Resolution des bfg Bayern
auf der Landesdelegiertenversammlung am 26. Juni in Regensburg
Bund für Geistesfreiheit sieht Licht und
Schatten in der EU-Verfassung
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern, die Vereinigung
weltlicher Humanisten, die sich als Interessenvertretung der Konfessionsfreien
im Freistaat versteht, sieht in der neuen EU-Verfassung sowohl positive wie auch
negative Ansätze.
Positiv ist allein schon die Tatsache zu werten, dass sich 25 Staaten auf
gemeinsame Grundsätze einigen konnten, die mehr enthalten als nur nichtssagende
diplomatische Floskeln. Negativ schlägt allerdings zu Buche, dass diese
Verfassung mit ihren unzähligen Klauseln und Zusatzbestimmungen ein nicht mehr
überschaubares Konvolut von nunmehr über 400 Seiten ist. Es dürfte wohl kaum
einen Experten mehr geben, der alle Einzelbestimmungen gelesen und im Gedächtnis
behalten hat. Damit stellt sich die Frage nach der Praktikabilität dieses
Riesenkonstrukts.
Inhaltlich stellt vor allem die Grundrechtecharta einen riesigen Fortschritt
dar. In ihr werden Fragen geregelt, die vor einem halben Jahrhundert - als die
UN-Charta (1948), das Grundgesetz (1949) und die Menschenrechtskonvention des
Europarats (1950) verabschiedet wurden - noch gar keine Rolle gespielt hatten.
Dazu gehören z.B. der Datenschutz und die Bio-Ethik. Außerdem werden nun
erstmals die Rechte der Kinder, der älteren Menschen und der Behinderten eigens
erwähnt.
Vor allem ersteres dürfte auch Auswirkungen auf das deutsche Kirchensteuerrecht
haben. Nun wird nämlich die Frage akut, ob der Staat überhaupt berechtigt ist,
mit dem rein innerkirchlichen Ritual der Säuglingstaufe auch gleich eine
Mitgliedsbeitragspflicht (=Kirchensteuerpflicht) des Kindes zu verknüpfen, ohne
dass dieses eigenhändig im Zustand der Religionsmündigkeit eine
Beitrittserklärung unterzeichnet hat.
Ansonsten begrüßt der Bund für Geistesfreiheit, dass die Anrufung eines Gottes
in der Präambel unterblieben ist. Nach Auffassung des bfg wäre es zwar besser
gewesen, den "Status von Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften" (Art. 51)
gar nicht spezifisch zu erwähnen, sondern diese wie alle anderen Verbände zu
behandeln. Immerhin ist hier aber die Gleichbehandlung von Menschen aller
Glaubens- und Denkrichtungen festgeschrieben.
Als äußerst negativ bewertet der bfg Bayern jedoch die Pflicht zur Aufrüstung.
In Art. I-40 heißt es "Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre
militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (Abs. 3) Dazu wird sogar
ein "Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten"
vorgesehen (Abs. 4), das die "Verbesserung der militärischen Fähigkeiten"
fördern, planen und überwachen soll. Ferner zwingt die Verfassung die
Mitgliedsstaaten, der EU militärische Kräfte für weltweite "Kampfeinsätze im
Rahmen der Krisenbewältigung" (Art III-210) und zur Terrorismusbekämpfung zur
Verfügung zu stellen. Die weit restriktiveren Bestimmungen des Grundgesetzes
drohen dadurch ausgehebelt zu werden.
Das Fatale an diesen Bestimmungen ist die Unumkehrbarkeit dieses Zwangs zur
Aufrüstung - selbst dann, wenn Politiker irgendwann einmal zur Einsicht gelangen
sollten, dass gesteigerter Waffen- und Militäreinsatz nicht zu mehr Frieden
führen.
Nicht nur, aber auch aus diesen Gründen fordert der Bund für Geistesfreiheit
eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung möglichst in allen Mitgliedsstaaten.