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Pressereferat des bfg Bayern
16.02.2005 Schulgebet: Bayerns Bischöfe überschreiten ihre Kompetenz und verstoßen gegen das Grundgesetz von Gerhard Rampp Der jüngste
Vorstoß der bayerischen Bischöfe (bzw. ihrer Beauftragten) zur
Implantierung des Schulgebets verstößt nach Auffassung des Bundes für
Geistesfreiheit Bayern gegen die vom Grundgesetz gebotene
Religionsfreiheit. Nicht nur
Schüler, sondern auch Lehrer können nicht gezwungen werden, gegen ihre
Überzeugung an einen Schulgebet teilzunehmen oder es durchzuführen.
Rechtsreferat
des bfg Bayern
16.02.2005 Schulgebetsinitiative
– Integration oder Spaltung? Der
Bund für Geistesfreiheit Bayern protestiert von
Dr. jur. Gerhard Czermak Der
Bund für Geistesfreiheit Bayern K. d. ö. R. protestiert gegen die
neuerlichen Bestrebungen von Kirchen und CSU, unterstützt durch religiös
orientierte Lehrerverbände, das Schulgebet in Volks- und Förderschulen
zu intensivieren. Diese Ideen, die nur Teile der bayerischen Bevölkerung
repräsentieren, gründen auf völliger Fehlkenntnis, wenn nicht bewusster
Missachtung verfassungsrechtlicher Grundlagen. Zwar
ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein hohes Gut, aber sie ist
nicht dazu da, dass eine Richtung der anderen mit staatlicher Hilfe
ihren Stempel aufdrückt. Die Tendenz, mit der das Schulgebet
intensiviert werden soll, ist daher scharf abzulehnen. Das Argument, nicht
grundlos heiße es „Christliche Gemeinschaftsschule“, ignoriert
wesentliche Umstände: Schon 1975 (!) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
mit großer Eindringlichkeit verbindlich für alle bayerischen Behörden
entschieden, dass auch in dieser Art von Schule außerhalb des
Religionsunterrichts jegliche staatliche Glaubensvermittlung und
einseitige religiös-weltanschauliche Beeinflussung zu unterbleiben hat.
Das Christentum darf nur als Kulturgut in pluralistischer Offenheit
gelehrt werden. Dass die Schulverwaltung das nun schon 30 Jahre lang
ignoriert und durch eine Fülle von Maßnahmen auf allen Ebenen gewissermaßen
den Verfassungsbruch zum Erziehungsmittel erhoben hat, macht die
Sache nicht besser. Das Kultusministerium hat sich nicht einmal gescheut,
den Lehrern bischöfliche Leitsätze zur christlichen Erziehung zur
Rechtspflicht zu machen, obwohl das BVerfG das zuvor ausdrücklich
untersagt hat. Nicht
nur den christlichen Interessenvertretern, sondern auch den meisten
Lehrern sowie der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag scheint
unbekannt zu sein, dass das Bundesrecht (insb. das Grundgesetz) jeder Art
von Landesrecht (auch der bayer. Verfassung) ausnahmslos vorgeht, Art. 31
GG. Merkwürdigerweise versteht man das bundesrechtliche Neutralitätsgebot
auch in Bayern bestens, wenn es gilt, mit allen Mitteln das islamische
Kopftuch zu verhindern (sei es religiös oder nicht) und das Kruzifix –
entgegen dem BVerfG – zu halten, in aller Neutralität sozusagen. In
dieser Linie des Verfassungsbruchs liegt die jetzige Aufforderung an die
Lehrer, mit ihren Schülern zu beten. Es ist nicht Aufgabe von
Staatsdienern, jemand zu religiösen Handlungen zu ermuntern oder sie
davon abzuhalten. Wenn Schüler allein initiativ werden, ist das
anders, gilt aber für alle Gruppierungen. Das traditionelle Schulgebet ist daher grundsätzlich unzulässig, wenn es von Lehrern initiiert ist. Man könnte darüber reden, wenn es nachweislich dem (anonym ermittelten) ausdrücklichen Wunsch der Mehrheit der Eltern und des Lehrers entspricht. So ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Schüler oder Lehrer dann außerhalb der Schulstunden beten. Aber darum hat sich noch nie jemand bemüht. Das Argument mit der Mehrheit dürfte ohnehin nur noch auf kleine Orte zutreffen. Denn auch in Bayern glaubt erwiesenermaßen höchstens ein Drittel der Bevölkerung an einen persönlichen Gott im traditionellen Sinn. Wenn in den Familien nicht gebetet wird, mag man das je nach Einstellung bedauern. Es ist aber keinesfalls Aufgabe des Staats, das mit seinen Mitteln zu kompensieren. Vorrangige
Aufgabe der Schulen wäre es vielmehr, das Zusammengehörigkeitsgefühl
und die Integration durch Maßnahmen zu stärken, mit denen sich alle Schüler
und Eltern identifizieren können.
Dem würden tägliche Momente gemeinsamer Besinnung durchaus dienen. Man könnte
– ohne speziell religiöse Einbindung - sprechen über Fragen des
Friedens in Familie, Schule, Staat und Gesellschaft, zwischen den Völkern,
über Solidarität, Schutz der Umwelt und Tiere, von Minderheiten sowie
ethisch-philosophische Fragen aller Art. Dabei wären Schüler ungeachtet
ihrer Nationalität, Religion und Weltanschauung einzubinden. Aber
der neuerlichen Gebetsinitiative geht es erkennbar nicht um Integration,
sondern um verfassungswidrige Unterstützung speziell kirchlicher und
religiöser Interessen und um die neutralitätswidrige Aufrechterhaltung
christlicher Dominanz ungeachtet der enormen Änderungen in der religiösen
Landschaft auch in Bayern. Der Bund für Geistesfreiheit Bayern ruft daher
dazu auf, endlich im Interesse der Gesamtbevölkerung und der
grundgesetzlichen Rechtsordnung tätig zu werden. |