Sterbehilfe, Staatsvertrag Hamburg - Vatikan

  Sendereihe 'Positionen'

AutorInnen: Gerhard Rampp, Monika Hendlmeier, Rainer Statz
SprecherInnen:
Dr. Kerstin Pschibl, Karl Bierl

Eine Sendung im Bayerischen Rundfunk, Programm Bayern II, UKW

Sonntag, 30. Oktober 2005, 7.05 Uhr

 

 

Sprecherin:

 

Guten Morgen, liebe Hörerinnen und Hörer,

 

wir begrüßen Sie zu dieser Sendung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, kurz bfg. Wenn Sie mehr über den bfg, seine Grundsätze und Aktivitäten wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die Anschrift, die wir Ihnen am Ende dieser Sendung mitteilen. Hören Sie nun Nachrichten, Informationen und Meinungen aus der freigeistigen Welt!

 

Sprecher:

 

Das Thema Sterbehilfe entwickelt sich seit einem Jahr zu einem regelrechten Dauerbrenner. Zuerst präsentierte die bisherige und wohl auch künftige Justizministerin Zypries einen Gesetzentwurf, der die Verfügungen von Patienten hinsichtlich ihrer Behandlung in der letzten Lebensphase rechtsverbindlich machen soll. Dabei geht es vor allem um ein eventuelles Verbot von lebensverlängernden Maßnahmen. Zwar wurde dieser Entwurf wieder zurückgezogen, aber nur deshalb, weil über zahlreiche Einzelheiten noch Beratungsbedarf besteht. Nachdem sich inzwischen aber sogar der Bundespräsident für eine solche gesetzliche Regelung ausgesprochen hat, dürfte sie wohl innerhalb der nächsten zwei Jahre verwirklicht werden.

Doch auch das Dahinvegetieren der amerikanischen Komapatientin Terry Schiavo ist uns noch in genauer Erinnerung. Nach monatelangem Tauziehen durfte sie sterben, weil der Ehemann mit Zeugen nachweisen konnte, dass seine Frau in gesunden Tagen sinngemäß geäußert hatte, sie wolle lieber schnell und human sterben als jahrelang dahinzusiechen. Die sehr religiösen Eltern wollten das Abschalten der lebenserhaltenden Maschinen verhindern, scheiterten jedoch vor allen Gerichtsinstanzen.

Dann überraschte uns Ende September 2005 die Gründung einer deutschen Sektion des Schweizer Vereins „Dignitas“, der sterbewilligen Menschen zum Suizid verhelfen will. Und nur wenige Tage später wagte der Hamburger Justizsenator Roger Kusch einen spektakulären Tabubruch, indem er sich als erster deutscher Politiker für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe aussprach. Die Bevölkerung stimmt ihm laut Umfragen mit Dreiviertelmehrheit zu, seine eigene Partei, die CDU, und die Kirchen widersprechen ihm heftig. Fast zeitgleich fordern niederländische Kinderärzte die Möglichkeit einer Tötung von schwerstbehinderten Neugeborenen auf Verlangen der Eltern, nachdem dort seit einigen Jahren ebenso wie in Belgien die aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen des Betroffenen selbst, bereits legalisiert ist. Damals wie heute ist es ausgerechnet ein christdemokratischer Ministerpräsident, der solche Ideen unterstützt. Aber wir fragen: mit Recht ?

 Nach Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit muss der Mensch selbst bestimmen dürfen, unter welchen Umständen er sterben oder weiterleben will. Der Wunsch eines gläubigen Christen, der keine Verkürzung seines Lebensendes wünscht und die Schmerzen des leidenden Christus am eigenen Leibe spüren will – wie es der Vatikan vor zwei Jahrzehnten einmal formuliert hat – muss ebenso respektiert und erfüllt werden wie der Wille eines anderen, der seinem Leben selbst ein Ende setzen will um schlimmeren Schmerzen auszuweichen. Daher unterstützt der Bund für Geistesfreiheit alle Bestrebungen des Gesetzgebers, das Selbstbestimmungsrecht des Menschen in seiner letzten Lebensphase zu stärken.

 Das Begehren, Neugeborene töten zu dürfen, und seien sie auch schwer behindert, steht dazu allerdings in Gegensatz, denn hier handelt es sich um eine fremdbestimmte Entscheidung der Eltern und der behandelnden Ärzte. Ethisch vertretbar erscheint hier allenfalls das friedliche Einschlafen-Lassen von Säuglingen, die ohnehin nicht lebensfähig wären. In allen anderen Fällen haben wir es mit einem schwerwiegenden Tabubruch zu tun, den ein humanistisch denkender und handelnder Mensch wohl kaum unterstützen kann.

 Auch die Tötung auf Verlangen sollte nicht ohne Vorbehalt legalisiert werden. Zur Selbstbestimmung gehört nämlich auch die Eigenverantwortlichkeit für das eigene Tun. Wer sterben will und dafür nachvollziehbare Gründe vorbringen kann, hat in einer freien Gesellschaft das legitime Recht zur Selbsttötung. Man darf von einem mündigen, sterbewilligen Menschen aber verlangen, dass er damit nicht andere behelligt, sofern er sein Vorhaben selbst vorbereiten und durchführen kann. Und selbst wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, sollte er eine hilfsbereite Person seines Vertrauens nicht stärker in die Verantwortung einbeziehen, als dies entsprechend den Umständen unumgänglich ist. Eine straffreie Beihilfe zur Selbsttötung liegt dann vor, wenn z.B. ein Helfer ein geeignetes Mittel zwar besorgt, aber die Entscheidung über dessen Einnahme beim betroffenen Menschen bleibt. Setzt hingegen ein Arzt eine tödliche Spritze, so liegt diese sogenannte „Tatherrschaft“ beim Helfer, der dann eine strafbare Tötung auf Verlangen begeht. Wird diese aktive Sterbehilfe allgemein legalisiert, drohen erhebliche Gefahren, nicht zuletzt die eines Missbrauchs. Daher plädiert der Bund für Geistesfreiheit – übrigens ebenso wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) – nur in einem einzigen Ausnahmefall für die Erlaubtheit der aktiven Sterbehilfe:  nämlich dann, wenn der Patient so schwer beeinträchtigt ist, dass er seinen Suizid nicht mehr selbst durchführen kann. In diesem extrem seltenen Sonderfall könnte man von einem „Freitod von fremder Hand“ sprechen, der übrigens in jedem Einzelfall bereits vorab medizinisch überprüfbar ist.

Wie sind nun die beiden Vorstöße des Dignitas-Vereins und des Hamburger Justizsenators zu bewerten? Im ersten Fall geht es um die Durchführung von völlig legalen „begleiteten Suiziden“. Ein ethisches Problem entsteht jedoch, wenn nicht humanitäre, sondern finanzielle Interessen bei der Gründung eine Rolle spielen, was dem Dignitas-Gründer schon früher in der Schweiz vorgeworfen wurde. Andererseits macht die Gründung auf den Skandal aufmerksam, dass zwar die Beihilfe zum Freitod straffrei ist, in der Praxis aber viele Hürden eingebaut werden, so dass das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit hier nur sehr eingeschränkt wahrgenommen werden kann.

 Roger Kusch wiederum gebührt das Verdienst, die Diskussion über aktive Sterbehilfe überhaupt erst einmal angestoßen zu haben. Seine Begründung bleibt jedoch anfechtbar, und im Ergebnis schießt er wohl über das Ziel hinaus. Aber das kann durch eine fundierte Erörterung immer noch gerade gerückt werden.

 Sprecherin:

Die Trennung von Staat und Kirche ist für den Bund für Geistesfreiheit Bayern ein wichtiges Thema; von unserer Verfassung wird diese Trennung seit über 80 Jahren ausdrücklich gefordert. Dazu heißt es im Grundgesetz: Es besteht keine Staatskirche! Und doch sieht die Verfassungswirklichkeit ganz anders aus. Einige Religionen werden immer wieder privilegiert, sie haben oder erhalten Sonderrechte oder die vertragliche Zusage für beachtliche Geldzuwendungen. Solche Privilegien und Geldzahlungen werden in Staatsverträgen festgelegt und für eine unbegrenzte Laufzeit festgeschrieben.

 Einer der bekanntesten Staatsverträge dieser Art ist das Konkordat zwischen Hitler und dem Vatikan von 1933. Dieser Vertrag, der für Hitler einen großen Prestigeerfolg bedeutete, ist als einziger Vertrag aus nationalsozialistischer Zeit noch heute für die Bundesrepublik uneingeschränkt gültig. Seit 1949 wird er durch zahlreiche weitere Verträge ergänzt, die vor allem mit den einzelnen Bundesländern abgeschlossen wurden. Zuletzt hörte man im vergangenen Jahr von einem Konkordat zwischen dem Vatikan und dem Land Brandenburg - ein Land mit ca. 70% Nichtgläubigen und ca. 3% Katholiken; und in diesem Jahr steht ein Staatsvertrag mit dem Stadtstaat Hamburg kurz vor der Unterzeichnung.

Gegen solche Staatsverträge, die übrigens auch mit der evangelischen Kirche geschlossen werden, gibt es zahlreiche Einwände. Viele Verfassungsrechtler betrachten diese Verträge als nicht vereinbar mit unserer Verfassung. Die Argumentation dazu ist rechtlich kompliziert und in dem hier zu Verfügung stehenden Rahmen nicht darstellbar. Deshalb sei hier nur auf einige Gegebenheiten hingewiesen, die speziell auch auf die Hamburger Situation zutreffen:

 - der Nutzen für den Staat und für die Mehrheit der Bürger ist nicht erkennbar,

- die einseitigen Verpflichtungen des Staates enthalten keine Kündigungsmöglichkeit wie sie sonst in einem Vertrag oder im Gesetz vorgesehen sind,

- die einseitige Privilegierung einer Religionsgemeinschaft bedeutet die Diskriminierung anderer Weltanschauungsgemeinschaften, mit denen solche Verträge nicht abgeschlossen werden,

- die gewährten Privilegien stehen in einem deutlichen Missverhältnis zur Bedeutung und zur Erscheinungsform der Kirchen: ihr prozentualer Anteil an der Bevölkerung ist gering und in allen Bereichen rückläufig: Durchschnittlich verlassen in der Bundesrepublik ca. 100.000 Katholiken pro Jahr ihre Kirchengemeinschaft, bei der evangelischen Kirche liegen die Zahlen ähnlich,

- viele Regelungen in den Konkordaten sind überflüssig, da die Rechte der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften durch die Verfassung ausreichend garantiert sind.

 Nun wird also auch Hamburg dem Wunsch der katholischen Kirche entsprechen und mit dem Vatikan einen Vertrag schließen; dabei übernimmt Hamburg die Verpflichtung, katholische Religion als ordentliches Lehrfach an den Schulen festzuschreiben. Ferner wird an der Universität ein Lehrstuhl für katholische Theologie eingerichtet, damit die notwendige Zahl von katholischen Religionslehrern am Ort auf Staatskosten ausgebildet werden kann.

 Die freigeistigen Organisationen in Hamburg wehren sich heftig gegen eine solch einseitige Sonderregelung. Sie verweisen auf die Hamburger Tradition, die nie eine kirchliche Führung oder Regierung kannte; Hamburg war immer für Religionen, Weltanschauungsgemeinschaften und Kulturen offen, ohne eine besonders zu unterstützen.

Die katholische Kirche in Hamburg ist heute eine verschwindende Minderheit. Der Anteil der eingeschriebenen Mitglieder liegt etwa bei 10% der Bevölkerung, davon nehmen aber nur ca. 15% am kirchlichen Leben teil, d.h. im religiösen, kulturellen und sozialen Leben der Stadt sind sie kaum wahrnehmbar. Da ist der Protest der Hamburger freigeistigen Organisationen nur zu verständlich. Sie weisen mit Nachdruck auf die Fragwürdigkeit dieses Staatsvertrages hin, der nicht dem Staat und nicht dem Bürger dient. Die Kritik richtet sich vor allem gegen den Hamburger Senat bzw. gegen die Regierungsbehörden, die hier eine unnötige und überflüssige Bindung mit einer Religionsgemeinschaft eingehen, entgegen allen bisherigen Hamburger Traditionen.

 

Sprecher:

 

Wie bereits in unserer Sendung vom 7. August diesen Jahres erwähnt, kommt der Kirchenfinanzexperte Dr. Carsten Frerk zu einer Lesereise nach Bayern. Er stellt dabei sein neues Buch „Caritas und Diakonie“ vor. Caritas und Diakonie sind mit fast 1,5 Millionen Beschäftigten der weltweit größte private Arbeitgeberverbund; ein Jahresumsatz von rund 45 Milliarden Euro führt die ökonomische Bedeutung vor Augen. Obwohl Caritas und Diakonie formal nicht zur „verfassten Kirche“ gehören, prägt ihre Arbeit für die Mehrheit der Bevölkerung wesentlich das Bild von Kirche. Dabei gerät häufig in Vergessenheit, dass die beiden kirchlichen Sozialkonzerne nur „Träger“ der sozialen Dienste sind und ihre Arbeit (wie die Kolleginnen und Kollegen von Arbeiterwohlfahrt oder Deutschem Roten Kreuz) innerhalb des Rahmens staatlicher Sozialfürsorge verrichten. Ein genauerer Blick auf die kirchliche Wohlfahrtspflege lohnt also.

 

Die Termine der Lesereise sind:

21. November, 19:30 Uhr im Gewerkschaftshaus in Nürnberg,

24. November, 19:30 Uhr im „Paradiesgarten“ in Regensburg,

25. November, 19:30 Uhr im Hörsaal A 119 der Ludwig-Maximilian-Universität in München,

26. November, 15:00 Uhr in der Kresslesmühle in Augsburg.

 

Sprecherin:

 

Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (kurz DFW), dem auch der bfg Bayern angehört, ist nun höchst offiziell Mitglied der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU). Am 7. Juli 2005 erfolgte die formale Aufnahme einstimmig in der Generalversammlung in Paris. Die IHEU ist mit 100 Mitgliedsorganisationen die weltweit größte Dachorganisation von Humanisten, Freidenkern und Freigeistern. Sie hat einen offiziellen Status bei der UNESCO und anderen internationalen Gremien.

 

Schon seit längerem beteiligt sich der DFW an internationalen Aktivitäten im freigeistigen Spektrum, bei der Wahrung und Erlangung der Menschen- und Freiheitsrechte in der Welt, der Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit und der Gleichbehandlung der Menschen unabhängig von Lebensanschauungen, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung und Rasse. In den letzten Jahren hat sich der DFW insbesondere auch in der Europäischen Humanistischen Föderation für die Probleme der Entwicklung einer EU-Verfassung und der Vertretung konfessionsfreier Interessen in Europa eingesetzt.

 

Sprecher:

 

Unsere nächste Sendung hören Sie am 11. Dezember. Die Texte dieser Sendung erhalten Sie gegen Erstattung des Portos bei: bfg Bayern, Postfach, 90730 Fürth. Im Internet sind wir erreichbar unter der Adresse: www.bfg-bayern.de.