Zurück

Liebe Gesinnungsfreunde!

"Wollen Sie, dass Ihre Mutter (der Patient) verhungert?"

Wie viele Angehörige werden täglich mit dieser Frage konfrontiert, wenn es um oft sinnlose lebensverlängernde Maßnahmen gehen soll?!
In diesem Bereich prallen Weltanschauungen aufeinander, die sehr oft bis zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
Die Angehörigen können ihre Mutter, Schwester oder wen auch immer nicht mehr leiden sehen und möchten ein Sterben in Würde herbeiführen lassen.

Der Arzt an seinen hypokratischen Eid, der Jurist an unzureichende Gesetze gebunden, empfinden es anders als der Hospizmitarbeiter und der Palliativmediziner.

Unter Umständen wird sogar der erklärte Wille des Patienten missachtet und schmerzstillende Mittel nur deshalb nicht gegeben, weil diese den Tod unwesentlich beschleunigen würden.
Einem vom Tod gezeichneten Patienten noch eine Magensonde zu legen oder durch andere künstliche Ernährung noch wenige Tage am Leben zu erhalten, ist Quälerei.

Richter, die derartiges genehmigen, ohne die nächsten Angehörigen und zwei unabhängige Ärzte (hier aber auch den Hausarzt) hinzuzuziehen, handeln evtl. im Rahmen des Rechts, jedoch unmenschlich.

Endlose Diskussionen über die Gültigkeit von Patientenverfügungen beherrschen derzeit die Medien und beschäftigen die Justiz.
Mediziner gegen Mediziner, Juristen in der Regel nicht gegeneinander, obgleich die Gesetze wirklich auch menschlich ausgelegt werden können, all dies trägt in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts zu enormer Verunsicherung bei.

In Deutschland gibt es inzwischen über 360 verschiedene Formulare für Patientenverfügungen. Leider sind sehr viele davon total ungeeignet, wenn es um die nachdrückliche Bestimmung des Verfasserwillens geht.

Der Trend in der Bevölkerung geht jedoch dahin, dass jeder selbst möglichst lange über sein Leben und letztlich über sein Sterben selbst bestimmen kann. Mit einer vernünftigen und aussagekräftigen Patientenverfügung kann dies auch über den Zeitpunkt hinaus geschehen, nach dem sich der Patient nicht mehr selbst artikulieren kann.

Vage Formulierungen, die beliebig interpretierbar sind, haben in einer Patientenverfügung nichts zu suchen. So finden sich durchaus in einigen Verfügungen Sätze wie "wenn die Lage sinnlos ist" oder “sollte ich in einen menschenunwürdigen Zustand geraten". Derartige Allgemeinplätze bieten keine Sicherheit, ja, sie fordern geradezu zu einer Streitsache heraus.

Deshalb sollten Sie sich immer ganz genau mit dem Text einer Verfügung befassen und darauf achten, dass wirklich alle Eventualitäten berücksichtigt sind. Hierzu ist kein Notar notwendig, ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt tut es auch.

So gibt es z. B. in Bayern (!) Formulare des Staatsministeriums der Justiz, die mehrere Bereiche umfassen. Sie finden dort die "Vollmacht" für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Diese kann erweitert werden, ist jedoch nicht so weitgehend wie die dort auch enthaltene "Betreuungsverfügung", die zusammen mit der "Patientenverfügung" den größtmöglichen Schutz beinhaltet.

Festzuhalten ist, dass für Vollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen kein Notar oder Anwalt hinzugezogen werden muss. Der Wille des Patienten muss erkennbar sein. Dies ist der oberste Grundsatz.

Es sei mir erlaubt, in diesem Zusammenhang auch die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)" hinzuweisen. Auch dort können Sie sicher sein, Verfügungen zu erhalten, die jeder juristischen Prüfung standhalten und Ihren Interessen gerecht werden.

Nun gibt es in Deutschland seit einiger Zeit eine Enquete - Kommission des Bundestages, in welcher das Thema Sterbehilfe behandelt wird. Hier kann die Hoffnung ausgedrückt werden, dass evtl. doch in absehbarer (?) Zeit entsprechende Gesetze erarbeitet werden, die endlich etwas Licht in den Dschungel der Gummiparagrafen dieser Gesetze bringen könnte. - So der Bundesrat es will -.

Jedenfalls ist der Würzburger Jurist, Reiner Beckmann, als Mitglied dieser Kommission guten Mutes, eines Tages doch zu sauberen gesetzlichen Regelungen zu kommen.

Auf die Frage, wie Unklarheiten in Altenheimen und Krankenhäusern ausgeräumt werden können, meint Reiner Beckmann: "Die Kommission wird dem Bundestag bis zur Sommerpause Vorschläge zum Thema Patientenverfügung machen.
Handlungsbedarf besteht vor allem in der Umsetzung in der Praxis. In unserer Arbeitsgruppe wird ein Konsensmodell diskutiert:
Alle Beteiligten - Angehörige, Betreuer oder Bevollmächtigter und behandelnde Ärzte - sollen gemeinsam zu einer Entscheidung über die weitere Behandlung kommen, die in erster Linie den Willen des Patienten beachtet.(!) In Konfliktfällen kann das Vormundschaftsgericht angerufen werden. Dies dient der Missbrauchskontrolle."
Und weiter:
-"Ein Wert- bzw. Unwerturteil über das Leben von Schwerstkranken und Pflegebedürftigen steht dem Staat in keiner Phase des Lebens oder des Sterbens zu."

Hoffen wir, dass es zu einer für alle zufriedenstellenden gesetzlichen Regelung kommt.

Ihr
Adi Meister

Zurück