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Bayerisches Staatsministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst
Herrn Dr. Thomas Goppel
Salvatorstr. 2
80333 München
Fürth, den
18. Juli 2007
Offener Brief: Besetzung des Lehrstuhls für Philosophie an der
Universität Passau
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Goppel!
Die geplante Besetzung
des Lehrstuhls für Philosophie an der Universität Passau mit zwei
Professoren aus der Katholisch-Theologischen Fakultät stellt eine nicht
hinzunehmende Verletzung der Weltanschauungsfreiheit konfessionsfreier Bürger
dar!
Erst vor einer Woche
protestierten betroffene Studenten an der Universität Passau gegen
Verschlechterungen, die diese Pläne mit sich bringen. Auch die im Bund für
Geistesfreiheit (bfg) Bayern KdöR organisierten konfessionsfreien Bürger
protestieren energisch gegen diese Konfessionalisierung der Forschung und
Lehre in Philosophie. Besonders unerträglich ist für uns die Tatsache,
dass künftige Ethiklehrer in Passau von Lehrpersonal mit Bindung an die
katholische Lehrerlaubnis unterrichtet werden würden. Bekanntlich werden
konfessionsfreie Schülerinnen und Schüler gezwungen, das Fach Ethik als
Kompensation für den nicht in Anspruch genommenen Religionsunterricht zu
besuchen, den sie oder ihre Eltern in Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf
Weltanschauungsfreiheit Art. 4 (1) GG und Art. 7 (2) GG ablehnen. Der
Ethikunterricht muss demzufolge weltanschaulich neutral ausgestaltet sein.
Die beabsichtigte Ausbildung der Ethiklehrer
durch kirchlich gebundene Lehrkräfte konfessionalisiert hingegen
das Fach Ethik und stellt nach unserer Auffassung einen massiven
Grundrechtsverstoß dar!
Schon jetzt war der Zustand
der Lehre in Philosophie an der Universität Passau nicht
grundrechtskonform. Keiner der beiden Lehrstühle war von der Katholischen
Kirche unabhängig: Der eine Lehrstuhl für Philosophie untersteht der
Katholisch-Theologischen Fakultät, der andere ist ein
Konkordatslehrstuhl, kann also nur mit Zustimmung der Katholischen Kirche
besetzt werden. Bereits 1980 stellte das Bayerische Verfassungsgericht
fest, dass „parallel zu einem Konkordatslehrstuhl eine konkordatsfreie,
vollständige Fachvertretung gesichert werden muss“ (vgl. BayVerfGH,
Entscheidung vom 11. April 1980). Dem sind die dafür jeweils zuständigen
Bayerischen Staatsministerien bisher
nicht nachgekommen. Die nun beabsichtigte Besetzung des Lehrstuhls für
Philosophie in Passau zeigt, dass Ihr Ministerium erneut beabsichtigt,
[nicht nur] die Rechte der Konfessionsfreien in Bayern zu ignorieren. Zur
Missachtung des BayVerfGH (siehe oben) kommt nicht nur ein Verstoß gegen
das Trennungsgebot (Art. 137 I WRV/140 GG), gegen Art. 33 III GG und 136
II WRV/140 GG (gleicher Ämterzugang) und gegen das Neutralitätsgebot
hinzu. Mittlerweile stehen den Konkordatsprofessuren auch die
Antidiskriminierungsrichtlinie der EG und das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (§§ 1, 3, 9) entgegen. Wir sind daher doch sehr
erstaunt, wie salopp hier mit geltendem Recht umgegangen wird.
Der bfg Bayern fordert Sie
auf, ein verfassungskonformes Lehrangebot für Philosophie an der
Universität Passau einzurichten. Dieses kann nur durch einen
konkordatsfreien Lehrstuhl für Philosophie mit der dafür angemessenen
personellen und finanziellen Ausstattung geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Michalke
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