Liebe Gesinnungsfreunde!
"Wollen Sie, dass Ihre Mutter (der Patient) verhungert?"
Wie viele Angehörige werden täglich mit dieser Frage
konfrontiert, wenn es um oft sinnlose lebensverlängernde Maßnahmen gehen soll?!
In diesem Bereich prallen Weltanschauungen aufeinander, die sehr oft bis zu
gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
Die Angehörigen können ihre Mutter, Schwester oder wen auch immer nicht mehr
leiden sehen und möchten ein Sterben in Würde herbeiführen lassen.
Der Arzt an seinen hypokratischen Eid, der Jurist an unzureichende Gesetze
gebunden, empfinden es anders als der Hospizmitarbeiter und der
Palliativmediziner.
Unter Umständen wird sogar der erklärte Wille des Patienten missachtet und
schmerzstillende Mittel nur deshalb nicht gegeben, weil diese den Tod
unwesentlich beschleunigen würden.
Einem vom Tod gezeichneten Patienten noch eine Magensonde zu legen oder durch
andere künstliche Ernährung noch wenige Tage am Leben zu erhalten, ist Quälerei.
Richter, die derartiges genehmigen, ohne die nächsten Angehörigen und zwei
unabhängige Ärzte (hier aber auch den Hausarzt) hinzuzuziehen, handeln evtl. im
Rahmen des Rechts, jedoch unmenschlich.
Endlose Diskussionen über die Gültigkeit von Patientenverfügungen beherrschen
derzeit die Medien und beschäftigen die Justiz.
Mediziner gegen Mediziner, Juristen in der Regel nicht gegeneinander, obgleich
die Gesetze wirklich auch menschlich ausgelegt werden können, all dies trägt in
der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts zu enormer Verunsicherung bei.
In Deutschland gibt es inzwischen über 360 verschiedene Formulare für
Patientenverfügungen. Leider sind sehr viele davon total ungeeignet, wenn es um
die nachdrückliche Bestimmung des Verfasserwillens geht.
Der Trend in der Bevölkerung geht jedoch dahin, dass jeder selbst möglichst
lange über sein Leben und letztlich über sein Sterben selbst bestimmen kann. Mit
einer vernünftigen und aussagekräftigen Patientenverfügung kann dies auch über
den Zeitpunkt hinaus geschehen, nach dem sich der Patient nicht mehr selbst
artikulieren kann.
Vage Formulierungen, die beliebig interpretierbar sind, haben in einer
Patientenverfügung nichts zu suchen. So finden sich durchaus in einigen
Verfügungen Sätze wie "wenn die Lage sinnlos ist" oder “sollte ich in einen
menschenunwürdigen Zustand geraten". Derartige Allgemeinplätze bieten keine
Sicherheit, ja, sie fordern geradezu zu einer Streitsache heraus.
Deshalb sollten Sie sich immer ganz genau mit dem Text einer Verfügung befassen
und darauf achten, dass wirklich alle Eventualitäten berücksichtigt sind. Hierzu
ist kein Notar notwendig, ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt tut es auch.
So gibt es z. B. in Bayern (!) Formulare des Staatsministeriums der Justiz, die
mehrere Bereiche umfassen. Sie finden dort die "Vollmacht" für den Fall, dass
Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Diese kann erweitert werden, ist
jedoch nicht so weitgehend wie die dort auch enthaltene "Betreuungsverfügung",
die zusammen mit der "Patientenverfügung" den größtmöglichen Schutz beinhaltet.
Festzuhalten ist, dass für Vollmachten, Patientenverfügungen und
Betreuungsverfügungen kein Notar oder Anwalt hinzugezogen werden muss. Der Wille
des Patienten muss erkennbar sein. Dies ist der oberste Grundsatz.
Es sei mir erlaubt, in diesem Zusammenhang auch die "Deutsche Gesellschaft für
Humanes Sterben (DGHS)" hinzuweisen. Auch dort können Sie sicher sein,
Verfügungen zu erhalten, die jeder juristischen Prüfung standhalten und Ihren
Interessen gerecht werden.
Nun gibt es in Deutschland seit einiger Zeit eine Enquete - Kommission des
Bundestages, in welcher das Thema Sterbehilfe behandelt wird. Hier kann die
Hoffnung ausgedrückt werden, dass evtl. doch in absehbarer (?) Zeit
entsprechende Gesetze erarbeitet werden, die endlich etwas Licht in den
Dschungel der Gummiparagrafen dieser Gesetze bringen könnte. - So der Bundesrat
es will -.
Jedenfalls ist der Würzburger Jurist, Reiner Beckmann, als Mitglied dieser
Kommission guten Mutes, eines Tages doch zu sauberen gesetzlichen Regelungen zu
kommen.
Auf die Frage, wie Unklarheiten in Altenheimen und Krankenhäusern ausgeräumt
werden können, meint Reiner Beckmann: "Die Kommission wird dem Bundestag bis zur
Sommerpause Vorschläge zum Thema Patientenverfügung machen.
Handlungsbedarf besteht vor allem in der Umsetzung in der Praxis. In unserer
Arbeitsgruppe wird ein Konsensmodell diskutiert:
Alle Beteiligten - Angehörige, Betreuer oder Bevollmächtigter und behandelnde
Ärzte - sollen gemeinsam zu einer Entscheidung über die weitere Behandlung
kommen, die in erster Linie den Willen des Patienten beachtet.(!) In
Konfliktfällen kann das Vormundschaftsgericht angerufen werden. Dies dient der
Missbrauchskontrolle."
Und weiter:
-"Ein Wert- bzw. Unwerturteil über das Leben von Schwerstkranken und
Pflegebedürftigen steht dem Staat in keiner Phase des Lebens oder des Sterbens
zu."
Hoffen wir, dass es zu einer für alle zufriedenstellenden gesetzlichen Regelung
kommt.
Ihr
Adi Meister