Guten Morgen, verehrte Hörerinnen und Hörer, als Martin Luther in der Reformationszeit den Ablass anprangerte, konnte er nicht ahnen, dass 500 Jahre später auch jene Konfession, die sich auf ihn beruft, derart viel Wert legt auf die Zahlung von Abgaben. Nun ist die Kirchensteuer, um die es hier hauptsächlich geht, schon seit längerem auch unter den Gläubigen nicht unumstritten. Aber in letzter Zeit haben beide Kirchen zu Methoden gegriffen, an neue Geldquellen zu gelangen, die selbst bei tiefgläubigen Christen zu dem Eindruck geführt haben, die finanzielle Ausstattung sei den Kirchen manchmal wichtiger als ihr religiöser Auftrag. Zwei aktuelle Beispiele belegen dies. Vor kurzem berichtete das ZDF-Fernsehmagazin Frontal 21, dass die evangelische Kirche in Ostdeutschland neuerdings Kirchensteuer von Personen einfordert, die in der DDR ausgetreten waren, wo aber die Austrittsurkunde entweder nicht mehr auffindbar ist oder nicht der Form entspricht, die in der heutigen Bundesrepublik üblich ist. Häufig wurden damals für kleine Kinder keine eigenen Austrittsurkunden erstellt, sondern sie waren auf der der Eltern vermerkt. Nun bestreitet die evangelische Kirche einfach, dass ein Austritt stattgefunden habe oder in gültiger Form vorgenommen worden sei. Das Motiv für eine solche völlig neue Form der Raffgier ist klar: Die evangelische Kirche in Ostdeutschland möchte durch diese auch juristisch zweifelhaften Tricks ihre Einnahmen aufbessern. Aber sie zahlt dafür einen Preis, der mit Geld nicht aufzuwiegen ist: Sie verliert an Glaubwürdigkeit. Selbst die eigenen Mitglieder betrachten dieses Verhalten teilweise als hartherzig und unchristlich. Dass die Betroffenen nach solchen Erfahrungen nie wieder etwas mit Kirche zu tun haben wollen und gegen sie tiefe Abneigung empfinden, liegt auf der Hand. Das zweite Beispiel betrifft Bayern. Hier werden ab dem 1. Januar 2005 manche Ehepaare eine böse Überraschung erleben. Wenn der Erwerbstätige aus der Kirche ausgetreten ist, der nicht berufstätige ihr hingegen noch angehört, muss der letztere zwar keine Kirchensteuer bezahlen, weil ohne eigenes Einkommen, wohl aber künftig ein sogenanntes „besonderes Kirchgeld“. Dabei handelt es sich um ein besonders hohes Kirchgeld, mit dem die entgangene Kirchensteuer des ausgetretenen Ehepartners teilweise wieder hereingeholt werden soll. Bei einem Gesamt-Jahreseinkommen von 50.000 Euro macht dies immerhin knapp 300 Euro aus. Die Kirchen führen zur Rechtfertigung an, dass die noch in der Kirche verbliebenen Familienmitglieder zwar kirchliche Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime nutzten, aber dafür keine Mitgliedsbeiträge zahlten. Dieses Argument ist jedoch falsch. Kirchliche Krankenhäuser und Altenheime finanzieren sich ausschließlich aus staatlichen Zuschüssen, Kostenerstattungen der Sozialträger und Eigenbeiträgen der Nutzer, daneben zu einem kleinen Teil aus Spenden und Erbschaften. Der Kirchensteueranteil liegt hingegen bei null Prozent. Einzig bei Kindergärten bringt der Träger einen Eigenanteil zu den Betriebskosten von rund zehn Prozent auf. Ohnehin verwenden die Kirchen von ihren 8,5 Milliarden Euro Kirchensteuereinnahmen weniger als zehn Prozent für öffentliche soziale Aufgaben, also deutlich weniger als eine Milliarde Euro. Dem stehen aber mehr als 15 Milliarden gegenüber, mit denen der Staat rein innerkirchliche Anliegen wie die Priester- und Theologenausbildung, die religiöse Unterweisung an Schulen oder die Gehälter von Bischöfen, Domkapitularen und Militärseelsorgern finanziert. Der Finanzexperte Dr. Carsten Frerk, der 2002 das überaus informative Buch „Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland“ herausbrachte, das inzwischen zu einem häufig zitierten Standardwerk geworden ist, fand heraus, dass der Gesamtbetrag der staatlichen Subventionen für die Kirchen im Jahr 2000 sogar bei 19,8 Milliarden Euro lag. Und weniger werden es seither wohl nicht geworden sein. Mit anderen Worten: Jeder von uns, egal ob Kirchenmitglied oder nicht, finanziert die Kirchen über die allgemeinen Steuern mit einem Betrag, der doppelt so hoch liegt wie die Kirchensteuersumme. Indirekt finanzieren also auch Konfessionslose die Kirchen in weit größerem Umfang mit, als diese an Eigenleistungen für die Allgemeinheit erbringen. Wer unter diesen Umständen nicht mehr bereit ist, zusätzlich auch noch Kirchensteuern zu bezahlen, kann keinesfalls verteufelt werden.
Trotzdem hält es der Bund für Geistesfreiheit für falsch, die Kirchensteuer überhaupt abzuschaffen. Grundsätzlich ist diese ja nichts anderes als ein Mitgliedsbeitrag, den die Kirchen selbstverständlich genauso erheben dürfen wie jede andere Vereinigung. Obwohl der Bund für Geistesfreiheit als weltliche humanistische Vereinigung zu den Religionsgemeinschaften in Konkurrenz steht, liegt es ihm fern, Andersdenkende zu diskriminieren. Daher muss auch den Kirchen das Recht auf Mitgliedsbeiträge zustehen. Aber der Bund für Geistesfreiheit ist auch gegen eine Privilegierung. Daher muss das Kirchensteuersystem zumindest in drei Punkten geändert werden. Erstens müssen die Kirchen ihre Beiträge selbst einziehen, zweitens ist neben der Taufe auch die eigenhändige Beitrittserklärung der betroffenen Person nötig und drittens muss ein Austritt nicht nur durch persönliche Erklärung auf dem Standesamt möglich sein, sondern durch einfachen Brief. Die beiden ersten Schritte bedürfen einer genaueren Erläuterung. Der Beitragseinzug durch die Kirchen selbst statt durch den Staat ist zum Beispiel in Österreich seit Jahrzehnten Praxis, ohne dass es je Probleme oder Klagen seitens der Kirchen gegeben hätte. Dort teilen die Finanzämter den Religionsgemeinschaften die Einkünfte ihrer Mitglieder mit, woraufhin diese ihre Rechnungen ausstellen. Dieses Verfahren hat einige Vorteile: Die Arbeitgeber sind nicht mehr über die Religionszugehörigkeit ihrer Beschäftigten informiert, was sie auch gar nichts angeht; andererseits sind sie nicht mehr zu kostenlosen Hilfsdiensten bei der Berechnung und Abführung der Kirchensteuer verpflichtet. Außerdem wird den Kirchen die nur in Deutschland übliche Praxis erschwert, ausschließlich Personal einzustellen, das auch Kirchensteuern zahlt. Dies mag noch verständlich sein im rein religiösen Bereich, nicht aber dort, wo die Kirchen mit öffentlichen Geldern öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Leider hat sich die rotgrüne Bundestagsmehrheit bei dem kürzlich beschlossenen Antidiskriminierungsgesetz dem massiven Druck der kirchlichen Lobby gebeugt und einzig für die Kirchen eine Ausnahme zugelassen, die auch weiterhin Personen fristlos aus dem kirchlichen Dienst entlassen dürfen, wenn sie einen Verstoß gegen die kirchliche Morallehre zu erkennen meinen, zum Beispiel eine Wiederheirat nach der Scheidung, ein Zusammenleben ohne kirchliche Trauung oder auch die Vermeidung der Kirchensteuerzahlung. All das wäre kaum möglich, wenn die Konfession nicht schon auf der Lohnsteuerkarte eingetragen würde. Der einzige Nachteil ist gering: Die Kosten für den Beitragseinzug wären etwas höher als bisher, aber große Organisationen wie zum Beispiel die Gewerkschaften oder der ADAC kommen damit auch klar, und nicht zuletzt auch die österreichischen Kirchen. Die zweite Änderung ist gravierender. Bis jetzt reicht die bloße Taufe eines Säuglings zur Begründung einer Kirchensteuerpflicht aus, was nach heutigem Verständnis - anders als noch vor einem halben Jahrhundert - einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Kindes darstellt. Es geht hier wohlgemerkt nicht um Sinn oder Unsinn der Säuglingstaufe, sondern um deren finanzielle Folgen. Zum Entstehen einer Mitgliedsbeitragspflicht ist immer die Zustimmung beider Seiten erforderlich: Die Kirchen machen mit gutem Recht die Taufe zur Voraussetzung, aber ebenso unerlässlich ist die Zustimmung des betroffenen Menschen, das heißt eine eigenhändige Eintrittserklärung ab dem Zeitpunkt der Religionsmündigkeit. Die herkömmliche Regelung wird häufig mit dem Hinweis verteidigt, die Eltern hätten ein Erziehungsrecht und könnten daher über den Kircheneintritt des Kindes bestimmen. Sachlich richtig ist daran aber nur der erste Teil. Aus dem unstrittigen Erziehungsrecht der Eltern ergibt sich aber gerade nicht das Recht, finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die später ausschließlich zu Lasten des Kindes gehen - zumal es sich dabei keineswegs um geringfügige Summen handelt. Der erwerbstätige Kirchensteuerzahler berappt zur Zeit im Durchschnitt 50 Euro im Monat, also 600 im Jahr. Bei 40 Erwerbsjahren wären das 24.000 Euro. Zusätzlich müssen die Zinsen eingerechnet werden. Wer die gesamte eingesparte Kirchensteuer von Anfang an auf ein Konto zur eigenen Alterssicherung einzahlt, wird beim Eintritt ins Rentenalter je nach voraussichtlicher Zinshöhe einen Betrag zwischen 100.000 und 150.000 Euro angesammelt haben. Das ist eine Summe, mit deren Zinsen man genau jene Lücke abdecken kann, die durch die Einschnitte bei der gesetzlichen Rente unweigerlich kommen wird. Denn während derzeit auf einen Rentner noch knapp drei Erwerbstätige kommen, wird sich dieses Verhältnis in zwanzig Jahren angleichen. Das heißt: Ein Rentner bekommt über die gesetzliche Rente im Schnitt nur noch soviel, wie ein anderer Beschäftigter einzahlt. All dies belegt, dass eine Kirchenmitgliedschaft eine auf die Dauer sehr teure Angelegenheit ist, die unbedingt von der betroffenen Person selbst zu entscheiden ist. Darüber hinaus sollten sich auch all jene Hörer, die nur aus reiner Gewohnheit oder Trägheit noch Kirchenmitglied sind ohne davon innerlich überzeugt zu sein, einmal Gedanken machen, ob sie wirklich so viel Geld an eine Organisation zahlen wollen, die die reichste in Deutschland ist. Laut den Recherchen des bereits erwähnten Kirchenfinanzexperten Dr. Carsten Frerk verfügten die beiden Kirchen im Jahr 2000 über das schier unvorstellbare Gesamtvermögen von 662 Milliarden Euro. Allein der Grundbesitz jeder der beiden Kirchen entspricht der Gesamtfläche der vier kleinsten Bundesländer, also von Bremen und Bremerhaven, Hamburg, Berlin und dem Saarland zusammen. Der katholische Finanzexperte Norbert Feldhoff, für die Finanzen der Erzdiözese Köln zuständig, meinte schon vor Jahren, eigentlich brauche die Kirche die Kirchensteuer gar nicht zum Überleben, weil sie genug andere Einnahmen habe. Der Ergänzung halber sei angefügt, dass diese Vermögenserträge aus Zinsen und Dividenden, Mieten und Pachten nicht in den Haushaltsplänen auftauchen, weil sie in aller Regel den Vermögensrücklagen zugeführt werden. Die Kirchensteuereinnahmen selbst blieben in den letzten Jahren stabil, auch wenn die Kirchen seit 1997 mit schöner Regelmäßigkeit jedes Jahr einen dramatischen Rückgang für das Folgejahr voraussagten, der dann aber nie eintraf. Zweck war vermutlich, das Image einer nicht mehr so wohlhabenden Kirche aufzubauen. Im Jahr 2003 blieb das Steueraufkommen der beiden Kirchen exakt auf Vorjahresstand, obwohl sie bundesweit in diesem einen Jahr um insgesamt 670.000 Mitglieder abgenommen haben. Tatsächlich geht es den deutschen Kirchen also finanziell sehr gut, sie sind die reichsten der Welt. Die italienische katholische Kirche hat nur ein Zehntel der Einnahmen ihrer deutschen Schwester und kommt damit zurecht. Solange die Kirchen hierzulande allerdings derart viel Wert legen auf die Zahlung des geforderten Obolus und auf die staatliche Garantie ihrer materiellen Privilegien, werden sie es schwer haben, die Vorbehalte jener Christen zu entkräften, die in der Kirchensteuer eine moderne Form des Ablasses sehen.
Noch ein Hinweis zum Abschluss: Die Ansprachen des Bundes für Geistesfreiheit können Sie gegen Erstattung des Portos erhalten bei: bfg Bayern, Postfach, 90730 Fürth. Im Internet sind wir erreichbar unter der Adresse: www.bfg-bayern.de.
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