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GEW begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Thema "Kruzifix im Klassenzimmer"
München, 04.11.2009 Der EGMR gibt einer Italienerin recht und entschied eindeutig: Ein christliches Kreuz in Klassenzimmern staatlicher Schulen verletzt die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler und ist zudem nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
"Damit steht dieses Urteil in der Tradition früherer Urteile zur Freiheit des Glaubens und zum Schutz von Minderheiten," begrüßt Gele Neubäcker, Vorsitzende der GEW Bayern, das aktuelle Urteil.
Bereits 1973 bekannte sich das Bundesverfassungsgericht eindeutig zum Schutz von Minderheiten. Damals wurde der Verfassungsbeschwerde eines jüdischen Anwalts und seiner Mandantin stattgegeben, welche die Verhandlung unter dem Kreuz als unzumutbare Belastung zum Inhalt hatte.
Mit dem "Kruzifixurteil" vom Mai 1995 hat ebenfalls das Bundesverfassungsgericht den Satz der damals gültigen bayerischen Volksschulordnung, der das Aufhängen eines Kruzifixes in allen Volksschulen zwingend vorschrieb ("In jedem Klassenzimmer ist ein Kreuz anzubringen."), für verfassungswidrig erklärt. Der Beschluss stützte sich auf die Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes ("Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.")
Neubäcker: "Die derzeitige bayerische Praxis, Kruzifixe nur in Einzelfällen "aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" (BayEUG, Artikel 7, Abs. 3, Satz 3) aus Klassenzimmern abzunehmen, gehört nach diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf den Prüfstand!"
Ansprechpartner
GEW Bayern
"Damit steht dieses Urteil in der Tradition früherer Urteile zur Freiheit des Glaubens und zum Schutz von Minderheiten," begrüßt Gele Neubäcker, Vorsitzende der GEW Bayern, das aktuelle Urteil.
Bereits 1973 bekannte sich das Bundesverfassungsgericht eindeutig zum Schutz von Minderheiten. Damals wurde der Verfassungsbeschwerde eines jüdischen Anwalts und seiner Mandantin stattgegeben, welche die Verhandlung unter dem Kreuz als unzumutbare Belastung zum Inhalt hatte.
Mit dem "Kruzifixurteil" vom Mai 1995 hat ebenfalls das Bundesverfassungsgericht den Satz der damals gültigen bayerischen Volksschulordnung, der das Aufhängen eines Kruzifixes in allen Volksschulen zwingend vorschrieb ("In jedem Klassenzimmer ist ein Kreuz anzubringen."), für verfassungswidrig erklärt. Der Beschluss stützte sich auf die Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes ("Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.")
Neubäcker: "Die derzeitige bayerische Praxis, Kruzifixe nur in Einzelfällen "aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" (BayEUG, Artikel 7, Abs. 3, Satz 3) aus Klassenzimmern abzunehmen, gehört nach diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf den Prüfstand!"
Ansprechpartner
GEW Bayern
16:00 - 18:00 bfg in R - fällt aus - freigeistiges Gespräch
10:00 Treffen des bfg Neuburg, Café Huber
