|
Bund für Geistesfreiheit fordert Reform des Feiertagsgesetzes Der Bund für Geistesfreiheit hat den bayerischen Landtag durch einen Antrag im Petitionsausschuß aufgefordert, das Jahrzehnte alte Feiertagsgesetz der Lebenswirklichkeit anzupassen und dabei sowohl die Interessen der Gläubigen als auch die Belange derjenigen Menschen zu berücksichtigen, denen religiöse Feiertage nichts bedeuten. Nach den von den Kirchen vorgelegten statistischen Zahlen ist der Besuch des Sonntagsgottesdienstes seit 1960 und ganz besonders seit 1990 dramatisch rückläufig. Nur noch 19 Prozent der bayerischen Katholiken (minus 7% seit 1990) und 7 Prozent der Protestanten (minus 1%) nehmen daran teil. Das sind also ganze 13 Prozent der Gesamtbevölkerung. Bei Feiertagen liegt die Beteiligung noch deutlich niedriger. Da sich das Freizeitverhalten und die religiöse Praxis der Bevölkerung grundlegend verändert haben, ist es höchste Zeit, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Der Verweis auf die Tradition ist demgegenüber nachrangig, weil diese ganz offensichtlich von einer immer größeren Mehrheit nicht mehr gepflegt wird. Außerdem wurden auch in der Nachkriegsvergangenheit immer wieder Feiertage ganz abgeschafft, z.B. Mariä Lichtmeß (2. Februar) oder der Josephs- und der Peter-und Paul-Tag (19. März bzw. 29. Juni). Der Bund für Geistesfreiheit schlägt deshalb vor, bestimmte religiöse Feiertage zu staatlich geschützten Feiertagen zu erklären, so wie dies bereits beim Buß- und Bettag praktiziert wird: Gläubige haben an diesen Tagen einen Rechtsanspruch auf Urlaub, für alle anderen handelt es sich um normale Werktage. Um die Arbeitnehmer gleich zu stellen, ist dafür die Zahl der Urlaubstage angemessen zu erhöhen. Auf diese Weise erleidet die Minderheit der Gläubigen keinen Nachteil, weil sich für sie nichts ändert, während die große Mehrheit nicht mehr den Einschränkungen von gesetzlichen Feiertagen unterliegt. In Frage kommen der Dreikönigstag (6. Januar), Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November), der Oster- und der Pfingstmontag sowie der zweite Weihnachtsfeiertag (26. Dezember). Daneben sollten auch Israeliten und Muslime das gleiche Recht bei bestimmten Feiertagen ihrer Religion haben, was übrigens im Schulbereich seit langem praktiziert wird.
Gerhard Rampp bfg Augsburg
Ansprechpartner: Gerhard Rampp Radaustraße 9 86199 Augsburg Telefon: 0821 / 9 88 92 Fax: 0821 / 99 80 261 E-Mail: info@bfg-augsburg.de oder presse@bfg-bayern.de
|