Allg. Gleichstellungsgesetz, Petition, Athpedia
Sendereihe 'Positionen' des Bundes für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. AutorInnen:
Monika
Hendlmeier,Gerhard
Rampp Sonntag,
23.
Juli 2006,
7.05 Uhr Sprecherin: Guten Morgen, liebe Hörerinnen und Hörer, wir begrüßen Sie zu dieser Sendung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, kurz bfg. Wenn Sie mehr über den bfg, seine Grundsätze und Aktivitäten wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die Anschrift, die wir Ihnen am Ende dieser Sendung mitteilen. Sprecher: Am 29. Juni diesen Jahres wurde das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz – kurz AGG - vom Deutschen Bundestag
beschlossen. Mit diesem Gesetz kommt Deutschland seiner
Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen
Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht
umzusetzen. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche unserer
Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung
und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für
Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst.
Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen
zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten,
Dienstleistern oder Vermietern. Der Schutz vor Diskriminierung wegen der Weltanschauung
wurde entgegen früherer Entwürfe aus dem AGG herausgenommen, so
dass jetzt nur noch Religiöse geschützt sind. Der Vorsitzende
des Deutschen Freidenkerverbandes, Klaus Hartmann, hat daran
Kritik geübt. In einem Interview mit der Zeitung „Junge Welt“
sagte er: „Wer an die jungfräuliche Geburt, den Dalai Lama oder
das fliegende Spaghettimonster glaubt, darf nicht diskriminiert
werden. Wohl aber, wer jedweden Aberglauben ablehnt. Und er darf
sich dagegen nicht einmal von Rechts wegen zur Wehr setzen.“ In der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 4.
Mai 2006 hieß es noch: „Es gibt
Diskriminierungen, die inakzeptabel sind, beispielsweise wenn
Menschen ohne Arme aus einem Lokal verwiesen werden, weil sie mit
den Füßen essen. Dagegen sollen sich die Betroffenen künftig
mit Hilfe des Rechts wehren können. Der Staat kann Toleranz im
Umgang miteinander zwar nicht verordnen, aber durch seine
Rechtsordnung deutlich machen, was gesellschaftlich missbilligt
wird“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Ich bin
ausgesprochen froh, dass es uns gelungen ist, den
Koalitionspartner zu überzeugen, für den Bereich der Massengeschäfte
und Privatversicherungen nicht nur die europarechtlich
verpflichtend vorgegebenen Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und
Geschlecht in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz
aufzunehmen, sondern auch Religion, Weltanschauung,
Behinderung, Alter und sexuelle Identität.“ Mit Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass in diesem
Gesetzentwurf einerseits über die EU-Verordnung hinausgegangen,
gleichzeitig aber hinter das Grundgesetz zurück geschritten wird,
indem der Begriff „Weltanschauung“ als Merkmal wieder
gestrichen wurde. Es ist zu begrüßen, dass die EU-Verordnung noch ausführlicher
gefasst wird, aber warum ausgerechnet „Weltanschauung“ nicht
mehr neben „Religion“ stehen soll, ist für uns nicht
nachvollziehbar. Die Begründung für diesen Schritt ist sehr
fragwürdig. In Artikel 4 und in Artikel 33 des Grundgesetzes werden
Religion und Weltanschauung gleichberechtigt nebeneinander
gestellt. So besagt Artikel 4: „Die Freiheit des Glaubens, des
Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Weltanschauung war und ist
ein zentraler Begriff für konfessionsfreie Menschen und unabhängig
von bestimmten politischen Auffassungen. In einem Gleichbehandlungsgesetz beide nun nicht mehr gleich
zu behandeln, halten wir für verfassungswidrig und erwarten daher
eine entsprechende Wiederaufnahme des Begriffes in den
Gesetzestext. Gegen die Behauptung, mit „Weltanschauung“ könnten
Rechtsextreme gegen zivilrechtliche Benachteiligungen klagen,
weisen wir darauf hin, dass grundgesetzliche und strafrechtliche
Bestimmungen gegen rechtsextreme Positionen klare Verbote
aussprechen. Diese Verbote können durch keine Berufung auf
irgendeine Religion oder Weltanschauung ausgehebelt werden. Sprecherin: Der Bund für Geistesfreiheit fordert den Petitionsausschuss
des bayerischen Landtags auf, das aus dem Jahr 1950 stammende
Bayerische Feiertagsgesetz endlich zu modifizieren. Dieses Gesetz besagt: „An stillen Tagen sind öffentliche
Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen
Tagen entsprechende Charakter gewahrt ist." (Artikel 3,
Absatz 2, des Bayerischen Feiertagsgesetzes). Stille Tage sind: Aschermittwoch, Gründonnerstag,
Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag,
Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiliger Abend ab 14 Uhr. An diesen Tagen darf in Bayern nicht öffentlich getanzt
werden und es darf nur ruhige Musik gespielt werden, keine
Unterhaltungsmusik. Sportveranstaltungen sind dagegen – mit
Ausnahme des Karfreitags – erlaubt. Dem Bund für Geistesfreiheit geht es in seiner Petition
darum, dass bisher Vergnügungsveranstaltungen auch dann verboten
sind, wenn sie weitab von einer Kirche stattfinden und die Andacht
der Gläubigen daher in keiner Weise stören. Hier sollen also die
Freizeitinteressen jener Menschen eingeschränkt werden, die –
z.B. als Muslime, als Atheisten oder auch als formell kirchenangehörige
„religiös Gleichgültige“ – überhaupt nichts mit den
Feiertagen im Sinn haben. Durch die Unterwerfung unter die
christliche Feiertagsordnung werden diese Menschen derzeit im
Prinzip nicht anders behandelt als Christen in manchen islamischen
Ländern, wo sie z.B. kein Bier trinken dürfen, weil Mohammed den
Genuss von Alkohol verboten habe. Was aber haben Christen mit
muslimischen Vorschriften zu tun – und was haben Muslime und
andere mit christlichen Feiertagen zu schaffen, solange sie die
christliche Andacht nicht stören? Dabei ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass wir
heute längst eine multi-weltanschauliche Gesellschaft haben.
Waren 1950 in Bayern noch 98 Prozent der Einwohner katholisch oder
evangelisch (und meist auch noch sehr kirchenverbunden), so gehören
heute 21 Prozent keiner der beiden Kirchen an. Auch hat die
Kirchenbindung stark nachgelassen. So besuchen in Bayern nur noch
12% den Sonntagsgottesdienst, so dass letztlich eine christliche
Minderheit das Freizeitverhalten der Mehrheit einschränkt. Selbstredend kann auf das Feiertagsgesetz nicht völlig
verzichtet werden. Es sind Regelungen nötig, die sicherstellen,
dass die Andacht der Gläubigen
- z.B. im direkten Umfeld von Kirchen - nicht beeinträchtigt
wird. Wohl aber sind die Belange der Religiösen mit denen der
Nicht- oder Andersreligiösen in Einklang zu bringen – und auch
mit wirtschaftlichen Erwägungen, wie dies ja auch in
Ausnahmeregelungen schon geschieht, beispielsweise beim sonntäglichen
Andenkenverkauf in Altötting und Marktl am Inn auf Wunsch der
katholischen Kirche. Sprecher: In der beliebten Online-Enzyklopädie Wikipedia gibt es natürlich
auch viele Artikel, die dem atheistisch-säkularen Spektrum
thematisch nahe stehen. Doch leider stehen solche Artikel unter
enormem Druck: Sie sind bevorzugtes Opfer von Online-Vandalismus und
sogenannten »Edit-Wars«, bei denen Streithähne immer wieder
Texte in ihrem Sinne ändern. Gerade bei Inhalten mit religiösem Bezug ergeben sich bei
Wikipedia oft Debatten über Neutralitätsverletzung und Relevanz.
Auf religiöse Befindlichkeiten wird dabei übermäßige Rücksicht
genommen. So fallen manche Themen bei Wikipedia unter den Tisch. Daher wurde jetzt das Projekt ATHPEDIA ins Leben gerufen.
ATHPEDIA steht für „atheistische Enzyklopädie“ und ist eine
freie Enzyklopädie. Ihre Inhalte werden von freiwilligen und
unbezahlten Autorinnen und Autoren verfasst. Dabei können alle
Inhalte von angemeldeten Benutzern leicht und ohne besondere
Software direkt im Browser bearbeitet werden. In erster Linie richtet sich ATHPEDIA an interessierte
Nutzer, die Informationen rund um das Thema Atheismus suchen. Da
der Atheismus keine einheitliche Weltanschauung darstellt, ist es
Ziel dieser Enzyklopädie, mehrere Positionen objektiv zu erläutern,
auch wenn diese sich z.T. widersprechen. Daneben ist die kritische
Auseinandersetzung mit Inhalt und Wirken von Religionen zentraler
Bereich der ATHPEDIA. Nachrichten, Informationen und Mitteilungen
aus dem säkularen Spektrum des deutschspachigen Raumes sollen auf
dieser Plattform gebündelt Darstellung finden. Mittelfristig ist
das Ziel, alle relevanten Information zu den Themen Atheismus,
Agnostizismus, Säkularität, Religionskritik, aber auch
Humanismus auf ATHPEDIA umfassend darzustellen. ATHPEDIA will nicht mit Wikipedia konkurrieren, sondern ein
spezielles, ergänzendes Angebot schaffen. Ohne »Edit-Wars« und
Online-Vandalismus und mit einem klaren Themenfokus. Zum Kernbereich der Enzyklopädie gehören die Themen:
Atheismus/Agnostizismus, Philosophie, Religionen, Wissenschaft, Theologie, Atheismus & Politik, Psychologie des Glaubens, "Glaubensargumente", sowie aktuelle Nachrichten aus dem säkularen,
religionskritischen Spektrum und ein Personenregister. Es werden noch Autorinnen und Autoren gesucht, die Artikel
zu diesen Themen verfassen können. Aber nicht nur der Inhalt ist wichtig bei einer
Online-Enzyklopädie, sondern auch die Technik. Auch hier werden
noch Mitwirkende gesucht für die Bereiche: Athpedia-Hilfe, Athpedia-Spezialseiten, Erstellung von Vorlagen bzw. Stylesheets und Moderation. Liebe Hörerinnen und Hörer, vielleicht verfügen Sie in
diesen Bereichen über Kenntnisse? Dann machen Sie mit! Helfen Sie
beim Aufbau von Athpedia! Wer an diesem herausfordernden Projekt aktiv mitarbeiten
will, schicke bitte eine E-Mail an info@athpedia.de. Sprecherin: Die Giordano Bruno Stiftung, der zahlreiche renommierte
Wissenschaftler, Philosophen und Künstler angehören, hat anlässlich
der Vorstellung des "Bündnisses für Erziehung" durch
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen eine Online-Petition
gegen die religiöse Fundierung von Bildung und Erziehung
gestartet. Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erklärte, von der
Leyens Erklärungen vor der Presse stellten "nicht nur eine
Beleidigung der aufklärerischen Vernunft dar, welche die
fundamentalen Menschenrechte in einem Jahrhunderte währenden
Emanzipationskampf gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen
erkämpfen musste, sondern auch eine Verhöhnung der Opfer
christlicher Heim-Erziehung". Im katholischen Irland wird derzeit eine Milliarde Euro
ausgeschüttet, um die misshandelten und missbrauchten Zöglinge
christlicher Erziehungsanstalten für das erlittene Leid zu entschädigen.
Doch im weitgehend säkularisierten Deutschland halten sich die
christlichen Kirchen trotz identischer pädagogischer Verbrechen
schadlos. Sie werden sogar mit einer Spitzenposition in einem
angeblich zeitgemäßen "Bündnis für Erziehung"
belohnt. "Allerdings", so Schmidt-Salomon weiter, "sei
eine breite gesellschaftliche Debatte zu den fundamentalen Werten
unseres Zusammenlebens sowie zu entsprechenden pädagogischen
Konzepten tatsächlich erforderlich." Dabei solle die Politik
jedoch auf eine "engagierte Bildungsoffensive setzen, die
sich an den Erkenntnissen im Bereich der Didaktik, der Lern- und
Motivationspsychologie und der modernen Hirnforschung"
orientieren müsse. Mit der bisher gewählten Strategie, die Vermittlung und
Diskussion von Werten und Weltanschauungen ausgerechnet den religiösen
Gemeinschaften zu überlassen, habe der Staat den Bock zum Gärtner
gemacht. Wenn Klein-Erna mit Segen des Staates von Vertretern der
katholischen Kirche, Klein-Mehmet von Muslimen, Klein-Philipp von
Zeugen Jehovas fürs Leben geschult werden, so entsteht darüber
keine weltanschauliche Vielfalt, sondern bloß potenzierte
Einfalt. Dass unter dieser Voraussetzung "das zarte Pflänzchen
einer offenen Gesellschaft" nicht gedeihen könne, müsse
niemanden verwundern. Der Text der
GBS-Petition findet sich im Internet unter: Sprecher: Vom 10. bis 16. September besucht Papst Benedikt XVI Bayern.
Auch der bfg Bayern begrüßt den Papst mit Veranstaltungen unter
dem Motto „Papst gsehng!? – religionsfreie Zone“. In München
findet das Programm während der ganzen Dauer des Papstbesuchs
statt. Es wird ein Pressebüro eingerichtet und es gibt Vorträge,
Filme, einen Kabarett-Abend mit Sigi Zimmerschied, ein
Musik-Theaterprojekt von Hanns Christian Müller und eine
„Heidenspaß-Party“ zum Abschluss. Auch kleinere, witzige
Aktionen begleiten das Programm. In Regensburg findet eine
zentrale Veranstaltung am 10. September statt. Die genauen Themen und Termine können Sie im Internet
nachschlagen unter www.bfg-bayern.de/Papst-2006.htm
. Sprecherin: Unsere nächste Sendung wird am 3. September ausgestrahlt.
Die Texte dieser Sendung können Sie gegen Erstattung des Portos
erhalten bei: bfg Bayern, Postfach, 90730 Fürth. Im Internet sind
wir erreichbar unter der Adresse: www.bfg-bayern.de
. Dort finden
Sie auch die Veranstaltungen unserer Ortsgemeinschaften.
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