Humanistische Schule, Kirchgeld
Sendereihe 'Positionen' AutorInnen:
Rainer
Statz,
Monika
Hendlmeier, Gerhard Rampp Sonntag,
26.
Juni 2005,
7.05 Uhr Sprecherin:
Liebe Hörerinnen und Hörer,
wir begrüßen Sie zu dieser Sendung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, kurz bfg. Wenn Sie mehr über den bfg wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die Anschrift, die wir Ihnen am Ende dieser Sendung mitteilen. Hören Sie nun Informationen und Meinungen aus der freigeistigen Welt!
Sprecher:
Woran glaubt, wer nicht glaubt?
Unter dieser Überschrift findet man in letzter Zeit mehrere namhafte Veröffentlichungen. Da könnte man vermuten, ein atheistischer Theoretiker habe sich ein Pseudo-Glaubensbekenntnis ausgedacht. Es ist aber ganz anders. Der evangelische Theologe Dr. Andreas Finke aus Berlin hat unter dieser Überschrift eine Broschüre zusammengestellt mit dem Untertitel: Lebens- und Weltbilder von Freidenkern, Konfessionslosen und Atheisten in Selbstaussagen. Man findet dort 11 Beiträge auf 120 Seiten über die Ideen und Denkweisen der Freigeister in Deutschland. Bisher fehlte ein solcher Überblick. Das ist nicht verwunderlich, denn es fehlt ja auch ein umfassender Dachverband, eine Interessenvertretung oder ein Zentralrat, der so etwas hätte darstellen können. Freigeister sind eben schwer zu organisieren. Da ist es besonders verdienstvoll, dass die „Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen“ sich mit dieser Thematik beschäftigt hat. Was Finke hier zusammengetragen hat, fand vielfältige Beachtung - bei Gläubigen und Ungläubigen. Der Herausgeber gibt einleitend eine Übersicht über die plurale Welt der Konfessionslosen in Deutschland. Es folgen dann Themen aus unterschiedlicher Feder wie:
Die Autoren sind alle seit langem in der freigeistigen Szene tätig, einige in leitender Funktion ihrer Verbände und Organisationen. Ein wirklich buntes Kaleidoskop, mit Namen, die uns auch hier in Bayern geläufig sind: Horst Groschopp, Volker Mueller, Jörg Albertz, Frieder Otto Wolf, Rudolf Ladwig, Gitta Neumann, Michael Schmidt-Salomon und andere.
Dieser Veröffentlichung ging eine andere voraus: 2001 hat Finke in der gleichen Reihe der Evangelischen Zentralstelle eine Analyse der wichtigsten freigeistigen Organisationen in Deutschland gebracht. Dabei untersuchte er unter anderem
Auch der Bund für Geistesfreiheit Bayern findet darin Erwähnung. In der Broschüre findet sich auch eine ausführliche Übersicht über die freigeistigen Organisationen in Deutschland. Diese werden aufgelistet mit ihren regionalen Strukturen und Untergliederungen bis zu den Ortsgruppen. Die Dokumentation ist in enger Zusammenarbeit mit dem Humanistischen Verband und seiner Humanistischen Akademie in Berlin entstanden; die Zusammenstellung und die Veröffentlichung sind eine echte Pioniertat.
Ergänzend zu diesen Veröffentlichungen hat Finke sich nochmals ausführlich mit dem Humanistischen Verband Deutschlands, kurz HVD, beschäftigt. Sein Bericht wurde in der aus dem Freiburger Herder Verlag stammenden „Herder Korrespondenz - Monatshefte für Gesellschaft und Religion“ im August-Heft 2004 veröffentlicht. Unter der Überschrift „Lobby der Konfessionslosen“ analysiert Finke die Ideen und Aktivitäten des Berliner Verbandes. Bei der Beschreibung der Tätigkeitsfelder fällt der Blick zunächst auf das Unterrichtsfach „Humanistische Lebenskunde“ als Alternative zum Religionsunterricht. Daneben zeigt Finke weitere Interessenschwerpunkte auf: Gleichstellung mit den etablierten Kirchen, Abschaffung der längst überfälligen kirchlichen Privilegien, Trennung von Staat und Kirche und Beachtung des Neutralitätsgebotes durch den Staat. Finke stellt dann die Frage, ob Berlin Hauptstadt der Atheisten geworden sei? Ein Indiz dafür könnte unter anderem die derzeitige rot-rote Regierungskoalition sein, aber auch die Feststellung, dass Berlin als die am weitesten säkularisierte Stadt anzusehen ist mit einer beachtlichen Schicht kirchenferner Intellektueller. Die abschließende Bilanz der weiteren Entwicklung des HVD sieht Finke durchaus positiv; deshalb empfiehlt er den Kirchen, neben dem vielbeschworenen „Dialog der Religionen“ auch einen „Dialog mit den Konfessionslosen“ zu eröffnen. Eine Anmerkung dazu: Die Konfessionslosen sind zu diesem Dialog seit langem bereit.
Mit der Veröffentlichung von Finke beschäftigt sich auch das Feuilleton der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 7. Dezember des letzten Jahres: „Wird der Atheismus in Deutschland zur 3. Konfession?“ wird dort gefragt. Die Antwort ist für den Autor des FAZ-Beitrages nicht einfach. Die statistischen Zahlen jedenfalls sprechen dafür und deuten auf eine beschleunigte Entkirchlichung unserer Gesellschaft. Der Autor hat sich dann selbst über die Ideen und Arbeitsschwerpunkte des HVD informiert. Er sprach mit führenden Vertretern des Verbandes und natürlich auch mit dem Bundesvorsitzenden Horst Groschopp. Über diese Gespräche wird ausführlich berichtet. Ein sehr informativer Artikel also! Zu einer abschließenden Prognose der Entwicklung der Kirchen und der Atheisten kommt der Autor nicht, er hat aber die Entwicklungstendenzen deutlich aufgezeigt.
Sprecherin:
Der Freistaat Bayern verhindert ein innovatives, reformpädagogisches Schulvorhaben. Spielen dabei religiöse Gründe eine Rolle?
Bei den PISA-Studien haben die Schulen in Deutschland schlecht abgeschnitten. Verschiedene Faktoren werden dafür verantwortlich gemacht, unter anderem die viel zu großen Klassenstärken. Doch wer es besser machen will, rennt damit keine offenen Türen ein, sondern wird in Bayern von der Regierung nach Kräften behindert. Im Frühjahr 2004 beantragte der HVD Nürnberg die Genehmigung einer Grundschule in Fürth. Doch der Antrag wurde Ende Dezember 2004 abgelehnt.
Der geplanten humanistischen Schule liegt ein modernes reformpädagogisches Konzept zugrunde, das verschiedene etablierte Ansätze zusammenführt. Seine Besonderheiten sind unter anderem die Mitarbeit einer Sozialpädagogin als weitere Lehrkraft in jeder Gruppe, Gruppengrößen von maximal 25 Kindern in jahrgangsgemischten Gruppen, Fremdsprachenunterricht ab dem 5. Lebensjahr, die Beurteilung der Schüler nicht mit Noten, sondern in Form eines Portfolios, Einbezug der Eltern in verschiedene Unterrichtsthemen, Vernetzung mit dem Gemeinwesen, demokratische Beteiligung der Schüler am Schulleben und anderes mehr. Ein weiteres Charakteristikum ist der „umweltpädagogische Tag“, ein fester Tag in der Woche, an dem der Unterricht gemeinsam mit qualifizierten Umweltpädagoginnen im Freien stattfindet. Außerdem soll an der geplanten Schule das neue Schulfach Humanistische Lebenskunde als Wahlpflichtfach für nicht-religiöse Kinder in Ergänzung zu katholischem und evangelischem Religionsunterricht gegeben werden. Das Schulfach Humanistische Lebenskunde wird in Berlin vom HVD bereits seit Jahrzehnten angeboten und erreicht dort rund 50.000 Schüler.
Die Regierung teilte dem HVD die erstaunliche Ansicht mit, so würde bereits an den staatlichen Grundschulen gearbeitet und das 80seitige Schulkonzept sei zu wenig ausgearbeitet. HVD und Regierung begaben sich daraufhin in einen Verhandlungsprozess, der von der Regierung entgegen anderer Ankündigungen durch die überraschende Ablehnung des Antrags abrupt beendet wurde. Der HVD-Nürnberg reichte daraufhin umgehend Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Bei der unlängst erfolgten Akteneinsicht zeigte sich, dass wahrscheinlich ganz andere als pädagogische Gründe bei dieser Entscheidung eine Rolle gespielt haben. Vielmehr wurde die Eignung des HVD als Schulträger aus religiösen Gründen heraus bezweifelt. Diese - intern umfangreich vorgetragenen Überlegungen der Regierung von Mittelfranken - wurden dem HVD gegenüber freilich nie thematisiert, sondern verborgen gehalten. Als weltlich-humanistische Vereinigung nicht-religiöser Menschen sei deren Eignung als Schulträger in Bayern sehr zu bezweifeln, heißt es dort. Auch wurde unterstellt, dass der HVD-Nürnberg nicht in der Lage sei, Religionsunterricht an seiner Schule anzubieten, obwohl der HVD dies ausdrücklich erklärt hat. Weiterhin wurde ohne jede Grundlage unterstellt, der HVD betreibe mit seinem Antrag in Wirklichkeit die Gründung einer sogenannten „Weltanschauungsschule“ (in Analogie zu den christlichen Bekenntnisschulen). Grundsätzlich wurde der Artikel 131 der Bayerischen Verfassung gegen den HVD geltend gemacht, nach dem das „oberste Erziehungsziel“ an bayerischen Schulen die „Ehrfurcht vor Gott“ zu sein habe. Nachdem der HVD als Verband dieses Ziel nicht teilt, komme er schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht als Schulträger in Frage. Diese Haltung der Regierung von Mittelfranken verstößt klar gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Sie ist skandalös und wird vom HVD-Nürnberg nicht hingenommen werden.
Sprecher: Das „besondere Kirchgeld“ - eine Strafsteuer für Ausgetretene
Seit dem 1. Januar dieses Jahres hat die evangelische Landeskirche für jene Ehepaare eine böse Überraschung parat, bei denen ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist, der andere ihr hingegen noch angehört. In diesem Fall muss das Kirchenmitglied natürlich auch Kirchensteuer bezahlen, sofern es erwerbstätig ist. Nun ist das schon nicht wenig, denn im Durchschnitt berappt ein Kirchensteuerzahler etwa 50 Euro im Monat, und wir alle finanzieren die Kirchen in erheblichem Maße auch über unsere allgemeinen Steuern mit - egal ob wir Kirchenmitglied sind oder nicht. Nun ist das der evangelischen Landeskirche aber immer noch nicht genug. Sie erhebt nun eine Art Strafsteuer für jene Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind. Diese kann sie freilich nicht bei den Ausgetretenen selbst geltend machen, wohl aber bei deren Ehepartner, sofern dieser noch in der Kirche geblieben ist. „Besonderes Kirchgeld“ heißt das Zauberwort. Nun kennt jedes Kirchenmitglied das traditionelle Kirchgeld, das für Geringverdiener 5 Euro pro Jahr beträgt. Wenn man diese Summe nicht überweist, bleibt dies meist folgenlos, weil die Eintreibung solcher Beträge zu zeitaufwändig wäre und - vor allem - weil die Kirche befürchtet, verärgerte Zahler könnten ihr dann gleich ganz den Rücken kehren. Beim „besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“, wie dies im Kirchenamtsdeutsch heißt, ist dies leider anders. Dabei handelt es sich um ein besonders hohes Kirchgeld, mit dem die entgangene Kirchensteuer des ausgetretenen Ehepartners teilweise wieder herein geholt werden soll. Es ist nach dem Einkommen des Ausgetretenen gestaffelt und kann bis zu 3600 Euro im Jahr betragen. Nun glauben Sie vielleicht, die Kirche sei zu dieser Forderung, die ja auch zusätzlich zu einer Kirchensteuerzahlung anfallen kann, gar nicht berechtigt, weil niemand für seinen Kirchenaustritt bestraft werden darf. Jahrelang war dies in der Tat unklar, aber die Gerichte gaben den Kirchen Recht. Sie argumentieren, dass ja nicht der Ausgetretene zur Kasse gebeten werde, sondern der verbliebene Partner. Selbst wenn dieser kein eigenes Einkommen habe, so stehe ihm doch entsprechend dem Einkommen des Partners ein höherer Lebensstandard zu, von dem er dann dieses Kirchgeld abzweigen müsse. Wenn Sie dieses besondere Kirchgeld dennoch verweigern, dürfen Sie auf kirchliche Nachsicht oder Vergesslichkeit keineswegs hoffen. Vielmehr müssen Sie mit dem Besuch eines vom Finanzamt beauftragten Gerichtsvollziehers rechnen, was dann zu weiteren Kosten führt. Sie haben richtig gehört: Die Kirche macht sich bei der Eintreibung dieser Einnahmequelle die Hände nicht schmutzig, sondern überlässt dies den staatlichen Finanzämtern. Zur Rechtfertigung des Kirchgeldes wird gern behauptet, dass die noch in der Kirche verbliebenen Familienmitglieder zwar kirchliche Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime nutzten, aber dafür keine Mitgliedsbeiträge zahlten. Dies ist aber eine eklatante Unwahrheit. Kirchliche Krankenhäuser und Altenheime finanzieren sich überhaupt nicht aus kirchlichen Eigenmitteln, sondern ausschließlich aus staatlichen Zuschüssen, Kostenerstattungen der Sozialträger, Eigenbeiträgen der Nutzer und daneben zu einem kleinen Teil aus Spenden und Erbschaften. Der Kirchensteueranteil liegt hingegen bei null Prozent. Einzig bei Kindergärten bringt der Träger einen Eigenanteil zu den Betriebskosten von allenfalls zehn Prozent auf, vielfach liegen die Beträge aber auch deutlich niedriger. Das heißt: Wir alle finanzieren diese kirchlichen Sozialeinrichtungen ohnehin mit unseren allgemeinen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Warum dann überhaupt noch ein Kirchgeld? Den betroffenen Ehepartnern bleibt aber ein Weg, sich diesem Zugriff zu entziehen: der Kirchenaustritt. Diesen Schritt haben in den letzten 15 Jahren bereits über 300.000 bayerische Protestanten getan - mehr als jedes zehnte Kirchenmitglied.
Unsere nächste Rundfunksendung ist am 07. August wieder um 7.05 Uhr.
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