Allg. Gleichstellungsgesetz, Petition, Athpedia

  Sendereihe 'Positionen'  

des Bundes für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R.

AutorInnen: Monika Hendlmeier,Gerhard Rampp
SprecherInnen:
Dr. Kerstin Pschibl, Karl Bierl

Eine Sendung im Bayerischen Rundfunk, Programm Bayern II, UKW

Sonntag, 23. Juli 2006, 7.05 Uhr

 

Sprecherin:

 

Guten Morgen, liebe Hörerinnen und Hörer,

 

wir begrüßen Sie zu dieser Sendung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, kurz bfg. Wenn Sie mehr über den bfg, seine Grundsätze und Aktivitäten wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die Anschrift, die wir Ihnen am Ende dieser Sendung mitteilen.

 

 

Sprecher:

 

Am 29. Juni diesen Jahres wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – kurz AGG - vom Deutschen Bundestag beschlossen. Mit diesem Gesetz kommt Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.

 

Der Schutz vor Diskriminierung wegen der Weltanschauung wurde entgegen früherer Entwürfe aus dem AGG herausgenommen, so dass jetzt nur noch Religiöse geschützt sind. Der Vorsitzende des Deutschen Freidenkerverbandes, Klaus Hartmann, hat daran Kritik geübt. In einem Interview mit der Zeitung „Junge Welt“ sagte er: „Wer an die jungfräuliche Geburt, den Dalai Lama oder das fliegende Spaghettimonster glaubt, darf nicht diskriminiert werden. Wohl aber, wer jedweden Aberglauben ablehnt. Und er darf sich dagegen nicht einmal von Rechts wegen zur Wehr setzen.“

 

In der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 4. Mai 2006 hieß es noch: 

„Es gibt Diskriminierungen, die inakzeptabel sind, beispielsweise wenn Menschen ohne Arme aus einem Lokal verwiesen werden, weil sie mit den Füßen essen. Dagegen sollen sich die Betroffenen künftig mit Hilfe des Rechts wehren können. Der Staat kann Toleranz im Umgang miteinander zwar nicht verordnen, aber durch seine Rechtsordnung deutlich machen, was gesellschaftlich missbilligt wird“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Ich bin ausgesprochen froh, dass es uns gelungen ist, den Koalitionspartner zu überzeugen, für den Bereich der Massengeschäfte und Privatversicherungen nicht nur die europarechtlich verpflichtend vorgegebenen Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz aufzunehmen, sondern auch Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.“

 

Mit Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass in diesem Gesetzentwurf einerseits über die EU-Verordnung hinausgegangen, gleichzeitig aber hinter das Grundgesetz zurück geschritten wird, indem der Begriff „Weltanschauung“ als Merkmal wieder gestrichen wurde.

 

Es ist zu begrüßen, dass die EU-Verordnung noch ausführlicher gefasst wird, aber warum ausgerechnet „Weltanschauung“ nicht mehr neben „Religion“ stehen soll, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Begründung für diesen Schritt ist sehr fragwürdig.

 

In Artikel 4 und in Artikel 33 des Grundgesetzes werden Religion und Weltanschauung gleichberechtigt nebeneinander gestellt. So besagt Artikel 4: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Weltanschauung war und ist ein zentraler Begriff für konfessionsfreie Menschen und unabhängig von bestimmten politischen Auffassungen.

 

In einem Gleichbehandlungsgesetz beide nun nicht mehr gleich zu behandeln, halten wir für verfassungswidrig und erwarten daher eine entsprechende Wiederaufnahme des Begriffes in den Gesetzestext.

 

Gegen die Behauptung, mit „Weltanschauung“ könnten Rechtsextreme gegen zivilrechtliche Benachteiligungen klagen, weisen wir darauf hin, dass grundgesetzliche und strafrechtliche Bestimmungen gegen rechtsextreme Positionen klare Verbote aussprechen. Diese Verbote können durch keine Berufung auf irgendeine Religion oder Weltanschauung ausgehebelt werden.

 

 

Sprecherin:

 

Der Bund für Geistesfreiheit fordert den Petitionsausschuss des bayerischen Landtags auf, das aus dem Jahr 1950 stammende Bayerische Feiertagsgesetz endlich zu modifizieren.

 

Dieses Gesetz besagt: „An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende Charakter gewahrt ist." (Artikel 3, Absatz 2, des Bayerischen Feiertagsgesetzes).

 

Stille Tage sind: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiliger Abend ab 14 Uhr.

 

An diesen Tagen darf in Bayern nicht öffentlich getanzt werden und es darf nur ruhige Musik gespielt werden, keine Unterhaltungsmusik. Sportveranstaltungen sind dagegen – mit Ausnahme des Karfreitags – erlaubt.

 

Dem Bund für Geistesfreiheit geht es in seiner Petition darum, dass bisher Vergnügungsveranstaltungen auch dann verboten sind, wenn sie weitab von einer Kirche stattfinden und die Andacht der Gläubigen daher in keiner Weise stören. Hier sollen also die Freizeitinteressen jener Menschen eingeschränkt werden, die – z.B. als Muslime, als Atheisten oder auch als formell kirchenangehörige „religiös Gleichgültige“ – überhaupt nichts mit den Feiertagen im Sinn haben. Durch die Unterwerfung unter die christliche Feiertagsordnung werden diese Menschen derzeit im Prinzip nicht anders behandelt als Christen in manchen islamischen Ländern, wo sie z.B. kein Bier trinken dürfen, weil Mohammed den Genuss von Alkohol verboten habe. Was aber haben Christen mit muslimischen Vorschriften zu tun – und was haben Muslime und andere mit christlichen Feiertagen zu schaffen, solange sie die christliche Andacht nicht stören?

 

Dabei ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass wir heute längst eine multi-weltanschauliche Gesellschaft haben. Waren 1950 in Bayern noch 98 Prozent der Einwohner katholisch oder evangelisch (und meist auch noch sehr kirchenverbunden), so gehören heute 21 Prozent keiner der beiden Kirchen an. Auch hat die Kirchenbindung stark nachgelassen. So besuchen in Bayern nur noch 12% den Sonntagsgottesdienst, so dass letztlich eine christliche Minderheit das Freizeitverhalten der Mehrheit einschränkt.

 

Selbstredend kann auf das Feiertagsgesetz nicht völlig verzichtet werden. Es sind Regelungen nötig, die sicherstellen, dass die Andacht der Gläubigen  - z.B. im direkten Umfeld von Kirchen - nicht beeinträchtigt wird. Wohl aber sind die Belange der Religiösen mit denen der Nicht- oder Andersreligiösen in Einklang zu bringen – und auch mit wirtschaftlichen Erwägungen, wie dies ja auch in Ausnahmeregelungen schon geschieht, beispielsweise beim sonntäglichen Andenkenverkauf in Altötting und Marktl am Inn auf Wunsch der katholischen Kirche.

 

 

Sprecher:

 

In der beliebten Online-Enzyklopädie Wikipedia gibt es natürlich auch viele Artikel, die dem atheistisch-säkularen Spektrum thematisch nahe stehen. Doch leider stehen solche Artikel unter enormem Druck:

Sie sind bevorzugtes Opfer von Online-Vandalismus und sogenannten »Edit-Wars«, bei denen Streithähne immer wieder Texte in ihrem Sinne ändern.

Gerade bei Inhalten mit religiösem Bezug ergeben sich bei Wikipedia oft Debatten über Neutralitätsverletzung und Relevanz. Auf religiöse Befindlichkeiten wird dabei übermäßige Rücksicht genommen. So fallen manche Themen bei Wikipedia unter den Tisch.

 

Daher wurde jetzt das Projekt ATHPEDIA ins Leben gerufen. ATHPEDIA steht für „atheistische Enzyklopädie“ und ist eine freie Enzyklopädie. Ihre Inhalte werden von freiwilligen und unbezahlten Autorinnen und Autoren verfasst. Dabei können alle Inhalte von angemeldeten Benutzern leicht und ohne besondere Software direkt im Browser bearbeitet werden.

 

In erster Linie richtet sich ATHPEDIA an interessierte Nutzer, die Informationen rund um das Thema Atheismus suchen. Da der Atheismus keine einheitliche Weltanschauung darstellt, ist es Ziel dieser Enzyklopädie, mehrere Positionen objektiv zu erläutern, auch wenn diese sich z.T. widersprechen. Daneben ist die kritische Auseinandersetzung mit Inhalt und Wirken von Religionen zentraler Bereich der ATHPEDIA. Nachrichten, Informationen und Mitteilungen aus dem säkularen Spektrum des deutschspachigen Raumes sollen auf dieser Plattform gebündelt Darstellung finden. Mittelfristig ist das Ziel, alle relevanten Information zu den Themen Atheismus, Agnostizismus, Säkularität, Religionskritik, aber auch Humanismus auf ATHPEDIA umfassend darzustellen.

 

ATHPEDIA will nicht mit Wikipedia konkurrieren, sondern ein spezielles, ergänzendes Angebot schaffen. Ohne »Edit-Wars« und Online-Vandalismus und mit einem klaren Themenfokus.

 

Zum Kernbereich der Enzyklopädie gehören die Themen: 

Atheismus/Agnostizismus,

Philosophie, 

Religionen,

Wissenschaft,

Theologie, 

Atheismus & Politik,

Psychologie des Glaubens,

"Glaubensargumente",

sowie aktuelle Nachrichten aus dem säkularen, religionskritischen Spektrum

und ein Personenregister.

 

Es werden noch Autorinnen und Autoren gesucht, die Artikel zu diesen Themen verfassen können.

 

Aber nicht nur der Inhalt ist wichtig bei einer Online-Enzyklopädie, sondern auch die Technik. Auch hier werden noch Mitwirkende gesucht für die Bereiche:

 

Athpedia-Hilfe,

Athpedia-Spezialseiten,

Erstellung von Vorlagen bzw. Stylesheets

und Moderation.

 

Liebe Hörerinnen und Hörer, vielleicht verfügen Sie in diesen Bereichen über Kenntnisse? Dann machen Sie mit! Helfen Sie beim Aufbau von Athpedia!

Wer an diesem herausfordernden Projekt aktiv mitarbeiten will, schicke bitte eine E-Mail an info@athpedia.de.

 

 

Sprecherin:

 

Die Giordano Bruno Stiftung, der zahlreiche renommierte Wissenschaftler, Philosophen und Künstler angehören, hat anlässlich der Vorstellung des "Bündnisses für Erziehung" durch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen eine Online-Petition gegen die religiöse Fundierung von Bildung und Erziehung gestartet.

 

Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erklärte, von der Leyens Erklärungen vor der Presse stellten "nicht nur eine Beleidigung der aufklärerischen Vernunft dar, welche die fundamentalen Menschenrechte in einem Jahrhunderte währenden Emanzipationskampf gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen erkämpfen musste, sondern auch eine Verhöhnung der Opfer christlicher Heim-Erziehung".

 

Im katholischen Irland wird derzeit eine Milliarde Euro ausgeschüttet, um die misshandelten und missbrauchten Zöglinge christlicher Erziehungsanstalten für das erlittene Leid zu entschädigen. Doch im weitgehend säkularisierten Deutschland halten sich die christlichen Kirchen trotz identischer pädagogischer Verbrechen schadlos. Sie werden sogar mit einer Spitzenposition in einem angeblich zeitgemäßen "Bündnis für Erziehung" belohnt.

 

"Allerdings", so Schmidt-Salomon weiter, "sei eine breite gesellschaftliche Debatte zu den fundamentalen Werten unseres Zusammenlebens sowie zu entsprechenden pädagogischen Konzepten tatsächlich erforderlich." Dabei solle die Politik jedoch auf eine "engagierte Bildungsoffensive setzen, die sich an den Erkenntnissen im Bereich der Didaktik, der Lern- und Motivationspsychologie und der modernen Hirnforschung" orientieren müsse.

 

Mit der bisher gewählten Strategie, die Vermittlung und Diskussion von Werten und Weltanschauungen ausgerechnet den religiösen Gemeinschaften zu überlassen, habe der Staat den Bock zum Gärtner gemacht. Wenn Klein-Erna mit Segen des Staates von Vertretern der katholischen Kirche, Klein-Mehmet von Muslimen, Klein-Philipp von Zeugen Jehovas fürs Leben geschult werden, so entsteht darüber keine weltanschauliche Vielfalt, sondern bloß potenzierte Einfalt. Dass unter dieser Voraussetzung "das zarte Pflänzchen einer offenen Gesellschaft" nicht gedeihen könne, müsse niemanden verwundern.

 

  Der Text der GBS-Petition findet sich im Internet unter:

www.leitkultur-humanismus.de.

 

 

Sprecher:

 

Vom 10. bis 16. September besucht Papst Benedikt XVI Bayern. Auch der bfg Bayern begrüßt den Papst mit Veranstaltungen unter dem Motto „Papst gsehng!? – religionsfreie Zone“. In München findet das Programm während der ganzen Dauer des Papstbesuchs statt. Es wird ein Pressebüro eingerichtet und es gibt Vorträge, Filme, einen Kabarett-Abend mit Sigi Zimmerschied, ein Musik-Theaterprojekt von Hanns Christian Müller und eine „Heidenspaß-Party“ zum Abschluss. Auch kleinere, witzige Aktionen begleiten das Programm. In Regensburg findet eine zentrale Veranstaltung am 10. September statt.

Die genauen Themen und Termine können Sie im Internet nachschlagen unter www.bfg-bayern.de/Papst-2006.htm .

 

 

Sprecherin:

 

Unsere nächste Sendung wird am 3. September ausgestrahlt. Die Texte dieser Sendung können Sie gegen Erstattung des Portos erhalten bei: bfg Bayern, Postfach, 90730 Fürth. Im Internet sind wir erreichbar unter der Adresse: www.bfg-bayern.de . Dort finden Sie auch die Veranstaltungen unserer Ortsgemeinschaften.