Fromme Menschen,
Kirche und Staat in Bayern,
Strafbefehl gegen Aktionskünstler, kein
Faschingsscherz
Sendereihe 'Positionen'
des
Bundes
für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R.
AutorInnen:
Karl
Bierl, Rainer Statz, Monika Hendlmeier
SprecherInnen: Dr.
Kerstin Pschibl,
Karl
Bierl
Eine
Sendung im Bayerischen Rundfunk, Programm Bayern II, UKW
Sonntag,
18.
Feb. 2007,
7.05 Uhr
Sprecherin:
Guten Morgen, liebe Hörerinnen und Hörer,
wir begrüßen Sie zur dieser Sendung
des Bundes für Geistesfreiheit
Bayern, kurz bfg im neuen Jahr. Wenn Sie mehr über den bfg, seine
Grundsätze und Aktivitäten wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die
Anschrift, die wir Ihnen am Ende dieser Sendung mitteilen.
Sprecher:
Fromme
Menschen sind nicht besser
Fromme Menschen sind in ihren Einstellungen und in ihrem
Handeln moralisch besser als Nichtgläubige. Sie sind mildtätiger und
sozialer, und sie lügen und betrügen seltener als Atheisten. Das ist
eine allgemein verbreitete Ansicht, zumindest unter den gläubigen
Menschen. Denn alle Religionsgemeinschaften geben ihren Mitgliedern
Anweisungen für eine moralische Lebensführung und ahnden deren
Nichteinhaltung mit Sanktionen im Diesseits und über den Tod hinaus. Die
10 Gebote der Bibel gelten weithin als Maßstab für moralisch korrektes
Verhalten und der biblische Jesus wird als Vorbild für Barmherzigkeit und
selbstlose Liebe verehrt.
Aber stimmt diese allgemein verbreitete Ansicht mit der
Realität überein, oder ist es nur ein Vorurteil? In der aktuellen
Februar-Ausgabe der Zeitschrift „bild der wissenschaft“ geht der
Diplompsychologe Rolf Degen in einem Beitrag dieser Frage nach und
skizziert mehrere wissenschaftliche Untersuchungen, die in den letzten
Jahrzehnten hierzu durchgeführt wurden. Das Fazit dieser Studien, kurz
zusammengefasst: Religiöse Menschen sind nicht moralisch besser als
andere. Sie lügen und betrügen nicht seltener als Atheisten. Sie sind
auch keineswegs barmherziger oder sozialer in ihrem Verhalten.
In einer umfangreichen Studie der George Mason University in
Virginia erhielten mehrere Tausend Personen schwierige Konfliktsituationen
vorgelegt, zu deren Beurteilung sie differenzierte moralische Erwägungen
berücksichtigen mussten. Das Resultat der Studie: Zwischen dem Grad der
Religiosität und den gewählten Problemlösungen bestand kein messbarer
Zusammenhang.
In mehreren Studien, die bereits vor Jahrzehnten an der Yale
University mit 11.000 Kindern im Alter zwischen 8 und 16 Jahren durchgeführt
wurden, ging es um die Bereitschaft, heimlich zu schummeln und zu betrügen.
Die Kinder konnten scheinbar unbemerkt die Antworten anderer abschreiben
und bei Spielen oder häuslichen Pflichten mogeln. In der überwältigenden
Mehrheit der Tests trieben die religiösen Kinder genauso oft ein falsches
Spiel wie ihre ungläubigen Kameraden. Auch bei Erwachsenen bestätigte
sich dieser Befund. Obwohl religiöse Menschen dazu neigen, sich für
ehrlicher als andere zu halten, zeigen Untersuchungen, dass dies nicht mit
ihrem Verhalten übereinstimmt.
Ähnlich ist es mit der Tugend der Barmherzigkeit, die in
allen Religionen hoch gehalten wird. Gläubige Menschen schreiben sich
zwar eine größere Bereitschaft zu, anderen in Notlagen zu helfen. Aber
wenn bei Untersuchungen getestet wurde, ob die Probanden bereit waren,
gefundene Gegenstände an die Besitzer weiterzuleiten, einer verarmten
Familie Beistand zu leisten oder bei einer vorgetäuschten Autopanne
uneigennützig zu helfen, fanden sich unter den frommen Probanden nicht
mehr hilfsbereite Samariter als unter den Nichtreligiösen.
Das gilt sogar für die 40 Schüler eines Priesterseminars,
die der US-Psychologe Daniel Batson von der Princeton University in den
Siebziger Jahren testete. Sie erhielten den Auftrag, in einem Nebenraum
einen Vortrag über die Tugend des barmherzigen Samariters zu halten. Auf
dem Weg zum Vortragsraum begegneten sie einem zusammengekauerten Mann,
dessen Keuchen und Stöhnen auf einen medizinischen Notfall hindeutete.
Nur 16 der 40 angehenden Priester boten eine Form der Unterstützung an,
obwohl sie doch gerade über das Prinzip der Barmherzigkeit sinnieren
mussten. Der Grad ihrer Frömmigkeit war dabei völlig unerheblich.
Auch bei einer amerikanischen Studie über die Motive von Bürgern,
die während der Nazizeit Juden gerettet hatten, gab es ein ähnliches
Ergebnis. Die Retter unterschieden sich von den Inaktiven weder durch ihre
religiöse Identifizierung, ihre religiöse Herkunft noch durch die
Intensität ihres Glaubens.
Während sich also die Annahme, dass fromme Menschen
moralisch besser als andere seien, als nicht zutreffend erweist, gibt es
allerdings einen anderen Zusammenhang, den die Gläubigen vielleicht nicht
so gerne hören mögen: die Affinität von religiösen Menschen zu
extremistischer Gewalt. So stellte der US-Terrorismus-Experte Bruce
Hoffmann fest, dass bei den internationalen terroristischen Akten in den
Neunziger Jahren 60 Prozent aller Toten das Opfer religiös motivierter Täter
waren. Die schlimmsten Terroranschläge, bei denen jeweils mehr als 8
Menschen starben, wurden sogar alle von religiös motivierten Tätern verübt.
Vor diesem Hintergrund kann die verallgemeinernde Behauptung, fromme
Menschen seien die moralisch besseren, nicht nur als falsch, sondern
geradezu als zynisch bezeichnet werden.
Sprecherin:
Zur
Trennung von Kirche und Staat in Bayern
Kardinal Wetter vom Bistum München und Freising hat kürzlich
seinen Rücktritt aus Altersgründen bekannt gegeben. Schon im Jahr 2004,
als er 75 wurde, hat er in Rom um seine Pensionierung gebeten. Im Vatikan
hat man sich mit der Antwort vier Jahre Zeit gelassen. Jetzt hat der Papst
sein Rücktrittsgesuch angenommen. Wetter wurde als Verwalter eingesetzt
und damit zu seinem eigenen Nachfolger gemacht, mit im Wesentlichen
gleichen Rechten und Pflichten. Nun wird es erfahrungsgemäß etwa ein
Jahr dauern, bis man einen Nachfolger gefunden hat.
Das ist natürlich nur ein innerkirchlicher Vorgang, der
insbesondere Nicht-Christen nicht weiter interessieren wird, wären da
nicht noch einige kuriose Besonderheiten:
Für die Kandidatensuche setzt nun ein Ritual ein, an dem
sowohl der apostolische Nuntius – also der vatikanische Diplomat in
Berlin – als auch das Münchener Domkapitel beteiligt sind. Nicht
beteiligt ist das Kirchenvolk, also die Gläubigen, und auch nicht der
Klerus, d.h. die übrigen Priester. Die Entscheidung über die Nachfolge
trifft alleine der Papst, unterstützt durch seine Administration.
Bevor der Papst aber seinen Kandidaten zum Bischof ernennt
bzw. die beabsichtigte Ernennung oder Weihe bekannt gibt, muss er den
bayerischen Regierungschef fragen, ob der aus politischer Sicht Bedenken
gegen diesen Kandidaten hat und deshalb ein Veto einlegt. So ist es
festgelegt im bayerischen Konkordat von 1924. Das ist immer noch geltendes
Recht; Staatskirchenrecht nennt man das, obwohl es seit der Weimarer
Verfassung keine Staatskirche mehr gibt. Natürlich wird diese
Kandidatensuche vor der Veröffentlichung hinter den Kulissen abgestimmt.
Es ist nicht zu erwarten, dass ein Kandidat vorgeschlagen wird, der der
Politik nicht genehm ist.
Diese Regelung ist eine von vielen rechtlichen
Verflechtungen zwischen Thron und Altar oder – moderner gesagt –
zwischen Staat und Kirche. Die Verflechtung finden wir noch zahlreich in
Bayern und Deutschland.
Es ist wichtig, von Zeit zu Zeit an diese enge Verbindung zu
erinnern.
Sprecher:
Strafbefehl
gegen Aktionskünstler
Wenn Kunst politisch wird, greift die Polizei ein; das
musste Wolfram P. Kastner jetzt wieder einmal erfahren.
Der Münchner Aktionskünstler Kastner wollte unmittelbar
vor dem Besuch Papst Benedikts XVI. in Bayern auf den Skandal des bis
heute gültigen „Reichskonkordates“ hinweisen. Dieses Konkordat ist
der einzige bis heute noch gültige internationale Vertrag aus der
NS-Zeit. Zwei verkleidete Herren, der eine mit Bärtchen, der andere im
weißen Gewand, hatten vor, durch die einstige „Hauptstadt der
Bewegung“ zu spazieren. Polizisten der sog. „Staatsschutzabteilung“
unterbanden dieses Vorhaben. Nun hat Kastner zudem einen Strafbefehl über
1.500 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erhalten.
Die Losung der Kunstaktion lautete: „Wir fordern die
Trennung von Kirche und Staat.“ Die „unangemeldete Versammlung“
bestand aus dem weiß gekleideten Wolfram Kastner, seinem schwarz
gekleideten Kollegen Georg Ledig sowie einer Handvoll weiterer Personen.
Diese wollten Flugblätter verteilen, die die Aktion erklären. Von Beginn
an war diese Versammlung umringt von einer wesentlich größeren
Versammlung Beamter, die sich um die Staatssicherheit bemühten. Die
„Staatsschützer“ führten einen der Flugblattverteiler in
Handschellen ab, beschlagnahmten die Flugblätter und hinderten die beiden
Künstler daran, auf der vorgesehenen Route durch München zu gehen.
Geplant war ein Weg zum Dom, zum erzbischöflichen Ordinariat und zum
„Braunen Haus“. Stattdessen wurden die Künstler zum Polizeipräsidium
geleitet.
Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Kastner
wegen „Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes“,
„Missbrauchs von Zeichen“ und einer „unangemeldeten Versammlung“.
Der jetzige Strafbefehl beschränkt sich nur noch auf letzteren
Tatbestand.
Kastner wurde u.a. durch seine Aktionen zu den Jahrestagen
der Bücherverbrennung bekannt. Der Künstler fragt in einer
Pressemitteilung, ob die Strafverfolgungsbehörden wirklich nichts
Wichtigeres zu tun hätten. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die
umfangreichen Neonazi-Aktivitäten im Freistaat. Kastners Anwalt hat
Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.
Sprecherin:
Kein Faschingsscherz ist unsere nächste Meldung aus Österreich:
Der Bauunternehmer Richard Lugner ist bekennender Katholik
und hat vier Kinder. In einem seiner Einkaufszentren eröffnete Anfang
Februar ein sexualmedizinisches Zentrum. Dort können auch legale
Abtreibungen vorgenommen werden. Natürlich gab es die üblichen Proteste
von Abtreibungsgegnern. Doch diesmal ging der Protest noch weiter:
Der Salzburger Weihbischof Andreas Laun erklärte öffentlich
die Exkommunikation von Richard Lugner. Er beruft sich dabei auf den
Katechismus, in dem es heißt: „Die formelle Mitwirkung an einer
Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen
gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation.“
In einem Interview sagte Laun, ein Katholik, der Abtreibungen in
irgendeiner Form unterstütze, schließe sich selbst aus der Kirche aus.
Dies betreffe jeden, der „vorsätzlich einen Menschen getötet oder eine
vollendete Abtreibung vorgenommen hat, sowie alle, die positiv daran
mitgewirkt haben.“
Doch hier irrt der Weihbischof: Laut römisch-katholischem
Kirchenrecht werden zwar alle Beteiligten einer Abtreibung exkommuniziert.
Für den vorsätzlichen Mord an einem bereits geborenen Menschen sieht das
Kirchenrecht eine automatische Exkommunikation jedoch nicht vor.
Sprecher:
Und jetzt noch eine Meldung in eigener Sache:
Seit Jahren bemüht sich der bfg Bayern um bessere
Sendezeiten im Rundfunk. Oft können wir interessante Meldungen nicht
bringen, da die vorhandene Sendezeit nicht ausreicht. Am 25. November 2005
wurde unsere Klage auf bessere Sendezeiten vom Verwaltungsgericht in München
abgelehnt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 31. Januar 2007
dieses Urteil bestätigt.
Als wichtigster Grund für die Gewährung von Sendezeiten
wird die Mitgliederzahl genannt. Die Bindung der Mitglieder an die
Organisation spiele dabei keine Rolle. Die Vergabe der Sendezeiten sei
allein vom rechtlichen Organisationsgrad einer Vereinigung abhängig und
nicht von deren geistigem Einfluss.
Wir vom bfg Bayern sind dagegen der Meinung, dass nicht nur
die Zahl der Mitglieder eine Rolle spielt. Auch die gesellschaftliche
Bedeutung unserer Anliegen muss berücksichtigt werden. Die Zahl der
kirchenfernen Konfessionslosen steigt auch in Bayern seit Jahren
kontinuierlich.
Wir werden uns weiter um bessere Sendezeiten bemühen.
Sprecherin:
Unsere nächste Sendung können Sie am 1. April hören. Die
Texte dieser Sendung erhalten Sie gegen Erstattung des Portos bei: bfg
Bayern, Postfach, 90730 Fürth.
Im Internet sind wir erreichbar unter der Adresse: www.bfg-bayern.de.
Dort finden Sie auch die Veranstaltungen der einzelnen
Ortsgemeinschaften.
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