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Wollen Sie 2,5 % Gehaltserhöhung extra ? Wenn Sie keiner Kirche angehören oder wenn Sie voller Überzeugung dort Mitglied sind, dann ist dieses Informationsblatt für Sie ohne Bedeutung. Aber die meisten von uns wurden als Säuglinge ohne eigenes Zutun zum Kirchenmitglied gemacht - und damit auch zum Kirchensteuerzahler. Haben Sie schon einmal nachgedacht, wie lange Sie als Erwerbstätige(r) für die Kirche arbeiten? Etwa eine Stunde pro Woche, einen halben Tag im Monat, mehr als eine Woche im Jahr und ein volles Jahr Ihres Arbeitslebens ! Erwerbstätige, die einer Kirche angehören, zahlen im Schnitt etwa 500 Euro Kirchensteuern pro Jahr. Im Lauf des Arbeitslebens verzichten Sie aber nicht nur auf die Kirchensteuern, deren Summe meist zwischen 15.000 und 30.000 Euro liegt, sondern auch auf die Zinsen. Nach 40 Jahren, also bis zum Eintritt ins Rentenalter, können Sie (je nach Zinshöhe) eine Summe von 100.000 bis 150.000 Euro einsparen - künftige Steigerungen noch nicht mitgerechnet. Wer die Kirchensteuer spart, kann sich also später allein aus den Zinsen dieses Vermögens eine beachtliche Zusatz-Rente leisten. Diese werden Sie auch dringend brauchen: Heute kommen auf einen Ruheständler 3 Arbeitnehmer, im Jahr 2010 noch 2 und 2025 nur mehr einer. Spätestens ab 2015 ist Ihre Rente nicht mehr allein mit dem jetzigen System finanzierbar. Sie werden einen immer größeren Teil Ihrer Rente selbst ansparen müssen. Beim Austritt brauchen Sie kein schlechtes Gewissen zu haben. Rund zwei Drittel der Kirchensteuer werden für die Bezahlung der Pfarrer (Monatseinkommen im Schnitt über 4.000 Euro!) und des sonstigen Kirchenpersonals ausgegeben, weniger als ein Zehntel für öffentliche soziale Leistungen. Wenn Sie also 10 % der eingesparten Kirchensteuer für einen sozialen Zweck eigener Wahl spenden, kann Ihnen niemand unsoziales Verhalten unterstellen, und Sie bestimmen selbst, welche Anliegen Sie unterstützen. Denken Sie auch daran, wie die Kirchen als Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten umspringen. Mit fristloser Entlassung muß rechnen, wer in „wilder Ehe“ lebt, wer seine Kinder nicht taufen lässt oder wer es wagt, die Zahlung der Kirchensteuer zu verweigern - was ja noch nicht heißen muss, dass man keinen Glauben hat! - oder (dies nur in der katholischen Kirche) wer geschieden ist und wieder heiratet. Das gilt auch dann, wenn der kirchliche Betrieb völlig fremdfinanziert wird (Krankenhäuser, Altenheime). Die Kirchen geben sich nur dann sozial, wenn es nicht um ihren eigenen Geldbeutel geht.Was tun? Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, gehen Sie einfach mit Ihrem Ausweis aufs Standesamt Ihres Wohnorts. In Bayern tun das jedes Jahr zwischen 40.000 und 60.000 Einwohner - über eine halbe Million seit 1990. Fast jeder 5. Bayer gehört keiner der beiden Großkirchen mehr an. Herausgeber: Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) K.d.ö.R. Alexanderstr. 14 - 90762 Fürth Postfach: 190 145 - 90730 FürthE-Mail: vorstand@bfg-bayern.de
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