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*IBKA e.V.* gemeinnütziger Verein International Leagueof Non-Religious and Atheists Pressemitteilung vom 20.03.2006 Kirchenaustritt
zur Staatssanierung? Konfessionslosenverband
wendet sich gegen die Einführung von Gebühren beim Kirchenaustritt in
NRW Der Internationale Bund
der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen eine in NRW
geplante Einführung einer Kirchenaustrittsgebühr. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung, welcher am 21. März 06 im Kabinett beraten wird, sieht vor, zukünftig eine Gebühr von 30 Euro vom Kirchenaustrittswilligen zu verlangen. Diese Gebühr würde bei den zuständigen Amtsgerichten, für die Annahme der Austrittserklärung und die Unterrichtung der Kirchen, anfällig werden. Der IBKA sieht darin eine unzulässige Einschränkung der durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Weltanschauungsfreiheit. Nach dem Vereinsrecht stellen Austrittsgebühren eines Vereins eine sogenannte ´unzulässige Erschwerung des Austritts` dar und dürfen aus diesem Grunde nicht erhoben werden. Dem Austrittswilligen, der zumeist schon im Kindesalter durch die Taufe und damit ohne eigene Willenserklärung die Kirchenmitgliedschaft aufgezwungen wurde, ist durch Austrittsgebühren die Verwirklichung seines Grundrechtes auf Weltanschauungsfreiheit erschwert. Der Gesetzentwurf sieht zudem in seiner jetzigen Form keine Möglichkeiten für Ermäßigungen vor. "Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bezieher niedriger Einkommen stellen diese 30 Euro oft eine soziale Härte dar, so dass die Verwirklichung des Austrittswunsches dadurch be- oder gar verhindert wird", so Rudolf Ladwig, 1. Vorsitzender des IBKA. Das Ansinnen, über Kirchenaustrittsgebühren 1,8 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen des Staates zu erzielen, zeigt nicht nur, dass hier pekuniäre Interessen über grundrechtlich verankerte Menschenrechte gestellt werden, sondern zudem, daß der Gebührenansatz den Verwaltungsaufwand deutlich übersteigt. Solange der Staat die Mitgliederwaltung der Kirchen in deren Auftrage erledigt, sollte er sich die dadurch entstehenden Verwaltungskosten jedoch von den Kirchen erstatten lassen. Der IBKA fordert die Landtagsabgeordneten auf, die Grundrechte der Bürger zu wahren und eine Einführung der Kirchenaustrittsgebühr abzulehnen. Den Bürgern empfiehlt der Konfessionslosenverband in jedem Fall den Kirchenaustritt. Durch die besondere Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer subventioniert der Staat die Kirchenmitgliedschaft. Wer also den Staat sanieren helfen will, erspart ihm mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der Kirchensteuergemeinschaft schon so viel mehr Geld, als mit Austrittsgebühren als Einnahme zu erzielen wäre. *Weitere Artikel zum Thema:* *http://ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html http://ibka.org/artikel/ag98/petition.html http://ibka.org/infos/FAQKA.html http://ibka.org/infos/ksteuer.html* *Ansprechpartner Rudolf Ladwig (IBKA e.V., 1. Vors.) 02331/3480410
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