HU-PE 18-2005: HU fordert angesichts der Krise der Staatsfinanzen den Solidaritätsbeitrag der Kirchen

HUMANISTISCHE UNION fordert angesichts der Krise der Staatsfinanzen den 
finanziellen Solidaritätsbeitrag der Kirchen

Der staatliche Sozialabbau nimmt von Tag zu Tag schlimmere Ausmaße an. 
Angesichts des finanziellen Kahlschlags, der mit dem Abschluss der 
Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD droht, wird die Situation 
für sozial Schwache immer prekärer. Für sie bedeuten 
Mehrwertsteuererhöhung, faktische Rentenkürzungen etc. ein Leben 
unterhalb des Existenzminimums.

Wo bleiben angesichts der Abbrucharbeiten am verfassungsrechtlichen 
Sozialstaatsprinzip die großen christlichen Kirchen?

-  Der Staat nimmt den Kirchen die Arbeit ab, ihre Mitgliedsbeiträge (ca.
   7,9 Mrd. Euro jährlich) zu kassieren.
-  Öffentliche Kassen finanzieren kirchliche Einrichtungen mit rund 10
   Mrd. Euro jährlich, aufgebracht von allen SteuerzahlerInnen - ob 
   Kirchenmitglieder oder nicht, ob Moslems oder Atheisten.
-  Die Steuereinbußen aufgrund der Absetzbarkeit der Kirchensteuer als 
   Sonderausgabe beläuft sich zur Zeit auf rund 3,7 Mrd. Euro im Jahr.

Als völlig selbstverständlich sehen es die Kirchen wohl auch an, dass sie 
von allen Steuerzahlungen befreit sind, auch von der Vermögenssteuer. Sie 
zahlen keine Gerichtskosten und Verwaltungsgebühren, und die Ausbildung 
des kirchlichen Nachwuchses schlägt mit rund 630 Mio. Euro zu Buche.

Aus Steuermitteln werden auch die sogenannten Staatsleistungen und 
Sonderzuweisungen aufgrund von Konkordaten und Kirchenverträgen bezahlt. 
Die Staatsleistungen, genauer die Dotationen der Bundesländer, belaufen 
sich auf rund 420 Mio. Euro jährlich. Diese Zahlungen sind 
Ersatzleistungen für Enteignungen von Kirchengütern aus der 
Reformationszeit (!) und aus der Zeit der Kriege Napoleons (!); sie 
werden sogar von den neuen Bundesländern eingefordert. Die 
Rechtskonstruktion ist abenteuerlich, auch angesichts der Umstände, unter 
denen die Kirchen im Laufe der Geschichte an ihr Vermögen gekommen sind. 
Seit der Weimarer Reichsverfassung 1919 besteht der Verfassungsauftrag, 
diese Staatsleistungen abzulösen.

Die Kirchen sollten von sich aus ein Zeichen setzen und auf weitere 
Zahlungen aus Staatsleistungen verzichten. Ein solcher Schritt wäre ein 
wirksames Signal in der eskalierenden Krise der Staatsfinanzen. Sollten 
aber die Kirchen weiter auf ihren Sonderprivilegien beharren und sich 
jeder Einsicht verweigern, dürfen die politisch Verantwortlichen einer 
gesetzlichen Neuordnung der Kirchenfinanzierung nicht länger ausweichen.

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Martina Kant (Bundesgeschäftsführerin)
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