkeit
einer Tötung von schwerstbehinderten Neugeborenen auf Verlangen
der Eltern, nachdem dort seit einigen Jahren ebenso wie in Belgien
die aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen des
Betroffenen selbst, bereits legalisiert ist. Damals wie heute ist
es ausgerechnet ein christdemokratischer Ministerpräsident, der
solche Ideen unterstützt. Aber wir fragen: mit Recht ? Nach
Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit muss der Mensch selbst
bestimmen dürfen, unter welchen Umständen er sterben oder
weiterleben will. Der Wunsch eines gläubigen Christen, der keine
Verkürzung seines Lebensendes wünscht und die Schmerzen des
leidenden Christus am eigenen Leibe spüren will – wie es der
Vatikan vor zwei Jahrzehnten einmal formuliert hat – muss ebenso
respektiert und erfüllt werden wie der Wille eines anderen, der
seinem Leben selbst ein Ende setzen will um schlimmeren Schmerzen
auszuweichen. Daher unterstützt der Bund für Geistesfreiheit
alle Bestrebungen des Gesetzgebers, das Selbstbestimmungsrecht des
Menschen in seiner letzten Lebensphase zu stärken. Das
Begehren, Neugeborene töten zu dürfen, und seien sie auch schwer
behindert, steht dazu allerdings in Gegensatz, denn hier handelt
es sich um eine fremdbestimmte Entscheidung der Eltern und der
behandelnden Ärzte. Ethisch vertretbar erscheint hier allenfalls
das friedliche Einschlafen-Lassen von Säuglingen, die ohnehin
nicht lebensfähig wären. In allen anderen Fällen haben wir es
mit einem schwerwiegenden Tabubruch zu tun, den ein humanistisch
denkender und handelnder Mensch wohl kaum unterstützen kann. Auch
die Tötung auf Verlangen sollte nicht ohne Vorbehalt legalisiert
werden. Zur Selbstbestimmung gehört nämlich auch die
Eigenverantwortlichkeit für das eigene Tun. Wer sterben will und
dafür nachvollziehbare Gründe vorbringen kann, hat in einer
freien Gesellschaft das legitime Recht zur Selbsttötung. Man darf
von einem mündigen, sterbewilligen Menschen aber verlangen, dass
er damit nicht andere behelligt, sofern er sein Vorhaben selbst
vorbereiten und durchführen kann. Und selbst wenn er dazu nicht
mehr in der Lage ist, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, sollte
er eine hilfsbereite Person seines Vertrauens nicht stärker in
die Verantwortung einbeziehen, als dies entsprechend den Umständen
unumgänglich ist. Eine straffreie Beihilfe zur Selbsttötung
liegt dann vor, wenn z.B. ein Helfer ein geeignetes Mittel zwar
besorgt, aber die Entscheidung über dessen Einnahme beim
betroffenen Menschen bleibt. Setzt hingegen ein Arzt eine tödliche
Spritze, so liegt diese sogenannte „Tatherrschaft“ beim
Helfer, der dann eine strafbare Tötung auf Verlangen begeht. Wird
diese aktive Sterbehilfe allgemein legalisiert, drohen erhebliche
Gefahren, nicht zuletzt die eines Missbrauchs. Daher plädiert der
Bund für Geistesfreiheit – übrigens ebenso wie die Deutsche
Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) – nur in einem einzigen
Ausnahmefall für die Erlaubtheit der aktiven Sterbehilfe: nämlich
dann, wenn der Patient so schwer beeinträchtigt ist, dass er
seinen Suizid nicht mehr selbst durchführen kann. In diesem
extrem seltenen Sonderfall könnte man von einem „Freitod von
fremder Hand“ sprechen, der übrigens in jedem Einzelfall
bereits vorab medizinisch überprüfbar ist. Wie
sind nun die beiden Vorstöße des Dignitas-Vereins und des
Hamburger Justizsenators zu bewerten? Im ersten Fall geht es um
die Durchführung von völlig legalen „begleiteten Suiziden“.
Ein ethisches Problem entsteht jedoch, wenn nicht humanitäre,
sondern finanzielle Interessen bei der Gründung eine Rolle
spielen, was dem Dignitas-Gründer schon früher in der Schweiz
vorgeworfen wurde. Andererseits macht die Gründung auf den
Skandal aufmerksam, dass zwar die Beihilfe zum Freitod straffrei
ist, in der Praxis aber viele Hürden eingebaut werden, so dass
das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit hier nur
sehr eingeschränkt wahrgenommen werden kann. Roger
Kusch wiederum gebührt das Verdienst, die Diskussion über aktive
Sterbehilfe überhaupt erst einmal angestoßen zu haben. Seine
Begründung bleibt jedoch anfechtbar, und im Ergebnis schießt er
wohl über das Ziel hinaus. Aber das kann durch eine fundierte Erörterung
immer noch gerade gerückt werden. Sprecherin:
Die
Trennung von Staat und Kirche ist für den Bund für
Geistesfreiheit Bayern ein wichtiges Thema; von unserer Verfassung
wird diese Trennung seit über 80 Jahren ausdrücklich gefordert.
Dazu heißt es im Grundgesetz: Es besteht keine Staatskirche! Und
doch sieht die Verfassungswirklichkeit ganz anders aus. Einige
Religionen werden immer wieder privilegiert, sie haben oder
erhalten Sonderrechte oder die vertragliche Zusage für
beachtliche Geldzuwendungen. Solche Privilegien und Geldzahlungen
werden in Staatsverträgen festgelegt und für eine unbegrenzte
Laufzeit festgeschrieben. Einer
der bekanntesten Staatsverträge dieser Art ist das Konkordat
zwischen Hitler und dem Vatikan von 1933. Dieser Vertrag, der für
Hitler einen großen Prestigeerfolg bedeutete, ist als einziger
Vertrag aus nationalsozialistischer Zeit noch heute für die
Bundesrepublik uneingeschränkt gültig. Seit 1949 wird er durch
zahlreiche weitere Verträge ergänzt, die vor allem mit den
einzelnen Bundesländern abgeschlossen wurden. Zuletzt hörte man
im vergangenen Jahr von einem Konkordat zwischen dem Vatikan und
dem Land Brandenburg - ein Land mit ca. 70% Nichtgläubigen und
ca. 3% Katholiken; und in diesem Jahr steht ein Staatsvertrag mit
dem Stadtstaat Hamburg kurz vor der Unterzeichnung. Gegen
solche Staatsverträge, die übrigens auch mit der evangelischen
Kirche geschlossen werden, gibt es zahlreiche Einwände. Viele
Verfassungsrechtler betrachten diese Verträge als nicht vereinbar
mit unserer Verfassung. Die Argumentation dazu ist rechtlich
kompliziert und in dem hier zu Verfügung stehenden Rahmen nicht
darstellbar. Deshalb sei hier nur auf einige Gegebenheiten
hingewiesen, die speziell auch auf die Hamburger Situation
zutreffen: -
der Nutzen für den Staat und für die Mehrheit der Bürger ist
nicht erkennbar, - die einseitigen Verpflichtungen des Staates
enthalten keine Kündigungsmöglichkeit wie sie sonst in einem
Vertrag oder im Gesetz vorgesehen sind, - die einseitige Privilegierung einer
Religionsgemeinschaft bedeutet die Diskriminierung anderer
Weltanschauungsgemeinschaften, mit denen solche Verträge nicht
abgeschlossen werden, - die gewährten Privilegien stehen in einem
deutlichen Missverhältnis zur Bedeutung und zur Erscheinungsform
der Kirchen: ihr prozentualer Anteil an der Bevölkerung ist
gering und in allen Bereichen rückläufig: Durchschnittlich
verlassen in der Bundesrepublik ca. 100.000 Katholiken pro Jahr
ihre Kirchengemeinschaft, bei der evangelischen Kirche liegen die
Zahlen ähnlich, - viele
Regelungen in den Konkordaten sind überflüssig, da die Rechte
der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften durch die Verfassung
ausreichend garantiert sind. Nun
wird also auch Hamburg dem Wunsch der katholischen Kirche
entsprechen und mit dem Vatikan einen Vertrag schließen; dabei übernimmt
Hamburg die Verpflichtung, katholische Religion als ordentliches
Lehrfach an den Schulen festzuschreiben. Ferner wird an der
Universität ein Lehrstuhl für katholische Theologie
eingerichtet, damit die notwendige Zahl von katholischen
Religionslehrern am Ort auf Staatskosten ausgebildet werden kann. Die
freigeistigen Organisationen in Hamburg wehren sich heftig gegen
eine solch einseitige Sonderregelung. Sie verweisen auf die
Hamburger Tradition, die nie eine kirchliche Führung oder
Regierung kannte; Hamburg war immer für Religionen,
Weltanschauungsgemeinschaften und Kulturen offen, ohne eine
besonders zu unterstützen. Die
katholische Kirche in Hamburg ist heute eine verschwindende
Minderheit. Der Anteil der eingeschriebenen Mitglieder liegt etwa
bei 10% der Bevölkerung, davon nehmen aber nur ca. 15% am
kirchlichen Leben teil, d.h. im religiösen, kulturellen und
sozialen Leben der Stadt sind sie kaum wahrnehmbar. Da ist der
Protest der Hamburger freigeistigen Organisationen nur zu verständlich.
Sie weisen mit Nachdruck auf die Fragwürdigkeit dieses
Staatsvertrages hin, der nicht dem Staat und nicht dem Bürger
dient. Die Kritik richtet sich vor allem gegen den Hamburger Senat
bzw. gegen die Regierungsbehörden, die hier eine unnötige und überflüssige
Bindung mit einer Religionsgemeinschaft eingehen, entgegen allen
bisherigen Hamburger Traditionen. Sprecher: Wie bereits in unserer Sendung vom 7.
August diesen Jahres erwähnt, kommt der Kirchenfinanzexperte Dr.
Carsten Frerk zu einer Lesereise nach Bayern. Er stellt dabei sein
neues Buch „Caritas und Diakonie“ vor. Caritas und Diakonie
sind mit fast 1,5 Millionen Beschäftigten der weltweit größte
private Arbeitgeberverbund; ein Jahresumsatz von rund 45
Milliarden Euro führt die ökonomische Bedeutung vor Augen.
Obwohl Caritas und Diakonie formal nicht zur „verfassten
Kirche“ gehören, prägt ihre Arbeit für die Mehrheit der Bevölkerung
wesentlich das Bild von Kirche. Dabei gerät häufig in
Vergessenheit, dass die beiden kirchlichen Sozialkonzerne nur
„Träger“ der sozialen Dienste sind und ihre Arbeit (wie die
Kolleginnen und Kollegen von Arbeiterwohlfahrt oder Deutschem
Roten Kreuz) innerhalb des Rahmens staatlicher Sozialfürsorge
verrichten. Ein genauerer Blick auf die kirchliche
Wohlfahrtspflege lohnt also. Die Termine der Lesereise sind: 21. November, 19:30 Uhr im
Gewerkschaftshaus in Nürnberg, 24. November, 19:30 Uhr im
„Paradiesgarten“ in Regensburg, 25. November, 19:30 Uhr im Hörsaal A
119 der Ludwig-Maximilian-Universität in München, 26. November, 15:00 Uhr in der
Kresslesmühle in Augsburg. Sprecherin: Der Dachverband Freier
Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (kurz DFW), dem auch der bfg
Bayern angehört, ist nun höchst offiziell Mitglied der
Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU). Am 7.
Juli 2005 erfolgte die formale Aufnahme einstimmig in der
Generalversammlung in Paris. Die IHEU ist mit 100
Mitgliedsorganisationen die weltweit größte Dachorganisation von
Humanisten, Freidenkern und Freigeistern. Sie hat einen
offiziellen Status bei der UNESCO und anderen internationalen
Gremien. Schon seit längerem beteiligt sich
der DFW an internationalen Aktivitäten im freigeistigen Spektrum,
bei der Wahrung und Erlangung der Menschen- und Freiheitsrechte in
der Welt, der Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit und der
Gleichbehandlung der Menschen unabhängig von Lebensanschauungen,
Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung und Rasse. In den
letzten Jahren hat sich der DFW insbesondere auch in der Europäischen
Humanistischen Föderation für die Probleme der Entwicklung einer
EU-Verfassung und der Vertretung konfessionsfreier Interessen in
Europa eingesetzt. Sprecher: Unsere nächste Sendung hören Sie am
11. Dezember. Die Texte dieser Sendung erhalten Sie gegen
Erstattung des Portos bei: bfg Bayern, Postfach, 90730 Fürth. Im
Internet sind wir erreichbar unter der Adresse: www.bfg-bayern.de.
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