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Wollen Sie eine kostenlose private Altersvorsorge?
Machen Sie das beste aus einer ärgerlichen Situation, in die Sie ohne eigenes Verschulden geraten sind! Sie gehören zu der Generation, die in den nächsten Jahrzehnten einen erheblichen Teil des Einkommens an die Rentenkassen abführen muss, später aber kaum mehr etwas aus der gesetzlichen Rente erhält. Heute kommen auf einen Rentner 3 Arbeitnehmer, im Jahr 2010 noch 2 und 2025 nur mehr einer. Spätestens ab 2015 ist die Rente nicht mehr mit dem jetzigen System finanzierbar. Sie werden den Großteil Ihrer Rente selbst ansparen müssen. Aber es gibt einen Ausweg ! Wenn Sie voller Überzeugung zahlendes Mitglied in einer Kirche sind, dann bleiben Sie auch drin. Aber die meisten von uns wurden als Säuglinge ohne eigenes Zutun zum künftigen Kirchensteuerzahler gemacht. Das kostet Sie eine Riesensumme: Erwerbstätige, die einer Kirche angehören, zahlen im Schnitt etwa 500 Euro Kirchensteuern pro Jahr. Im Lauf des Arbeitslebens summiert sich dieser Betrag in 40 Jahren, also bis zum Eintritt ins Rentenalter, incl. Zinsen auf 100.000 bis 150.000 Euro (je nach künftiger Zinshöhe). Dabei sind künftige Steigerungen der Kirchensteuern ebenso wenig eingerechnet wie der Umstand, dass Akademiker normalerweise wesentlich mehr verdienen als der Durchschnitt der Erwerbstätigen. Wer die Kirchensteuer spart bzw. auf sein privates Rentenkonto umleitet, verfügt im Alter allein aus den Zinsen dieses Vermögens über eine komplette Rente. Beim Austritt brauchen Sie kein schlechtes Gewissen zu haben. Rund zwei Drittel der Kirchensteuer werden für die Bezahlung der Pfarrer (Monatseinkommen im Schnitt über 4.000 Euro!) und des sonstigen Kirchenpersonals ausgegeben, weniger als ein Zehntel für öffentliche soziale Leistungen. Falls Sie 10 % der gesparten Kirchensteuer für einen sozialen Zweck eigener Wahl spenden wollen, kann Ihnen niemand unsoziales Verhalten unterstellen, und Sie können dann sogar selbst bestimmen, welche Anliegen Sie unterstützen. Denken Sie auch daran, wie die Kirchen als Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten umspringen. Mit fristloser Entlassung muss rechnen, wer nicht kirchlich getraut ist, die Kinder nicht sofort taufen lässt oder wer es wagt, die Zahlung der Kirchensteuer zu verweigern - was ja noch nicht heißen muss, dass man ungläubig ist! - oder (dies nur in der katholischen Kirche) wer geschieden ist und wieder heiratet. Das gilt auch dann, wenn der kirchliche Betrieb völlig fremdfinanziert wird (Krankenhäuser, Altenheime). Die Kirchen geben sich nur dann sozial, wenn es nicht um ihren eigenen Geldbeutel geht.Was tun? Wenn Sie aus der Kirche austreten, gehen Sie einfach mit Ihrem Ausweis aufs Standesamt Ihres Wohnorts (auch Zweitwohnsitz). In Bayern tun das jedes Jahr rund 50.000 Einwohner - über eine halbe Million seit 1990. Jeder 5. Bayer gehört inzwischen keiner der beiden Großkirchen mehr an. Herausgeber: Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg) Alexanderstr. 14 - 90762 Fürth Postfach 190 145 - 90730 FürthE-Mail: vorstand@bfg-bayern.de
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