Mal wieder aufgewärmt - die Sozialsteuer

Eine Stellungnahme des bfg zu einer Meldung der Nürberger Nachrichten vom

18. September 2003

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Vorschlag des Nürnberger Kämmerers, eine "kommunale Sozialsteuer" für Konfessionsfreie einzuführen, ist eine Schnapsidee, die schon vor Jahren zuerst vom Eichstätter Bischof Mixa und dann vom sozialpolitischen Sprecher der CSU-Fraktion vorgebracht und nach kurzer öffentlicher Diskussion von beiden reumütig zurückgezogen wurde. Warum?

1. Der damalige Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Hauser (CSU!), beschied seiner Parteifreundin Blank auf eine Anfrage hin offiziell, ein solcher Vorschlag sei verfassungswidrig, weil die Kirchensteuer ein freiwilliger Mitgliedsbeitrag sei, dessen Nichtzahlung keine Ersatzpflicht nach sich ziehen dürfe. Hier hätte sich Herr Köhler erst einmal sachkundig machen sollen.

2. Der Kämmerer unterstellt offenbar, die Kirchensteuer diene der Finanzierung sozialer Anliegen. Tatsächlich werden aber deutlich weniger als zehn Prozent der Kirchensteuer für öffentliche soziale Zwecke verwendet. Kirchliche Krankenhäuser und Altenheime finanzieren sich, auch nach Aussagen kirchlicher Finanzexperten, völlig ohne Kirchensteuern, bei Kindergärten liegt er bei null bis zehn Prozent und bei Sozialstationen bei 12 Prozent. Rund zwei Drittel der Kirchensteuern dienen der Bezahlung von Pfarrern und anderem Kirchenpersonal - ohne Caritas- und Diakonie-Beschäftigte, wohlgemerkt.

3. Im Gegenzug finanzieren auch konfessionslose Steuerzahler viele rein innerkirchliche Angelegenheiten mit ihren Steuern. Nach den jahrelangen, äußerst präzisen Recherchen des Sozialwissenschaftlers Dr. Carsten Frerk erhalten die Kirchen bundesweit exakt 19,8 Milliarden Euro an direkten und indirekten Subventionen aus allgemeinen Steuermitteln für interne Aufwendungen, während sie von den 8,4 Milliarden Euro Kirchensteuern nur maximal 0,7 Mrd. für öffentliche soziale Zwecke aufwenden. Bei einem solchen Missverhältnis schlägt der Bund für Geistesfreiheit vor, dass die Kirchensteuer nur noch mit dem halben Betrag steuerlich absetzbar sein soll. Dann hätte auch die Stadt Nürnberg auf einen Schlag eine halbe Million Euro Mehreinnahmen.

mit freundlichen Grüßen

Adi Meister

bfg - Landesvorsitzender


zurück zur Übersicht