|
BFG Bayern Pressereferat 13.04.2005 Berliner
Modell eines Werteunterrichts für alle
ist auch ein Vorbild für
Bayern von
Gerhard Rampp Der Bund für Geistesfreiheit Bayern befürwortet einen gemeinsamen Werte-Unterricht für alle Schüler, dessen Einführung in Berlin bevorsteht, auch für Bayern. Voraussetzung muss aber bleiben, dass Schüler zusätzlich einen konfessionellen Religionsunterricht besuchen können. Der gemeinsame Werteunterricht hat fünf gravierende Vorteile:
1. Ein für alle gesellschaftlichen Gruppen akzeptabler Werte-Grundkonsens muss auf einem über die einzelne Religion hinausreichenden Fundament beruhen; dazu gehören die Achtung der Werte des Grundgesetzes und der allgemeinen Menschenrechte. Religionspädagogen betonen einhellig, die konfessionelle Morallehre sei stets die Konsequenz aus der jeweiligen Glaubenslehre. Dann kann diese Moralauffassung aber zwangsläufig nur für Angehörige der eigenen Konfession verbindlich sein. 2. Die Schüler können diesen Unterricht zusammen besuchen und dabei jene Gemeinsamkeit praktizieren und einüben, die gerade den Sinn eines solchen Unterrichtsfachs ausmacht. 3. Der Verzicht auf die Aufteilung in verschiedene Gruppen erleichtert die Organisation und spart Kosten durch Vermeidung von Kleingruppen. 4. Angesichts der zunehmenden weltanschaulichen Vielfalt ist ein Umdenken unausweichlich. Waren in Bayern 1987 noch 9 % weder katholisch noch evangelisch, sind es jetzt 21 %. Die evangelische Kirche geht selbst vom Verlust eines Drittels ihrer jetzigen Mitglieder aus, in der katholischen wird die Entwicklung kaum anders verlaufen. Dies wirkt sich verzögert, aber nachhaltig auf die Zusammensetzung der Klassen aus. 5. Zusätzlich wird endlich die Religionsfreiheit gemäß Art. 7 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes umgesetzt. Dort ist das Recht, aber nicht die Pflicht zum Besuch eines Religions- oder Religionsersatzunterrichts vorgesehen.
|