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Resolution des bfg Bayern auf der Landesdelegiertenversammlung am 26. Juni in Regensburg

Bund für Geistesfreiheit sieht Licht und Schatten in der EU-Verfassung

Der Bund für Geistesfreiheit Bayern, die Vereinigung weltlicher Humanisten, die sich als Interessenvertretung der Konfessionsfreien im Freistaat versteht, sieht in der neuen EU-Verfassung sowohl positive wie auch negative Ansätze.

Positiv ist allein schon die Tatsache zu werten, dass sich 25 Staaten auf gemeinsame Grundsätze einigen konnten, die mehr enthalten als nur nichtssagende diplomatische Floskeln. Negativ schlägt allerdings zu Buche, dass diese Verfassung mit ihren unzähligen Klauseln und Zusatzbestimmungen ein nicht mehr überschaubares Konvolut von nunmehr über 400 Seiten ist. Es dürfte wohl kaum einen Experten mehr geben, der alle Einzelbestimmungen gelesen und im Gedächtnis behalten hat. Damit stellt sich die Frage nach der Praktikabilität dieses Riesenkonstrukts.

Inhaltlich stellt vor allem die Grundrechtecharta einen riesigen Fortschritt dar. In ihr werden Fragen geregelt, die vor einem halben Jahrhundert - als die UN-Charta (1948), das Grundgesetz (1949) und die Menschenrechtskonvention des Europarats (1950) verabschiedet wurden - noch gar keine Rolle gespielt hatten. Dazu gehören z.B. der Datenschutz und die Bio-Ethik. Außerdem werden nun erstmals die Rechte der Kinder, der älteren Menschen und der Behinderten eigens erwähnt.
Vor allem ersteres dürfte auch Auswirkungen auf das deutsche Kirchensteuerrecht haben. Nun wird nämlich die Frage akut, ob der Staat überhaupt berechtigt ist, mit dem rein innerkirchlichen Ritual der Säuglingstaufe auch gleich eine Mitgliedsbeitragspflicht (=Kirchensteuerpflicht) des Kindes zu verknüpfen, ohne dass dieses eigenhändig im Zustand der Religionsmündigkeit eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat.
Ansonsten begrüßt der Bund für Geistesfreiheit, dass die Anrufung eines Gottes in der Präambel unterblieben ist. Nach Auffassung des bfg wäre es zwar besser gewesen, den "Status von Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften" (Art. 51) gar nicht spezifisch zu erwähnen, sondern diese wie alle anderen Verbände zu behandeln. Immerhin ist hier aber die Gleichbehandlung von Menschen aller Glaubens- und Denkrichtungen festgeschrieben.

Als äußerst negativ bewertet der bfg Bayern jedoch die Pflicht zur Aufrüstung. In Art. I-40 heißt es "Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (Abs. 3) Dazu wird sogar ein "Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten" vorgesehen (Abs. 4), das die "Verbesserung der militärischen Fähigkeiten" fördern, planen und überwachen soll. Ferner zwingt die Verfassung die Mitgliedsstaaten, der EU militärische Kräfte für weltweite "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung" (Art III-210) und zur Terrorismusbekämpfung zur Verfügung zu stellen. Die weit restriktiveren Bestimmungen des Grundgesetzes drohen dadurch ausgehebelt zu werden.
Das Fatale an diesen Bestimmungen ist die Unumkehrbarkeit dieses Zwangs zur Aufrüstung - selbst dann, wenn Politiker irgendwann einmal zur Einsicht gelangen sollten, dass gesteigerter Waffen- und Militäreinsatz nicht zu mehr Frieden führen.

Nicht nur, aber auch aus diesen Gründen fordert der Bund für Geistesfreiheit eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung möglichst in allen Mitgliedsstaaten.

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