Sprecher: Guten Morgen, liebe Hörerinnen und Hörer, wir begrüßen Sie zur dieser Sendung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, kurz bfg. Wenn Sie mehr über den bfg, seine Grundsätze und Aktivitäten wissen wollen, wenden Sie sich bitte an die Anschrift, die wir Ihnen am Ende dieser Sendung mitteilen. Da diese Sendung am 1. April ausgestrahlt wird, haben wir einen Aprilscherz eingebaut. Sprecherin: Zentralrat
der Ex-Muslime Anfang des Jahres wurde in Köln der „Zentralrat der
Ex-Muslime“, kurz ZdE, gegründet. Dem ZdE gehören Menschen an, die
entweder den muslimischen Glauben aufgegeben haben oder die niemals
Muslime waren, wenngleich sie aufgrund ihrer Herkunft aus einem sog.
"muslimischen Land" gemeinhin der "Gruppe der Muslime"
zugerechnet werden. Da viele von ihnen gezwungen waren, den islamischen
Machthabern in unseren Herkunftsländern zu entfliehen, können und wollen
sie es nicht hinnehmen, dass nun in Deutschland ausgerechnet muslimische
Funktionäre in ihrem Namen sprechen sollen. Vorsitzende des Zentralrates
ist die Exil-Iranerin Mina Ahadi. Die türkisch-stämmige Publizistin Arzu
Toker ist stellvertretende Vorsitzende. Was sind die innenpolitischen Ziele dieses Zentralrats? Der ZdE fordert in Deutschland eine konsequente Trennung von
Staat und Religion. Die Freiheit der Kunst, Wissenschaft und Meinungsäußerung
muss gerade auch gegenüber jenen religiösen Kräften verteidigt werden,
die mithilfe eines „aggressiven Beleidigtseins“ jede Form von
Islamkritik im Keim ersticken wollen. Das Tragen des Kopftuchs, das Erkennungszeichen für den
politischen Islam und auch für die patriarchale Unterdrückung der Frau,
sollte im öffentlichen Dienst konsequent untersagt werden. Die religiös begründete Abmeldung von Schülerinnen und
Schülern vom Schwimm-, Sport-, Sexualkunde- und Biologieunterricht muss
unterbunden werden. Statt eines islamischen Religionsunterrichts sollte ein
religionskundlicher, auf wissenschaftlichen Prinzipien beruhender
Ethikunterricht erteilt werden, der für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich ist. Nur so lässt
sich auf lange Sicht eine gefährliche religiöse Gettoisierung der
Gesellschaft verhindern. Dem Wunsch nach einer rigiden Geschlechtertrennung
(beispielsweise im Gesundheitswesen) darf keinesfalls nachgegeben werden. Religiöses Recht darf niemals über weltliches Recht
gestellt werden. Deshalb muss beispielsweise das religiöse Sonderrecht
auf tierquälendes Schächten aus dem Tierschutzgesetz gestrichen werden. In den wenigen Wochen seines Bestehens hat der ZdE bereits
etwa 500 Mitglieder gewinnen können. Dass es auch in Deutschland nicht
ungefährlich ist, öffentlich die Abkehr vom muslimischen Glauben zu
bekennen, musste Mina Ahadi bereits erfahren. Nach mehreren Morddrohungen
wird sie inzwischen von Beamten rund um die Uhr beschützt. Weitere Informationen über den Zentralrat der Ex-Muslime
finden Sie auf der Internetsite: www.ex-muslime.de. Sprecher: Familienrichterin
argumentiert mit dem Koran Heiß diskutiert wird derzeit ein Urteil einer
Familienrichterin aus Frankfurt am Main. Die Juristin lehnte die
vorzeitige Ehescheidung einer in Deutschland lebenden Marokkanerin ab. Die
junge Frau war von ihrem Ehemann wiederholt schwer misshandelt worden. In
dem Scheidungsfall argumentierte die Richterin mit dem Koran. In der Sure
vier heißt es: „Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet,
dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und
schlagt sie!“. Eine vorzeitige Scheidung sei also nicht notwendig, da
das Züchtigungsrecht im marokkanischen Kulturkreis nicht unüblich sei.
Wegen Befangenheit wurde die Richterin von diesem Scheidungsfall
abgezogen. Sie hat ihre Äußerungen inzwischen bedauert. „Eine Richterin an einem deutschen Familiengericht hat
sich an das Zivilrecht zu halten und nicht an das islamische Recht“,
kritisierte die CDU-Innenexpertin Kristina Köhler zurecht. Und der
hessische Grünen-Justizpolitiker Andreas Jürgens sagte: „Was der
Koran, die Bibel oder sonstige religiöse Lehren vorschreiben, kann für
Entscheidungen der Justiz nicht maßgeblich sein.“ Und wir können wirklich froh sein, dass bis jetzt Richter
in Fällen von Kindesmisshandlung nicht mit der Bibel argumentieren.
Schließlich steht in Sprüche 13,24: „Wer seine Rute schont, der hasst
seinen Sohn; wer ihn aber lieb hat, der züchtigt ihn beizeiten.“ Sprecherin: Urteil zum „Wasserklau“ im Papsthaus Liebe Hörerinnen und Hörer, stellen Sie sich mal folgende
Szene vor: In Ihrem Garten füllen drei Männer Wasser aus Ihrem
Gartenschlauch in mitgebrachte Flaschen. Ein Fotograf steht auf der
anderen Straßenseite und fotografiert die Szene. Die Männer beschädigen
nichts, klauen nichts außer dem Wasser und fahren mit einem Auto davon.
Ein Zeuge notiert sich die Autonummer. Was würden Sie in diesem Falle machen? Wahrscheinlich würden
Sie sich ärgern, dass da jemand über Ihren Gartenzaun gestiegen ist.
Aber wegen so einer Lappalie würden Sie nichts weiter unternehmen. Falls
Sie sich doch entschließen, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben, würde
diese wegen Belanglosigkeit mit Sicherheit nicht weiter verfolgt. Aber nun stellen Sie sich vor, der Garten gehört zu dem
Haus, das Joseph Ratzinger bis zu seiner Papstwahl bewohnte. Da schaut die
Sache doch gleich ganz anders aus! Natürlich ermitteln Polizei und
Staatsanwaltschaft. Es handelt sich übrigens nicht um einen normalen
„Wasser-Klau“, sondern um eine Kunstaktion. Damit soll die ausufernde
Geschäftemacherei um den Papst persifliert werden. Die Aktionskünstler,
die einen halben Liter Wasser abfüllten, können nicht ausfindig gemacht
werden. Also hält man sich an dem Journalisten, der die Szene filmte,
schadlos. Es gibt einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung, damit
man die Videokassette als Beweismittel sicherstellen kann. Da diese nicht
gefunden wird, nimmt man halt sämtliche Computer und Festplatten mit
sowie sein Videoarchiv mit Aufnahmen aus 15 Jahren journalistischer
Arbeit. Natürlich wird auch sein Telefon abgehört,
damit man einen terroristischen Hintergrund ausschließen kann. In der amtlichen Begründung für diese Maßnahme steht
u.a.: „Die Staatsanwaltschaft hält darüber hinaus wegen des besonderen
öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts
wegen für geboten. [...] Die Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis
zur Schwere der Tat.“ Das Verfahren wird wegen dieser „Schwere der Tat“ natürlich
nicht eingestellt und somit kommt der Vorfall vor Gericht. Der Journalist
wird wegen Mittäterschaft zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen
verurteilt.
Sprecher: Papst-Benedikt-Lehrstuhl
Die Uni Regensburg erhält einen Papst-Benedikt-Lehrstuhl.
Es handelt sich um eine von der Diözese Regensburg finanzierte
Stiftungsprofessur, die sich ausschließlich mit dem theologischen
Lebenswerk von Papst Benedikt befassen soll. Der Papst-Benedikt-Lehrstuhl
soll sich insbesondere der Herausgabe einer kritischen Gesamtausgabe des
theologischen Lebenswerks des Heiligen Vaters widmen. Dies verkündete der
Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller gemeinsam mit dem Rektor der
Uni Regensburg offiziell bei einer Pressekonferenz vor einigen Wochen. „Oh, wie großherzig“, möchte man meinen.
Erstaunlicherweise hält sich aber bisher die Begeisterung des Senats der
Uni Regensburg in Grenzen. Mit Recht, denn bei näherem Hinsehen hat das
vermeintlich großherzige Geschenk gleich mehrere Pferdefüße. Erstens ist die katholisch-theologische Fakultät so
ziemlich die letzte, die einen zusätzlichen Lehrstuhl braucht. Immerhin
gibt es dort 13 Lehrstühle, davon 3 derzeit nicht besetzt. Der Bayerische
Oberste Rechnungshof fordert im Gegenteil bereits seit vielen Jahren einen
Abbau theologischer Lehrstühle in Bayern vor dem Hintergrund sinkender
Studentenzahlen. Es herrschen, so stellte der Rechnungshof bereits vor
einigen Jahren fest, geradezu paradiesische Zustände beim zahlenmäßigen
Verhältnis zwischen Lehrpersonal und Studierenden. Demgegenüber sind
andere Fakultäten hoffnungslos überlastet, kämpfen andere Fachbereiche
ums Überleben, wurden Lehrstühle gestrichen, wie beispielsweise gerade
in Regensburg bei der Lehrerausbildung. Zweitens: Wenn das Lebenswerk Josef Ratzingers bereits heute
theologisch so bedeutend ist, wie Bischof Gerhard Ludwig Müller betont,
gehört es ja wohl zum Forschungsgegenstand der bestehenden Lehrstühle.
Eine zusätzliche Professur ist damit völlig überflüssig. Drittens: Angesichts der zeitlich begrenzten
Aufgabenstellung dieser Stiftungsprofessur ist völlig unklar, wie dieser
Lehrstuhl nach einigen Jahren weitergeführt und weiterfinanziert werden
soll. Die zuständigen Universitätsgremien sollten aufpassen, dass sich
das „hochherzige Geschenk“ nicht als Kuckucksei entpuppt, mit dem der
notwendige Abbau von Lehrstühlen sabotiert wird. Viertens: Ganz zufällig gibt es in naher Zukunft ein
Ereignis, auf das sich kirchliche Kreise jetzt schon intensiv vorbereiten:
den 80. Geburtstag von Papst Benedikt. In einigen Tageszeitungen wurde
denn auch ganz offen die Verbindung hergestellt: Der
Papst-Benedikt-Lehrstuhl ist kein Geschenk an die Universität zur „Stärkung
der Geisteswissenschaften“. Es handelt sich vielmehr um ein originelles
Geburtstagsgeschenk an den Papst: Der Ehrenbürger von Regensburg hat ein
besonders inniges Verhältnis zu dieser Stadt. Es bleibt abzuwarten, ob
sich die Universität wirklich auf diesen Personenkult-Lehrstuhl-Handel
einlässt. Sprecherin: Vormarsch der lateinischen Sprache in der
katholischen Kirche 40 Jahre nach dem Vatikanischen Konzil will Papst Benedikt
XVI. die lateinische Messe wieder verstärkt einführen. Er empfiehlt,
besonders mit Blick auf „die immer häufigeren internationalen
Treffen“, dass die großen Gebete in der katholischen Messe wieder in
Latein gesprochen werden. Dies geht aus dem Apostolischen Schreiben „Sacramentum
Caritatis“ (Sakrament der Liebe) hervor. „Es ist gut, wenn die großen
Gebete der Messe in Latein gehalten werden“, meint der Papst. Schließlich
sei der Klang des Lateinischen viel erhabener. Auch in der Priesterausbildung solle wieder mehr Wert gelegt
werden auf eine gute Kenntnis der lateinischen Sprache. Denn Latein in der
Messe ist nur der erste Schritt. In Zukunft solle auch in den Schulen in
der alten Sprache gebetet werden. Und für den Beichtstuhl gilt diese neue
Regelung ebenfalls. So werden sich die begangenen Sünden dann etwas
erhabener anhören. Sprecher: Haben Sie unseren Aprilscherz entdeckt? Es geht um die
Meldung zur lateinischen Sprache. Keine Angst, liebe Hörerinnen und Hörer.
Sie dürfen weiter auf deutsch beichten – und auch das Schulgebet wird
weiter in deutscher Sprache gehalten. Der Rest der Meldung stimmt aber. Unsere nächste Sendung wird am 20. Mai ausgestrahlt. Die
Texte dieser Sendung erhalten Sie gegen Erstattung des Portos bei: bfg
Bayern, Postfach, 90730 Fürth.
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