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HVD - Nürnberg K.d.ö.R. Karl-Bröger-Str. 13 90459 Nürnberg Tel. 0911 / 431 04 -
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Freistaat
Bayern verhindert innovatives
reformpädagogisches Schulvorhaben. Spielen
religiöse Gründe eine Rolle? Einladung
zur Pressekonferenz bezüglich
der Klage des Humanistischen
Verbandes Deutschlands- Nürnberg gegen
den Freistaat Bayern zur
Genehmigung seiner geplanten Humanistischen
Grundschule in Fürth Sehr geehrte Damen
und Herren, trotz PISA: wer es
besser machen will, wird in Bayern von der Regierung nach Kräften
behindert. Wir möchten Sie hiermit herzlich einladen zu einer
Pressekonferenz am Donnerstag, den 16. Juni 2005, um
11.30 Uhr im Humanistischen Kindergarten Fürth-Südpark
(Mehrzwecksaal) Dr.-Meyer-Spreckels-Str. 5, 90763 Fürth Von unserer Seite
werden Ihnen zur Verfügung stehen: RA Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler
(Prozessanwalt HVD) RA Gerd Pieper-Sieben
(Prozessanwalt HVD) Dipl.-Sozialpäd.
Ulrike von Chossy (Projektleiterin HVD) Dipl.-Pol. Michael
Bauer, M.A. (Geschäftsführer HVD) Herr Prof. Köpcke-Duttler
ist Anwalt und Professor für Pädagogik an der Universität Würzburg. Er
vertrat unlängst bereits erfolgreich den Münchener Aton-Schulverein bei
dessen zunächst auch von der Regierung von Oberbayern abgelehnten
Schulgenehmigungsantrag. Für eine kurze Rückmeldung
wären wir zur besseren Planung dankbar. Ihr Ansprechpartner: GF Michael
Bauer, Tel. 0911 / 431 04 – 0, Mobil 0179 / 52 70 165. Es
folgen zwei Seiten mit Hintergrundinformationen. Hintergrund Der Humanistische Verband ist eine Vereinigung nicht-religiöser Menschen
mit derzeit rund 1.800 Mitgliedern. Er wurde bereits 1848 gegründet und
steht in der Tradition der Aufklärung, des Liberalismus und der
Arbeiterbewegung. Im Großraum Nürnberg-Fürth betreibt er drei
öffentliche Kindertagesstätten. Er engagiert sich in der Jugend-
und Seniorenarbeit, richtet jährlich eine Jugendfeier aus und organisiert
verschiedene Veranstaltungen zu politischen und kulturellen Themen. Er ist
Alleingesellschafter der gemeinnützigen
Turm-der-Sinne-Erlebnisausstellungen GmbH, die in einem Nürnberger
Stadtmauerturm eine viel beachtete Dauerausstellung zu wahrnehmungs- und
sinnesphysiologischen Themen unterhält (2004 über 30.000 Besucher). Im
Frühjahr 2004 beantragte der Humanistische Verband die Genehmigung einer
Ersatzschule (Grundschule) in Fürth. Dieser Antrag wurde Ende Dezember
2004 abgelehnt. Die daraufhin angestrengte Klage gegen den Freistaat
Bayern wurde inzwischen umfangreich begründet, und ein mündlicher
Verhandlungstermin ist demnächst zu erwarten. Wir möchten Sie auf der
Pressekonferenz über das Schulprojekt sowie die Hintergründe des
Verfahrens und die weiteren Pläne des HVD-Nürnberg in dieser Sache
informieren. Der Schule liegt ein modernes
reformpädagogisches Konzept zugrunde, das verschiedene etablierte Ansätze
nach dem Modell der „best practice“ zusammenführt. Seine
Besonderheiten sind unter anderem die Mitarbeit einer Sozialpädagogin als
weitere Lehrkraft in jeder Gruppe, Gruppengrößen von maximal 25 Kindern
in jahrgangsgemischten Gruppen, Fremdsprachenunterricht ab dem 5.
Lebensjahr, die Beurteilung der Schüler nicht mit Noten, sondern in Form
eines Portfolios, Einbezug der Eltern in verschiedene Unterrichtsthemen,
Vernetzung mit dem Gemeinwesen, demokratische Beteiligung der Schüler am
Schulleben und anderes mehr. Ein weiteres
Charakteristikum ist der „umweltpädagogische
Tag“, ein fester Tag in der Woche, an dem der Unterricht gemeinsam
mit qualifizierten Umweltpädagoginnen im Freien stattfindet. Im Zuge
dessen ist auch die feste Übernahme einer Umweltpatenschaft über ein
Naturmonument durch die Schüler im Stadtgebiet Fürth vorbereitet (eine
Sanddüne). Ferner soll an der
geplanten Schule das neue Schulfach
Humanistische Lebenskunde als Wahlpflichtfach für nicht-religiöse
Kinder (z.B. Mitglieder des HVD-Nürnberg) in Ergänzung zu katholischem
und evangelischem Religionsunterricht gegeben werden. Das Schulfach
Humanistische Lebenskunde wird vom HVD-Berlin bereits seit Jahrzehnten
angeboten und erreicht dort rund 50.000 Schüler. Die Regierung teilte
daraufhin die erstaunliche Ansicht mit, so würde bereits an den
staatlichen Grundschulen gearbeitet und unser 80seitiges Schulkonzept sei
zu wenig ausgearbeitet. HVD und Regierung begaben sich daraufhin in einen
Verhandlungsprozess, der von der Regierung entgegen anderer Ankündigungen
durch die überraschende
Ablehnung des Antrags abrupt beendet wurde. Der HVD-Nürnberg reichte
daraufhin umgehend Klage ein. Als „Verwaltungsvereinfachung“ der
bayerischen Staatsregierung wurde im Regierungsbezirk Mittelfranken das
Widerspruchsverfahren abgeschafft, so dass gegen staatliche Willkür nur
der sofortige Weg zum Verwaltungsgericht offen steht. Bei
der unlängst erfolgten Akteneinsicht zeigte sich, dass wahrscheinlich
ganz andere als pädagogische Gründe bei dieser Entscheidung eine Rolle
gespielt haben. Vielmehr wurde die Eignung des HVD als Schulträger aus
religiösen Gründen heraus bezweifelt. Diese, intern umfangreich vorgetragenen Überlegungen der Regierung von
Mittelfranken wurden uns gegenüber freilich nie thematisiert, sondern
verborgen gehalten. Als weltlich-humanistische Vereinigung nicht-religiöser
Menschen sei unsere Eignung als Schulträger in Bayern sehr zu bezweifeln,
heißt es dort. Auch wurde unterstellt, dass der HVD-Nürnberg nicht in
der Lage sei, Religionsunterricht an seiner Schule anzubieten, obwohl der
HVD dies ausdrücklich erklärt hat. Weiterhin wurde ohne jede Grundlage
unterstellt, der HVD betreibe mit seinem Antrag in Wirklichkeit die Gründung
einer so genannten „Weltanschauungsschule“ (in Analogie zu den
christlichen Bekenntnisschulen). Grundsätzlich wurde der Artikel 131 der
Bayerischen Verfassung gegen den HVD-Nürnberg geltend gemacht, nach dem
das „oberste Erziehungsziel“ an bayerischen Schulen die „Ehrfurcht
vor Gott“ zu sein habe. Nachdem der HVD-Nürnberg als Verband dieses
Ziel nicht teilt, komme er schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus
nicht als Schulträger in Frage. Diese
Haltung der Regierung von Mittelfranken verstößt klar gegen das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Charta der Grundrechte
der Europäischen Union. Sie ist skandalös und wird
vom HVD-Nürnberg nicht hingenommen werden. Als Gutachter wurden
vom HVD-Nürnberg beauftragt: Prof. Dr. Michael Göhlich,
Ordinarius für Pädagogik an der FAU Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. Ralf
Kuckhermann, Dekan des Fachbereichs Sozialwesen an der Georg-Simon-Ohm-FH
Nürnberg Prof. Dr. Ludwig
Renck, Richter am bayerischen Verwaltungsgerichtshof a.D.,
Honorarprofessor an der Universität Augsburg, Staatskirchenrechtler Weitere Informationen
sind auf folgenden Internetseiten abrufbar: www.humanistische-schule.de
www.hvd-nuernberg.de www.turmdersinne.de
HVD-Bundesverband: www.humanismus.de
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