Pressereferat des bfg Bayern                                                 16.02.2005

 

 

Schulgebet: Bayerns Bischöfe überschreiten ihre Kompetenz und verstoßen gegen das Grundgesetz

 von Gerhard Rampp

 

Der jüngste Vorstoß der bayerischen Bischöfe (bzw. ihrer Beauftragten) zur Implantierung des Schulgebets verstößt nach Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern gegen die vom Grundgesetz gebotene Religionsfreiheit.

Nicht nur Schüler, sondern auch Lehrer können nicht gezwungen werden, gegen ihre Überzeugung an einen Schulgebet teilzunehmen oder es durchzuführen.

 Eine Pflicht zum Schulgebet ist – im Gegensatz zur Meinung der Kirchen – auch aus der Bayerischen Verfassung nicht herzuleiten. Christliche Passagen wie die „Ehrfurcht vor Gott“ (Art. 131,2) oder zur Volksschule als „christlicher Gemeinschaftsschule“ (Art. 135) können sich nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1975 nur auf „das Christentum als prägenden Kultur- und Bildungsfaktor“ beziehen, nicht aber auf Glaubensinhalte.

 Im übrigen überschreiten die Kirchen ihre Kompetenz erheblich. Ihre Maßregeln gelten für den Bereich des Religionsunterrichts, und auch dort nur in Übereinstimmung mit dem Staat. Ansonsten steht das Schulwesen in Bayern seit 1907 nicht mehr unter kirchlicher, sondern unter staatlicher Aufsicht.

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                                                                                    Rechtsreferat des bfg Bayern                                    16.02.2005

 

Schulgebetsinitiative – Integration oder Spaltung?

Der Bund für Geistesfreiheit Bayern protestiert

von Dr. jur. Gerhard Czermak

Der Bund für Geistesfreiheit Bayern K. d. ö. R. protestiert gegen die neuerlichen Bestrebungen von Kirchen und CSU, unterstützt durch religiös orientierte Lehrerverbände, das Schulgebet in Volks- und Förderschulen zu intensivieren. Diese Ideen, die nur Teile der bayerischen Bevölkerung repräsentieren, gründen auf völliger Fehlkenntnis, wenn nicht bewusster Missachtung verfassungsrechtlicher Grundlagen.

Zwar ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein hohes Gut, aber sie ist nicht dazu da, dass eine Richtung der anderen mit staatlicher Hilfe ihren Stempel aufdrückt. Die Tendenz, mit der das Schulgebet intensiviert werden soll, ist daher scharf abzulehnen. Das Argument, nicht grundlos heiße es „Christliche Gemeinschaftsschule“, ignoriert wesentliche Umstände: Schon 1975 (!) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit großer Eindringlichkeit verbindlich für alle bayerischen Behörden entschieden, dass auch in dieser Art von Schule außerhalb des Religionsunterrichts jegliche staatliche Glaubensvermittlung und einseitige religiös-weltanschauliche Beeinflussung zu unterbleiben hat. Das Christentum darf nur als Kulturgut in pluralistischer Offenheit gelehrt werden. Dass die Schulverwaltung das nun schon 30 Jahre lang ignoriert und durch eine Fülle von Maßnahmen auf allen Ebenen gewissermaßen den Verfassungsbruch zum Erziehungsmittel erhoben hat, macht die Sache nicht besser. Das Kultusministerium hat sich nicht einmal gescheut, den Lehrern bischöfliche Leitsätze zur christlichen Erziehung zur Rechtspflicht zu machen, obwohl das BVerfG das zuvor ausdrücklich untersagt hat.

Nicht nur den christlichen Interessenvertretern, sondern auch den meisten Lehrern sowie der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag scheint unbekannt zu sein, dass das Bundesrecht (insb. das Grundgesetz) jeder Art von Landesrecht (auch der bayer. Verfassung) ausnahmslos vorgeht, Art. 31 GG. Merkwürdigerweise versteht man das bundesrechtliche Neutralitätsgebot auch in Bayern bestens, wenn es gilt, mit allen Mitteln das islamische Kopftuch zu verhindern (sei es religiös oder nicht) und das Kruzifix – entgegen dem BVerfG – zu halten, in aller Neutralität sozusagen. In dieser Linie des Verfassungsbruchs liegt die jetzige Aufforderung an die Lehrer, mit ihren Schülern zu beten. Es ist nicht Aufgabe von Staatsdienern, jemand zu religiösen Handlungen zu ermuntern oder sie davon abzuhalten. Wenn Schüler allein initiativ werden, ist das anders, gilt aber für alle Gruppierungen.

Das traditionelle Schulgebet ist daher grundsätzlich unzulässig, wenn es von Lehrern initiiert ist. Man könnte darüber reden, wenn es nachweislich dem (anonym ermittelten) ausdrücklichen Wunsch der Mehrheit der Eltern und des Lehrers entspricht. So ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Schüler oder Lehrer dann außerhalb der Schulstunden beten. Aber darum hat sich noch nie jemand bemüht. Das Argument mit der Mehrheit dürfte ohnehin nur noch auf kleine Orte zutreffen. Denn auch in Bayern glaubt erwiesenermaßen höchstens ein Drittel der Bevölkerung an einen persönlichen Gott im traditionellen Sinn. Wenn in den Familien nicht gebetet wird, mag man das je nach Einstellung bedauern. Es ist aber keinesfalls Aufgabe des Staats, das mit seinen Mitteln zu kompensieren.

Vorrangige Aufgabe der Schulen wäre es vielmehr, das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Integration durch Maßnahmen zu stärken, mit denen sich alle Schüler und Eltern identifizieren können. Dem würden tägliche Momente gemeinsamer Besinnung durchaus dienen. Man könnte – ohne speziell religiöse Einbindung - sprechen über Fragen des Friedens in Familie, Schule, Staat und Gesellschaft, zwischen den Völkern, über Solidarität, Schutz der Umwelt und Tiere, von Minderheiten sowie ethisch-philosophische Fragen aller Art. Dabei wären Schüler ungeachtet ihrer Nationalität, Religion und Weltanschauung einzubinden.

Aber der neuerlichen Gebetsinitiative geht es erkennbar nicht um Integration, sondern um verfassungswidrige Unterstützung speziell kirchlicher und religiöser Interessen und um die neutralitätswidrige Aufrechterhaltung christlicher Dominanz ungeachtet der enormen Änderungen in der religiösen Landschaft auch in Bayern. Der Bund für Geistesfreiheit Bayern ruft daher dazu auf, endlich im Interesse der Gesamtbevölkerung und der grundgesetzlichen Rechtsordnung tätig zu werden.