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Mitglied werden
Um Mitglied beim BfG zu werden, darf man keiner Kirche / Sekte oder anderen Religionsgemeinschaft angehören.
Unter dieser Voraussetzung gibt es zwei Möglichkeiten, Mitglied beim bund für geistesfreiheit Bayern zu werden.
* Ordentliches Mitglied
Ein ordentliches Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag,, welcher steuerlich absetzbar ist, und hat volles Stimmrecht.
Die Höhe des jeweiligen Jahresbeitrags(ca 40-60 €/Jahr) erfahren Sie bei den einzelnen Ortsverbänden.
* Betreuungsmitglied
Ein Betreuungsmitglied zahlt keinen Beitrag und hat auch kein Stimmrecht.
Jedes Betreuungsmitglied hilft uns dabei, unser Gewicht in der Politik und Gesellschaft zu stärken. Da der Bund für Geistesfreiheit eine anerkannte gesellschaftliche, weltanschauliche und kulturelle Aufgabe wahrnimmt, erhält er aus dem Kultusministeriums-Etat einen geringen Pauschalbetrag von derzeit € 4,97 pro Mitglied und Jahr.
* Ordentliches Mitglied
Ein ordentliches Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag,, welcher steuerlich absetzbar ist, und hat volles Stimmrecht.
Die Höhe des jeweiligen Jahresbeitrags(ca 40-60 €/Jahr) erfahren Sie bei den einzelnen Ortsverbänden.
* Betreuungsmitglied
Ein Betreuungsmitglied zahlt keinen Beitrag und hat auch kein Stimmrecht.
Jedes Betreuungsmitglied hilft uns dabei, unser Gewicht in der Politik und Gesellschaft zu stärken. Da der Bund für Geistesfreiheit eine anerkannte gesellschaftliche, weltanschauliche und kulturelle Aufgabe wahrnimmt, erhält er aus dem Kultusministeriums-Etat einen geringen Pauschalbetrag von derzeit € 4,97 pro Mitglied und Jahr.
Hier können Sie den Mitgliedsantrag für den bfg herunterladen.
Publiziert am: 2011-01-19 17:19:02 (1488 mal gelesen)

