Autor und Sprecher: Gerhard Rampp

Brauchen wir eine europäische Verfassung?

Verehrte Hörerinnen und Hörer,

jedes menschliche Gemeinwesen kann nur funktionieren, wenn es auf gemeinsamen Grundlagen beruht. In früheren Zeiten waren es die Monarchen oder Fürsten, die ihre Vorstellungen per Dekret oder Befehl zur allgemeinen Norm gemacht haben. In einer Gesellschaft, in der nicht mehr alle Macht von einer Person, einer Familie oder einem kleinen Kreis von Privilegierten ausgeht, kann das Zusammenleben der Menschen nur durch eine Art Gesellschaftsvertrag funktionieren, dessen Grundlage wiederum in einer Verfassung festgelegt ist. Nicht zufällig hatten die ersten demokratischen Staaten, die vor gut 200 Jahren entstanden sind, auch die ersten Verfassungen und Menschenrechtserklärungen formuliert. Schon der vor 200 Jahren verstorbene Philosoph Immanuel Kant hatte zum Zwecke einer friedlichen Regelung von Konflikten einen freiwilligen weltweiten Staatenbund vorgeschlagen, der auf einem Fundament von gemeinsamen Werten, Grundsätzen und Verhaltensregeln beruhen sollte.

Aus der Geschichte wissen wir aber auch, dass solche allgemeinen Grundsätze nur dann etwas nützen, wenn sie auch mit Autorität ausgestattet sind, d.h. wenn die Missachtung mit Sanktionen belegt wird. Die erste deutsche Verfassung von 1848 ist hierfür ebenso ein Beispiel wie die Charta der Vereinten Nationen von 1948. Die erstere wurde von den Fürsten nicht anerkannt und blieb ohne Folgen, und die UN-Charta wurde zwar verabschiedet, aber infolge des Vetorechts der fünf großen Staaten nur selten konkret angewandt. Andererseits hat sich das Grundgesetz als wirkungsvoll erwiesen, da es nicht nur dem einzelnen Menschen persönliche Grundrechte garantiert, sondern auch als Messlatte für staatliche Gesetze sehr nützlich sein kann.

Nun hat in den letzten Jahren auch die europäische Staatengemeinschaft immer mehr an Bedeutung gewonnen, so dass seit Monaten heftig um eine europäische Verfassung gerungen wird. Im Dezember 2003 wurde der vorgelegte Entwurf aus rein machtpolitischen Gründen auf Eis gelegt, aber noch ist er nicht endgültig gescheitert.

Viele kritische Beobachter stellten im Laufe der Diskussion die Frage, ob es eine europäische Verfassung überhaupt brauche. Immerhin gibt es als gemeinsame Grundlage bereits die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, die von allen europäischen Staaten anerkannt und unterzeichnet wurde - mit einer einzigen Ausnahme: Ausgerechnet der Heilige Stuhl, der sonst bei anderen so vehement die Einhaltung der Menschenrechte anmahnt, verweigert die Unterschrift, weil er sich selbst diesen Regeln nicht unterwerfen möchte. Davon abgesehen ist aber schon jetzt diese Menschenrechtskonvention die Grundlage für die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der seinen Sitz in Straßburg hat.

Dennoch meinten die verantwortlichen Gremien der EU, die größer werdende europäische Union brauche eine moderne, zeitgemäße Verfassung. Zu diesem Zweck wurde eigens ein "Europäischer Konvent" ins Leben gerufen, der sich aus erfahrenen Politikern und aus Fachleuten zusammensetzte und in zwei Jahren einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa" ausgearbeitet hat. Wer sich diesen Entwurf zuschicken lassen will, muss sich an das "Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften" in Luxemburg wenden, dessen umständlicher Titel schon den Umfang des Verfassungstextes ahnen lässt. Während der Text des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung in einer schmalen Broschüre Platz haben, umfasst der europäische Entwurf nahezu 300 Seiten. Ich frage mich, wie viele Menschen wohl den ganzen Text gründlich gelesen und anschließend auch noch den Überblick behalten haben. Ein so unüberschaubares Konvolut repräsentiert wohl eher die aufgeblähte Bürokratie der EU als die Bedürfnisse der betroffenen Menschen.

Wenn wir die zahlreichen Definitionen und Bestimmungen über die Zuständigkeiten der EU-Organe einmal außer Betracht lassen, soll diese Verfassung vor allem zwei Bereiche regeln: zum einen die Grundrechte der in der EU lebenden Menschen und zum anderen die gemeinsame Wirtschafts- und Sicherheitspolitik. Dieser zweite Bereich muss nicht notwendig in einer Verfassung geregelt sein. Er ist dort sogar eher ungewöhnlich, wenn man die verschiedenen nationalen Verfassungen vergleicht. Aber er schien den Politikern offenbar so wichtig, dass er dort verankert werden soll, zumal es darüber keine Meinungsverschiedenheit zwischen den einzelnen Staaten gab.

Gerade das sollte uns veranlassen, die geplante Wirtschafts- und Militärpolitik der EU genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei fällt auf, dass den europäischen Staaten ein freier Dienstleistungs- und Zahlungsverkehr besonders wichtig ist, während Umwelt- oder Verbraucherschutz nur ganz kurz und recht unverbindlich abgehandelt werden. Dieser typisch neoliberale Ansatz, der Gewinnstreben Vorrang einräumt gegenüber dem moralischen Gebot zur Rücksichtnahme und sozialen Gerechtigkeit, entspricht zweifellos dem aktuellen Trend. Aber muss er deshalb gleich Verfassungsrang bekommen? Wenn wir bedenken, wie oft sich die wirtschaftspolitische Strategie der westlichen Staaten und auch der großen Unternehmen in den letzten Jahrzehnten geändert hat, dann sollte sich die EU hier nicht auf ein Modell festlegen, das überdies nicht unumstritten ist. Wir sollten nicht vergessen, dass diese EU-Verfassung, wenn sie denn erst einmal in Kraft ist, so leicht nicht mehr zu verändern ist.

Noch weit bedenklicher sind die Aussagen zum militärpolitischen Teil. Da heißt es zum Beispiel im Artikel 40, Absatz 4, wörtlich: "Europäische Beschlüsse zur Durchführung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, einschließlich der Beschlüsse über die Einleitung einer Mission ... , werden vom Ministerrat einstimmig auf Vorschlag des Außenministers der Union oder eines Mitgliedsstaates erlassen." Nicht nur in dieser Passage wird offen von "Mission" gesprochen. Gemeint ist damit die Entsendung von europäischen Truppen an einen internationalen Kriegsschauplatz. Dass diese dann auch noch ohne Einschaltung des Europäischen Parlaments über die Bühne gehen soll, trägt auch nicht gerade zur Stärkung der Demokratie in Europa bei. Hintergrund ist ein in der Öffentlichkeit weithin unbeachteter Vorgang, der schon rund zehn Jahre zurückliegt. Damals wurde der NATO-Vertrag in einem entscheidenden Punkt geändert. Bis dahin war die NATO ein Verteidigungsbündnis, das sofort aktiv werden sollte, wenn ein Mitgliedsstaat von einer fremden Armee auf seinem Territorium angegriffen werden sollte. Nun aber kann die NATO außerhalb ihres Gebietes eingreifen, wenn dort wichtige Interessen ihrer Mitgliedsstaaten gefährdet sind, zum Beispiel der freie Zugriff auf Ölvorkommen. Dabei gehen die westlichen Industriestaaten offenbar davon aus, dass wichtige Rohstoffreserven nicht die alleinige Angelegenheit des Landes sind, in dem sie liegen, sondern dass sie auch die Belange der Industrienationen berühren und diesen daher zugänglich zu machen sind. Das ist praktisch eine neue Form des Kolonialismus.

Die Einwände der USA gegen diese Passagen im europäischen Verfassungsentwurf gründen nur auf der Sorge, die USA könnten ihre Rolle als einziger Weltpolizist verlieren und durch eine europäische Eingreiftruppe Konkurrenz bekommen. Der Irak-Krieg, der ja noch längst nicht ausgestanden ist, sollte uns jedoch lehren, dass die Beilegung internationaler Konflikte auf diese Weise nicht gelingen kann. Wenn überhaupt, dann kann dies nur die UNO auf den Weg bringen. Für die europäischen Staaten bedeutet der geplante Verfassungstext eine Verpflichtung zur Modernisierung ihrer Armeen. Das heißt letztlich: Die öffentliche Hand müsste von den knapper werdenden finanziellen Mitteln einen deutlich größeren Anteil in den Militärapparat stecken.

Aus den genannten Gründen lehnen viele Verbände und "Nicht-Regierungs-Organisationen" die EU-Verfassung ab und sind froh über deren vorläufiges Scheitern. Dazu zählen Umwelt- und Friedensorganisationen ebenso wie Wohlfahrtsverbände und Sozialträger und sogar kirchliche Gruppierungen. Als einzige im Parlament vertretene politische Partei in Deutschland hat sich die PDS gegen die EU-Verfassung ausgesprochen.

Der Bund für Geistesfreiheit meint jedoch, dass damit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Auch wir halten es für besser, wenn ökonomische und militärische Fragen nicht in einer Verfassung geregelt werden, zumal der EU-Entwurf ohnehin schon mit Bestimmungen überfrachtet ist.

Aber die Grundrechte-Charta enthält eine Reihe sehr positiver Ansätze, die nicht einfach untergehen sollten. In Artikel 2, Absatz 2, wird ausdrücklich die Todesstrafe verboten, in Artikel 4 die Folter und "unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung". Auch Zwangsarbeit, Formen der Sklaverei oder Menschenhandel sind laut Artikel 5 ausdrücklich verboten. Wünschenswert wäre hier auch eine Erwähnung der Zwangsprostitution, die ein nicht nur in Osteuropa grassierendes Verbrechen darstellt. Dann wäre nämlich ein Wegschauen der Mitwisser oder der Freier selbst unter Strafe zu stellen. Die aktuelle Grundrechtscharta hätte auch den Vorteil, dass sie auf Probleme direkt eingehen kann, die es vor 50 Jahren noch nicht gab - also in der Epoche, in der die UN-Charta, das deutsche Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention entstanden sind. So soll der Schutz der personenbezogenen Daten nicht nur auf dem Papier gewährleistet, sondern auch durch einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten überwacht werden. Auch den enormen Fortschritten der Medizin und der Biologie ist Rechnung getragen. In Artikel 3, Absatz 2, heißt es wörtlich:
"Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere folgendes beachtet werden:

a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Modalitäten,
b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
d) das Verbot reproduktiven Klonens von Menschen.

An dieser Stelle wäre es sicher auch angebracht gewesen, ausdrücklich das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bei der Frage von lebensverlängernden Maßnahmen zu betonen, was letztlich eine verfassungsmäßige Garantie der ethisch völlig unumstrittenen passiven Sterbehilfe bedeutet hätte.

Im dritten Teil der EU-Charta wird die Gleichheit der Menschen konkretisiert. Dabei werden - anders als im Grundgesetz - ausdrücklich die Rechte von Kindern und von älteren Menschen hervorgehoben und die Integration von Behinderten als besonderes Verfassungsziel herausgestellt. Die stärkere Stellung der Kinderrechte wird den deutschen Staat über kurz oder lang vor die Frage stellen, mit welchem Recht er aus der Taufe von Säuglingen auch deren Kirchensteuerpflicht ableitet. Es ist das gute Recht jeder Religionsgemeinschaft, ihre eigenen Rituale zu praktizieren; es geht hier also nicht um die Säuglingstaufe an sich, obwohl auch diese innerkirchlich nicht unumstritten ist. Auch das Erziehungsrecht der Eltern ist nicht berührt, wohl aber die Mitgliedsbeitragspflicht des getauften Säuglings. Die Kirchensteuerpflicht stellt später einen erheblichen Vermögensnachteil dar, den der Staat einem Kind nicht ohne dessen späteres eigenhändiges Einverständnis auferlegen darf.

Auch Artikel 21 würde den deutschen Staat ebenso wie die Kirchen in Verlegenheit bringen. Dort heißt es unter anderem: "Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, ... der Religion oder der Weltanschauung ... oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten." In Deutschland scheiterte ein Antidiskriminierungsgesetz vor kurzem am Widerstand der Kirchen, die auch weiterhin das Recht haben wollten, in den von ihnen betriebenen Sozialeinrichtungen Personen fristlos zu kündigen, die der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre nicht entsprechen. Dieses Recht gilt auch in kirchlichen Krankenhäusern und Altenheimen, die sich völlig ohne Kirchensteuern finanzieren. Eine solche Regelung würde nach Inkrafttreten der EU-Verfassung unhaltbar.

Bei Abwägung all dieser Aspekte hält der Bund für Geistesfreiheit eine Annahme der gesamten EU-Verfassung nicht für gut, begrüßt aber die Grundrechte-Charta der Union. Sie ist kurz, übersichtlich und bringt deutliche Fortschritte im Sinne der Menschenrechte.


Noch ein Hinweis zum Abschluss: Die Ansprachen des Bundes für Geistesfreiheit können Sie gegen Erstattung des Portos erhalten bei: bfg Bayern, Postfach, 90730 Fürth. Im Internet sind wir erreichbar unter der Adresse: www.bfg-bayern.de