Kirchliche Erziehungseinrichtung mit eigener Gerichtsbarkeit?
oder: Lobenswerter, pädagogisch wertvoller Umgang mit einem psychisch kranken Kind
Aufgrund verschiedener Umstände sollte unser Sohn Jascha (13) ein Internat besuchen. Zwar ist Jascha sehr intelligent, jedoch durch schlimme Erfahrungen in der frühen Kindheit und das Erleben der schweren Krankheit der Mutter ein eindeutig psychisch krankes Kind. Um seine schulische Ausbildung nicht zu gefährden, entschieden wir uns für ein Internat, um zumindest seiner Unorganisiertheit durch konsequente und kompetente Unterstützung der Internatspädagogen entgegenwirken zu können und – zuvorderst – ihn aus der täglichen Konfrontation mit dem Leiden der Mutter zu befreien.
Die Wahl der Einrichtung erfolgte durch das zuständige Jugendamt. Uns als Eltern blieb nur, uns dieser Wahl anzuschließen, da weite Teile der Kosten durch die Stadt übernommen werden mussten.
Als Jascha schließlich in das kirchlich orientierte und sozial betonte Aufseesianum kam, hofften wir alle, dass gerade in dieser Umgebung, wo doch Toleranz und Hilfe dem Schwächeren gegenüber selbstverständlich sein sollte, gut aufgehoben wäre. Weit gefehlt! Sehr rasch wurde Jascha aufgrund seines nicht konformen Verhaltens zum Außenseiter. Nicht ganz ohne sein Zutun wurde er tagtäglich gehänselt, provoziert und – zumindest gelegentlich – auch durch Kameraden geschlagen und unterdrückt.
Der als zweifelsfrei psychisch krank zu betrachtende Junge versuchte sich diesem Druck zu erwehren, indem er Geschichten erfand, die Aufmerksamkeit auf seine verzweifelte Situation zogen. Das gelang ihm auch – nur leider begann hier auch die äußerst skurrile eigene Gerichtsbarkeit einer kirchlichen und sozialen Einrichtung.
Ohne in Details stecken zu bleiben – Jascha hatte einen anderen Jungen – einer der Hauptaggressoren gegen ihn – bezichtigt, gestohlen zu haben. Diebstahl wird in dieser Einrichtung mit Verweis bestraft. Jascha hatte sich so erhofft, den unliebsamen Prügler loszuwerden. Viel zu durchsichtig waren Jaschas Ausführungen, die rasch zu widerlegen waren. Am Ende stand Jascha zwar als Lügner da – der Junge, der ihn (zugegebenermaßen!) regelmäßig unter Druck gesetzt und geschlagen hatte, wurde bedauert, zu Unrecht bezichtigt worden zu sein. Seine Aggressionen gegen Jascha wurden mit einem sanftmütigen „das darfst Du aber auch nicht“ quittiert.
Der Druck Jascha gegenüber verstärkte sich massiv.
Zwischendrin wurde Jascha noch mit einem 1-wöchigen „Internatsausschluss“ bestraft. Worin hier eine Strafe für Jascha lag, ist uns bis heute nicht klar geworden. Ein derartiger Ausschluss findet lt. Internatsmitarbeiterin statt, wenn der Zögling sich eines Vergehens gegen die Allgemeinheit schuldig gemacht hat. Dieses bestand im konkreten Falle darin, dass er sich geweigert hatte, die Zusammenhänge bzgl. einer merkwürdigen Kette von Umständen deutlich zu machen, obwohl er es durchaus gekonnt hätte. Er schwieg. Zuhause erkannten wir natürlich, dass er unter starkem Druck stand. Jede Nacht weinte er sich in den Schlaf, redete kaum etwas und war einfach unglücklich. Erst nach Tagen wagte er dann, uns alles zu erzählen. Er wurde massiv erpresst, wenn er alles sage, werde er noch ärger geprügelt und lächerlich gemacht.
Trotz des Internatsausschlusses musste Jascha weiterhin in die Schule. Das hieß: morgens kurz vor 5 aufstehen, damit er pünktlich Bus und Zug erreichen konnte. Mittags das Ganze retour … von Kosten mal zu schweigen – die selbstredend wir tragen mussten – war das eine Tortur für die ganze Familie.
In einem ganz persönlichen Tribunal gegen ihn fand einige Tage später die „Verhandlung“ statt. An dessen Ende stand fest: Jascha war der Böse – er hatte gelogen und einen anderen zu Unrecht beschuldigt. Gut, soweit richtig – doch das Gericht in Form des Einrichtungsleiters, zweier Pädagogen, dem betroffenen Jungen und dessen Mutter sowie einer Person, deren Funktion bis zum Schluss zumindest uns als Eltern unklar blieb, hatte sein Urteil bereits fertig. Ohne Zuerkennung des ihm selbst widerfahrenen Unrechts in Form dauernder Demütigung und Aggression, ohne Einhaltung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ in Bezug auf verschiedene Aussagen des Jungen, der immer wieder sagte, er könne manche Dinge nicht erklären, da ihm dann „Schlimmes widerfahre“ (er offensichtlich Angst hatte, die Drahtzieher innerhalb der Einrichtung zu benennen) und ohne den Funken einer hilfebietenden Grundhaltung drückte einer der anwesenden Pädagoginnen deutlich das herrschende Gedankengut aus: „ich glaube dem (!!) kein Wort mehr“.
Diese Worte fielen nicht nur vor dem ohnehin wie ein Häufchen Elend da sitzenden Jascha, sondern wurden auch von dem restlichen Tribunal (vgl. o.) triumphal gefeiert – hatte man doch den Sündenbock gefunden und konnte mit Leichtigkeit sich der – zugegeben – schweren Herausforderung, einem psychisch schwer angeschlagenen Jungen Hilfe und Toleranz zu bieten, entziehen und rigoros dessen Entfernung aus der Einrichtung fordern.
Der Leiter des Internats konstatierte zwar noch, er sehe keinen Anlass, Jascha wegen seiner Geschichten des Hauses zu verweisen, korrigierte jedoch mit keiner Silbe die absolut daneben liegende Aussage seiner Mitarbeiterin. Ein derart offenes Misstrauensvotum sollte ein echter Pädagoge entweder unter seinesgleichen oder lediglich in Gedanken formulieren – doch gewiss nicht an die Ohren eines ohnehin am Boden zerstörten Jungen gelangen lassen.
Jascha jedenfalls war davon überzeugt, aus dem Internat verwiesen zu werden und absolut keine Existenzberechtigung mehr zu haben. Das ihm widerfahrene Unrecht, die Gewalt und Unterdrückung fand keinerlei Berücksichtigung im „Urteil“, obwohl der Beschuldigte eingeräumt hatte, Jascha öfters geschlagen zu haben, weil dieser ihn „nerve“. Hierzu kam keinerlei Korrektiv der anwesenden Pädagogen. Die Mutter unterstützte ihren armen, unfehlbaren Sprössling und wir saßen, mit Jascha zusammen, auf der Anklagebank, um mit gesenkten Köpfen weitere Prügel zu kassieren.
Jascha, ohnehin völlig ohne Selbstwertgefühl, steigerte sich derart in die Sache rein, dass er schließlich eindeutig suizidgefährdet war. Mit dem Wissen, seinen Eltern wieder mal viel Ärger und besonders der kranken Mutter Schmerz zugefügt zu haben, erlebte er sich selbst, wie sowieso durch seine Krankheit kennzeichnend, mal wieder als totaler Versager.
Der schließlich doch noch kommende Verweis des Internates kreuzte sich mit unserer Entscheidung, in derartig „kompetente“ pädagogische Hände unseren Sohn nicht zurück fahren zu lassen.
Soweit, so gut. Bis hierher wäre es sicherlich zwar keine Werbung für ein kirchlich geführtes Internat gewesen – aber noch keine Basis für die Anrufung des BfG.
Bei der Durchsicht von Jaschas Sachen fanden wir einige Dinge, die ihm nicht gehörten. Unter anderem einen Gameboy, jenes Klickerspielzeug, dass nach wie vor alle Kids zwischen 6 und ?? fasziniert. Jascha bestritt glaubwürdig, dieses Spielzeug „mitgehen gelassen zu haben“. Er war offensichtlich ahnungslos, dass das Ding zwischen seinen Socken und Schlafanzügen Platz gefunden hatte. Wie sonst wäre zu erklären, dass er ihn unbemerkt im Keller vor der Waschmaschine dämmern ließ, anstatt ihn heimlich im Zimmer zu verstecken und zu benutzen??
Mehrere Anrufe im Internat und der Schule folgten mit dem Versuch, den Eigentümer zu ermitteln. Jascha selbst hatte einen Namen genannt – interessanterweise einen aus der Gruppe Jungen, die ihm besonders hart zugesetzt hatten. Laut Aussage des Internatsleiters und dessen Mitarbeiterinnen fehlte der Gameboy nirgends. Wir buchten es unter „weiß ich nicht“ und vergaßen das Ganze. Der Gameboy durfte ab und zu von allen Kindern benutzt werden und ging irgendwann kaputt. Damit schlossen wir endgültig mit diesem Kapitel ab.
Für Jascha wurde zum Glück ein neues Internat gefunden – das ohne Berufung auf Kirche und Christlichkeit ebensolche tatsächlich praktiziert. Unserem Sohn, der entgegen seiner Verurteilung zuvor, kein lügendes, kleines Arschloch, sondern letztlich ein kranker, verschüchterter und hilfloser Junge ist, der durchaus liebenswerte und förderungswürdige Züge hat, wurde spontan Zuneigung, Integrationshilfe und Unterstützung gewährt. Alle seine Erfahrungen zuvor konnten offen besprochen werden und der gute, „bidirektionale“ Gesprächsmodus mit Internatsleitung sowie –mitarbeiterInnen beugte weiteren Vorkommnissen vor, ohne Jascha diskriminieren zu müssen.
Liebevoll nahm man ihn „unter die Fittiche“ und dankbar nahm Jascha dieses Angebot an. Er lebte sich gut ein, ist in der Gruppe integriert und kommt prima in der Schule klar – trotz der Tatsache, dass es sein dritter Schulwechsel innerhalb kürzester Zeit war.
Da er nunmehr in einem anderen Bundesland zur Schule geht, hat er Ferien, während hier noch die Schulbank gedrückt wird. Weil Jascha, wie glücklicherweise alle Kinder, Bereitschaft in sich hat, zu vergeben und zu vergessen, wollte er gern seine alten Kameraden besuchen und auch eine bestimmte Erzieherin wieder sehen. Per Telefax kündigte ich seinen Besuch an, wartete allerdings – fälschlich – nicht auf Antwort, sondern dachte, man werde Jascha freudig begrüßen und ihm die Möglichkeit geben, einige vergessene Dinge abzuholen. Unter anderem hatte er einem Freund seine geliebten „Harry-Potter-Cassetten“ ausgeliehen, die er nunmehr zurück haben wollte. Außerdem ging es um diverse Kleidungsstücke.
Offensichtlich hatte man direkt auf der Lauer gelegen! Während wir in den vergangenen Wochen keine Silbe des Internats gehört hatten, ergoss sich über Jascha ein Schwall von Vorwürfen und Verurteilungen. Er habe einem Jungen den Gameboy geklaut und ihn nicht zurück gebracht.
Die soziale und wunderbar christlich orientierte Einrichtung hatte auch sofort das Urteil parat! Als logische Konsequenz behielt man einfach seine Sachen im Gegenzug ein! Jascha, der absolut nichts geahnt hatte und auch durch keinerlei Hinweis, dass der Gameboy nun doch angeblich einen Besitzer hatte, gewarnt, musste zusehen, wie ihm die Cassetten – sein Weihnachtsgeschenk -, die er einem völlig unbeteiligten Jungen (nicht etwa dem Gameboybesitzer) geborgt hatte, im Wege der Beschlagnahme entzogen wurden. Auch seine Kleidungsstücke wurden „einbehalten“.
Über den Ablauf des Telefonates mit einem „Pädagogen“ des Internates möchte ich nicht viel wiedergeben – nur soviel, als dass ich selten mit derartiger Unhöflichkeit, Unverschämtheit und, vornan, Selbstherrlichkeit in der Urteilsfindung konfrontiert wurde. Obwohl mein Telefonpartner einräumte, keinesfalls irgend etwas wirklich zu wissen, weil nämlich der Chef nicht im Hause sei – mit aber eben diesem alles vorher abgehandelt wurde! – nahm er sich heraus, ein Urteil zu sprechen und sofort zu vollstrecken. Dies gibt zwar nicht mal das tatsächliche Recht her – woher jedoch er das Recht nahm, ist mir absolut schleierhaft! Zu keiner Zeit habe ich mich geweigert, den Gameboy herauszugeben, bzw. zu ersetzen – ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass wir informiert worden waren, er fehle dort nicht! Auch der Weg, wie dieser Gameboy, falls es denn überhaupt der gleiche war, seinen Weg in Jaschas Sachen fand, ist ebenfalls völlig ungeklärt. Ohne ordentliches Ermittlungsverfahren sprach der Hilfsrichter in Personalunion mit Anklagevertretern und Zeugen gleich sein Urteil – selbstredend ohne Rechtsmittelmöglichkeit.
Nicht nur, dass Jascha sehr unglücklich über den Empfang und die offensichtliche Ablehnung ihm gegenüber war – er konnte auch seine dringend benötigten Kleidungsstücke nicht mitnehmen. Hierzu sei angemerkt, dass diese im Wege der Beihilfe als dringender Bedarf von der Stadt Fürth bezahlt wurden und nun wahrscheinlich bis zum Zukleinwerden in der Wäschekammer des Internates verstauben werden. Diese Verschwendung von Steuergeldern im weitesten Sinne durch eine kirchliche Einrichtung in skurrilstem Zusammenhang mit der Bestrafung eines kranken Kindes ist sicherlich nur Mosaiksteinchen dieses wundervollen „Beweises“ für das gelebte Engagement einer christlichen Einrichtung, doch schien es mir erwähnenswert.
Von Profi-Pädagogen, die ihre Emotionen nicht unter Kontrolle haben und persönliche Animositäten deutlich vor das Wohl eines Kindes stellen, bis hin zur Selbstjustiz innerhalb eigener Gerichtsbarkeit, ist hier aus meiner Sicht wirklich schön die Doppelmoral des christlichen und sozialen Gedankens in Bezug auf die Betreuung, Erziehung und Unterstützung des Schwächeren evident geworden.
Wir freuen uns, dass Jascha mit viel Herzenswärme, Hilfsangeboten und persönlichem, ehrlichem Engagement ein neues Internat – übrigens in privater Hand befindlich – gefunden hat, doch sorgen wir uns ein bisschen um diejenigen, die als Konsequenz dieser „christlichen“ Erziehung im vorherigen Internat solche später an ihre Kinder oder gar Schützlinge weiterreichen.