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Säkularer Staat und religiöse Werte (November 2008)



Säkularer Staat und religiöse Werte

Bericht von einer gemeinsamen Tagung der Humanistischen Union und der Petra-Kelly-Stiftung in München, im
Gasteig, Rosenheimer Straße 5.
Samstag, 29. November 2008 von 10.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr;
Referenten: Dr. Michael Schmidt-Salomon (Giordano-Bruno-Stiftung, Mastershausen)
Prof. Dr. Hartmut Kreß (evangelisch-theologische Fakultät der Universität Bonn)
Werner Fuß (Fachverband Ethik, München)

Die Tagung war, trotz eines Eintritts von 10,-- € mit ca. 50 bis 60 Zuhörern und Diskutanten gut besucht. Sie setzte sich mit dem Anspruch der christlichen Kirchen auseinander, die sich in folgenden Thesen manifestiert:
1. Die abendländische Gesellschaft fußt im Wesentlichen auf christlichen Grundwerten;
2. ohne Religion kann es keine europäische Wertegemeinschaft geben und
3. ein weltanschaulich neutraler Staat darf selbst keinen Werteunterricht erteilen.

I. Referat von Dr. Michael Schmidt-Salomon:

"Leitkultur Humanismus und Aufklärung – Wie christlich sind unsere Werte?"
MSS ging anfangs auf die Behauptung der Bundesfamilienministerin von der Leyen ein, die meinte, die christlichen zehn Gebote müssten die Grundlagen auch eines säkularen Staates sein. MSS verwies auf das 1. und das 10. Gebot. Das 1. Gebot duldet keine Weltanschauungs- bzw. Religionsfreiheit und sieht eine Sippenhaft bis in die dritte und vierte Generation vor. Das 10. Gebot verstoße gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau; ja es stelle Frauen quasi als Eigentum des Mannes den Sklaven und Tieren gleich. Die Bibel im Allgemeinen rechtfertige Grausamkeiten und fordere z. B. die Todesstrafe für Homosexualität.
Die Grundlagen eines modernen Staates wie Demokratie und Menschenrechte seien mithin nicht von den christlichen Kirchen geschaffen worden, man musste sie im Gegenteil gegen sie mühsam erkämpfen. Die monotheistischen Religionen seien prinzipiell nach wie vor gegen moderne Ideen eingestellt. So habe z. B. der Vatikan als einziger europäischer Staat die europäische Menschenrechtskonvention bis heute nicht unterschrieben.

Grundlagen der offenen Gesellschaft

An sich gab es in der Geschichte der Menschheit immer wieder Ansätze für Demokratie und Menschenrechte. Die europäische Tradition dazu beginne mit Sokrates, Platon und Aristoteles bei den Griechen vor etwa zweieinhalbtausend Jahren. Sie setzte sich bei den Römern fort, verschwand dann aber wieder schon in der römischen Kaiserzeit und im Mittelalter auch "dank" der Religion. Mit dem Beginn der Neuzeit im 15./16. Jahrhundert habe aber mit dem Humanismus und danach mit der Aufklärung ein Denkprozess begonnen, der schließlich im 19. und 20. Jahrhundert Demokratie und Menschenrechten in Europa und Nordamerika zum Durchbruch verhalf. Marksteine dieser Entwicklung seien z. B. die "Bill of Rights" (1689), die französische Revolution von 1789, die französische Verfassung und Menschenrechtserklärung (1791) und die amerikanische Verfassung und Unabhängigkeitserklärung (1786) gewesen. Der humanistische Gedanke an sich sei weit älter als das Christentum. Humanismus und Aufklärung, beides sei für den menschlichen Fortschritt notwendig. Mit Humanismus, also Menschlichkeit, seien die Menschenrechte wie persönliche Freiheit und Gleichheit aber auch Zuwendung an Bedürftige und Leidende, also Brüderlichkeit gemeint; Aufklärung bedeute klares rationales Denken und Handeln und Kritikfähigkeit, da der Mensch nicht unfehlbar sei. Dies im Gegensatz zu nebulösen Offenbarungen und Glaubensdiktaten der Religionen. Dogmen ließen keine Demokratie und auch keine Freiheiten der Person, von Wissenschaft und Kunst zu.
Das Christentum in Europa sei durch die Aufklärung sozusagen "gezähmt" worden. Ja es eigne sich aufklärerische Werte wie Demokratie und Menschenrechte sogar als eigene Errungenschaft an, was aber im Widerspruch zu den biblischen Vorgaben steht. Der Islam habe diese Entwicklung nicht durchgemacht. Daher sei es heute und in Zukunft wichtiger denn je, sich in Europa auf die eigenen Werte zu besinnen und sie offensiv gegen jede Art von Fundamentalismus, auch christlichem, zu verteidigen.

Werte verteidigen

Obwohl eine große Mehrheit der Muslime in Europa gesetzeskonform lebe, gebe es fundamentalistische Gruppen, die auch in Europa das Religionsrecht über das staatliche Gesetz stellen wollten. In einer pluralistischen Gesellschaft sei dies aber undenkbar. Notwendig sei daher schon im Kindergarten vor allem in der Schule ein allgemeiner Werteunterricht im Ethikunterricht, so wie es das Berliner Modell zeige. Der Religionsunterricht könne dann ein Zusatzangebot sein. Die Behauptung, dass der Staat keinen Werteunterricht erteilen könne, sei grundfalsch. Es sei gerade Aufgabe des Staates übergeordnete, allgemeinverbindliche Werte, wie sie im Grundgesetz verankert seien, zu vermitteln. Diese ethischen Prinzipien sowie solide wissenschaftliche Wahrheitskriterien müssten über alle Religionsgrundsätze gestellt werden. Der Unterricht müsse in jedem Fach allein wissenschaftlich sein. Dies sei die eigentliche "Leitkultur" in Europa. Die Toleranz gegenüber Religionen und Weltanschauungen habe dort ihre Grenzen, wo dieses Prinzip angegriffen werde.

Kampf der Religionen

Zum Schluss seines Referats gab MSS keine sehr optimistische Zukunftsprognose für den ideologischen Weltfrieden ab. "Ein weltweiter Kampf der Religionen scheint leider möglich zu sein", war seine Feststellung. Diejenigen, die in den Weltreligionen etwas zu sagen hätten, seien sich untereinander nicht einig und auch nicht einig mit unseren europäischen Werten und Grundsätzen. Fundamentalistische Religionen einerseits und der Atheismus andererseits nähmen zu; das moderate europäische Religionsverständnis aber schmelze weg.

II. Referat von Dr. Hartmut Kreß:

"Werte, Religion und Toleranz im säkularen Staat"
"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."
("Böckenförde-Diktum" des ehem. Verfassungsrechtlers Böckenförde).

Diese Behauptung diene heute zur Begründung von Partnerschaften (Konkordaten) zwischen Staat und Kirchen, bei der Erziehung, der Gesetzgebung und der Bezahlung von Religionsgemeinschaften durch Steuergelder aller Bürger.
Dr. Kreß nannte diesen Satz unklar; doch sei er nur Teil eines Aufsatzes, in der Böckenförde feststellt, dass sich Staat und Rechtsordnung von kirchlicher Dominanz emanzipiert hätten. Der Staat habe Regeln aufzustellen. Diese Säkularisation habe, so H. Kreß, im 19. und 20. Jahrhundert immer stärker stattgefunden; sie habe sich über alle Gebiete von Wissenschaft und Politik ausgebreitet. Freilich habe die katholische Kirche Demokratie und Religionsfreiheit im säkularen Staat erst 1965 akzeptiert.

Böckenförde ist "vormodern"

Böckenförde schreibe, so H. Kreß, in seinem Aufsatz weiter, dass für eine verbindliche Ethik übergeordnete Gremien verantwortlich sein müssten, da Staat und Politik keine eigenen Maßstäbe setzen könnten. Der Staat sei auf den religiösen Glauben seiner Bürger angewiesen, der katholische Glaube sichere die Freiheit. Dies würde allerdings einen gesellschaftlich homogenen Staat voraussetzen. Böckenförde stelle sich noch 2005 dies so vor: Die katholische Kirche habe Weisungsbefugnis gegenüber den Gläubigen und diese sollten in ihrem Sinne auf Staat und Gesellschaft einwirken. Dies sei, so Kreß, aber nicht der Fall und auch nicht erstrebenswert. Diese Aussagen Böckenfördes seien daher "vormodern". Homogenität sei auch sozialethisch nicht erstrebenswert. Die Verbote der katholischen Kirche seien bedrückend. So komme es z. B. in katholischen Kliniken immer wieder zu Konflikten mit Patientenverfügungen, die der katholischen Auffassung widersprechen. "Der katholische Glaube stelle keine freiheitsfördernde Grundlage dar", meinte Hartmut Kreß. Auch der Islam stelle wie das Christentum im Übrigen
keine homogene Religion dar.

Formale und aktive Toleranz

So sei es notwendig, dass im modernen säkularen Staat Toleranz geübt werde gegenüber unterschiedlichen Weltanschauungen und Religionen. Dabei unterscheide man zwischen formaler und aktiver, materialer, dialogischer Toleranz. Formale Toleranz erschöpfe sich in der Hinnahme anderer Überzeugungen, die eine Ko-Existenz, ein befriedetes Zusammenleben ermögliche. Dies sei aber nur eine schwache Version von Toleranz; sie sei geprägt von Duldung, Gleichgültigkeit, Desinteresse und innerer Ablehnung der jeweils anderen Überzeugung. "Dulden heißt beleidigen", (Goethe). In einer pluralistischen Gesellschaft habe die formale Toleranz eine Tendenz zur Abschottung, zur Gettoisierung. Aktive Toleranz nehme die jeweils andere Einstellung ernst und setze sich mir ihr auseinander.
Dabei achte man die andere Auffassung, weil diese sittliche Überzeugung Teil der jeweiligen Persönlichkeit sei.

"Die Toleranz ist Teilprinzip der Menschenwürde" (UNO). In einer pluralistischen Gesellschaft führe der Dialog zu
ethischem Fortschritt und kulturellem Frieden.

Staatliche Vorsorge

In Deutschland sei teilweise ein Mangel an Toleranz zu beobachten, so H. Kreß. So werde das Fortpflanzungsrecht hier sehr restriktiv ausgelegt. Aufgabe des Staates sei es dafür zu sorgen, dass Toleranz möglich ist. Der Staat habe eine Schutzpflicht allen Überzeugungen gegenüber. Er müsse für die aktive Toleranz sorgen, müsse dabei aber dem Einzelnen möglichst viel Eigenverantwortung geben. All die sorge für die Legitimität und Stabilität des Staates.

III. Referat von Werner Fuß:

"Bekenntnisneutrale Wertevermittlung an Schulen"

Werner Fuß stellte die Probleme dar, die es immer noch im Bereich des Ethikunterrichtes gibt. So sei er mehr oder weniger als Autodidakt in seinen Aufgabenbereich hinein gewachsen. Bei der bekenntnisneutralen Wertevermittlung stellten sich die Fragen nach den Werten selbst, nach deren Umsetzung im Unterricht und der Bewertung, Messung des Erfolgs.
Bekenntnisneutrale Werte könnten nur die sein, die sich im Zuge von Humanismus und Aufklärung universell als gut, als gedeihlich für das Zusammenleben aller Menschen gezeigt haben. Dazu gehörten natürlich die Menschenrechte und demokratische Werte, aber auch Begriffe wie Toleranz und Solidarität.

Schulinterne Maßnahmen + Ethikunterricht = "gute" Menschen

Vermitteln lassen sich diese überkonfessionellen Werte durch schulinterne Maßnahmen. Dabei lauten die Fragen: Wie geht man mit den Schülern um, wie kann man sie demokratisch und selbstverantwortlich an Schulen, Universitäten etc. mitwirken lassen? Nur durch selbständige Entscheidungen, deren Konsequenzen die jungen Menschen dann auch mittragen müssen, könnten sie lernen, was richtig oder falsch ist, anders gesagt, was gut oder schlecht bzw. böse ist. Dazu kommen müsse ein bekenntnisneutraler Ethikunterricht, in dem Schüler aller Religionen bzw. Weltanschauungen miteinander auf gleicher Augenhöhe diskutierten. Dies bedeute sozusagen ein Kompetenztraining um den eigenen Standpunkt mit dem anderer Anschauungen vergleichen und dann bewerten zu können.
Dieser Ethikunterricht müsse zum Pflichtfach werden, für den aber auch entsprechend gut ausgebildete Ethiklehrer eingesetzt werden müssen.


Rainer Hamp


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