Islam und Menschenrechte
Klarstellungen
zur interkulturellen Verständigung
von Gerhard Czermak, Friedberg/ Bayern
In: Aufklärung und Kritik (AuK)
Sonderheft 13, Islamismus, 347 S., hier: S. 136-143
1.
Einführende Hinweise
Deutschland und Europa brauchen dringend eine interkulturelle Verständigung mit „dem Islam“, d. h. mit den hier auf Dauer lebenden Menschen islamischer Kultur. Im Gegensatz zu großen Vorbehalten breiter Bevölkerungskreise gegen die islamische Religion sind die christlichen Kirchen in Deutschland trotz heute zunehmender Skepsis in den letzten Jahren sehr um eine Verständigung bemüht gewesen. Dazu haben wesentlich formale Bekenntnisse islamischer Organisationen zu den Grund- und Menschenrechten beigetragen. Die Politik hat diese Erklärungen weitgehend für bare Münze genommen, obwohl Fachleute seit langem warnen und auch auf bedenkliche Erscheinungen im Ausland (z. B. Großbritannien, Niederlande) verweisen können. Wie stark der Wille auf deutscher Seite zur Verständigung ist, kann man z. B. der zuerst 2001 in einem renommierten Verlag erschienenen Publikation „Kleines Islam-Lexikon“ entnehmen, die seit 2004 auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung erhältlich ist. Das Bändchen enthält, wie zahlreiche andere Veröffentlichungen auch, stark beschönigende Tendenzen, wenn man sie mit den Aussagen einiger kritischer Fachleute vergleicht, die anhand einer Fülle erwiesener Fakten auf das Gefahrenpotential selbst des traditionellen orthodoxen Islam mit seinen religiösen Führern hinweisen und die Naivität deutscher Intellektueller und Politiker beklagen.
Die als Muslime bezeichneten
Menschen sind übrigens keineswegs alle religiös. In Deutschland
bezeichnet sich etwa die Hälfte der „Muslime“ als nicht praktizierend
bzw. nicht religiös. Diese meist unbeachtete Tatsache ist wohl noch nicht
näher erforscht, dürfte aber für die leichtere Integration der aus dem
islamischen Kulturkreis, insb. der Türkei, stammenden Menschen von
Bedeutung sein. Da der Glaubensabfall im islamischen Glauben ein schlimmes
Verbrechen ist, das in etlichen islamischen Staaten mit der Todesstrafe
bedroht ist (obwohl der Koran selbst dieses Gebot der Scharia nicht
kennt), können sich Angehörige der muslimischen Kultur auch in
westlichen Ländern aus Rücksicht auf ihre Verbindungen zu Menschen ihrer
Herkunftskultur nicht ohne weiteres offen gegen den Islam aussprechen. Es
ist daher verfehlt, die ca. drei Millionen Muslime in Deutschland
statistisch und politisch pauschal der islamischen Religion zuzuschlagen.
2.
Kulturrelativismus und Basiskonsens
Lange und häufig wurde in
Deutschland ein Kulturrelativismus („Multikulti") vertreten, der
sich um den rechtlichen und gesellschaftlichen Basiskonsens, der auch
Minderheiten zuzumuten ist, nicht kümmert. Dabei ist ein solcher
Minimalkonsens Voraussetzung für ein dauerhaft friedliches Zusammenleben
unterschiedlicher Kulturen und Lebensformen in einem Europa, das bei aller
Vielfalt eine Identität hat: Es ist eine Zivilisation individueller
Menschenrechte, die nicht gefährdet werden darf. Daher sei gleich das
Ergebnis der folgenden Erläuterungen vorweggenommen: Der orthodoxe
Islam und erst recht der aggressive Islamismus sind mit einer Kultur
individueller Menschenrechte, die unabhängig von Religion oder säkularer
Weltanschauung sind, schlechthin nicht vereinbar. Beide erstreben als
Fernziel eine islamische Weltherrschaft, in der persönliche Rechte gegenüber
den politisch Herrschenden nicht vorgesehen sind. Das bedeutet aber
keineswegs, dass es von vorneherein unmöglich ist, die in Deutschland und
Westeuropa lebenden ca. 15 Millionen Menschen islamischer Kultur zu
integrieren und zu Staatsbürgern bzw. Bürgern Europas zu machen. Es
zeigt aber die Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgabe. Nach den vom Islam
für den Auslandsaufenthalt außerhalb islamischer Staaten entwickelten
Lehren ist es möglich, wenn nicht geboten, die dort geltenden
Rechtsregeln (bis zur islamischen Machtübernahme) einzuhalten,
vorausgesetzt, eine substanzielle Glaubensausübung ist möglich (vgl. im
einzelnen Rohe 84-91). Die Frage, inwieweit die jeweiligen Minderheiten
bzw. ihre Führer bereit sind, die Grundregeln demokratischer
Rechtsstaatlichkeit mehr als nur äußerlich zu akzeptieren, wird jedoch
auch von Kennern unterschiedlich beurteilt (z. B.: positive Tendenz bei
Rohe, negative bei Tibi).
3.
Individuelle Menschenrechte als europäische Besonderheit
Das komplexe islamische
Scharia-Recht kennt keine Tradition individueller Rechte, wie überhaupt
Menschenrechte in keiner religiösen Tradition verankert sind (vgl. hierzu
und zu den antiken Wurzeln Pfahl-Traughber 1999 a. a. O.). Menschenrechte
sind ein Produkt der europäischen Moderne, wo sie sich auf Grund
besonderer historischer Umstände (Aufklärung, Unabhängigkeitserklärung
der Vereinigten Staaten 1776, Französische Erklärung der Bürger- und
Menschenrechte 1779) auf dem Boden christlicher Kultur und mit
wesentlicher Hilfe von Gelehrten der christlichen Welt (die ihre
fortschrittlichen Ansichten freilich nur mit Einschränkungen offen äußern
durften) allmählich durchsetzen konnten. Das erfolgte jedoch gegen den
anhaltenden Widerstand der großen christlichen Kirchen. Dass sich die
individuellen Menschenrechte nachträglich mit christlicher Theologie gut
begründen ließen, ändert daran nichts.
Außereuropäische Kulturen
kennen keinen Prozess der Aufklärung oder einen Vorgang wie die Französische
Revolution, keine Entsakralisierung der Herrschaft und keine entsprechende
kontroverse öffentliche Diskussion. Wie in anderen vormodernen
Kulturen steht auch in der Welt des Islam das Kollektiv im Vordergrund.
Die tendenziell das ganze Leben umfassende Scharia gilt als unantastbar
und wird als Pflichtenlehre verstanden. Zur Schaffung eigenen Rechts ist
der Mensch nach traditioneller Lehre nicht berechtigt. Dass die Scharia
historisch erwiesenermaßen eine nachkoranische menschliche Interpretation
der abschließenden „göttlichen Offenbarung“ darstellt, ist eine
andere Sache, ebenso, dass sie in vieler Hinsicht (ungeachtet vieler
Zweifelsfragen) nur teilweise beachtet wird. Jedenfalls beziehen Staaten
mit islamischen Systemen ihre Legitimation von Allah. Immerhin bedeutete
es seinerzeit einen historischen Fortschritt, dass (nur) den Christen und
Juden als Angehörigen ebenfalls monotheistischer Religionen ein Status
als Schutzbefohlene minderen Rechts („Dhimmi") zuerkannt wurde, während
alle anderen als Ungläubige eigentlich keine Existenzberechtigung hatten.
Seit den europäischen (menschenrechtswidrigen) Zwangskolonisierungen sind
die vormals über große Teile der Welt mit überlegener Kultur
herrschenden Muslime stark unterprivilegiert und neigen zur Abschottung
ihrer Zivilisation. Andere Kulturen oder gar Nichtreligiöse können sie
nach der Scharia nicht als ebenbürtig respektieren. Muslime müssten
daher die Scharia kritisieren und ändern, um universale individuelle
Menschenrechte aus Überzeugung anerkennen zu können.
4.
Weltanschaulicher Pluralismus als Friedensvoraussetzung
Eine Pax Islamica ist für
Nichtmuslime keine akzeptable Alternative für eine sinnvolle Weltordnung.
Eine andere Möglichkeit für eine friedlichere Welt als die, dass auch
der Islam religiös-weltanschaulichen Pluralismus als formales Prinzip
zulässt mit der Folge der Religionsfreiheit und anderer universaler
Freiheiten auch für Andersdenkende, ist objektiv nicht erkennbar. Das
kann auch nicht als Kulturimperialismus verunglimpft werden. Zumindest für
die in westlichen Demokratien lebenden islamischen Minderheiten ist
zu fordern, dass sie unsere zentralen Werte anerkennen, zumindest
durch entsprechendes gesetzmäßiges Verhalten respektieren: Pluralismus,
Toleranz, Trennung von Politik und Religion, individuelle Menschenrechte.
Nach der angedeuteten islamischen Theorie für nichtmuslimische Staaten
ist das ohne weiteres möglich; fraglich ist nur ihre praktische
Einhaltung durch das muslimische Führungspersonal im Hinblick auf den
starken Einfluss der Orthodoxie und des Fundamentalismus, insbesondere
wegen ausländischer Finanzierung (Saudi-Arabien) und nichteuropäischer
Lehrkräfte.
5.
Die muslimischen Feinde des westlichen Menschenrechtskonzepts
Das Konzept der individuellen
Menschenrechte basiert auf der Annahme der Autonomie und formalen
Gleichheit aller Menschen unabhängig von Ethnie, Geschlecht, Religion
bzw. Weltanschauung. Diese Fundamentalrechte müssen von der jeweiligen
Gesellschaft notfalls gegenüber dem Staat institutionell verteidigt
werden. Dieses Menschenrechtskonzept wird in keinem islamischen Land
anerkannt, obwohl, bis auf Saudi-Arabien, alle die „Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte" der UN vom 10. 12. 1948 wenigstens unterschrieben
haben. Saudi-Arabien, das Haupt der „Organization of the Islamic
Conference" (OIC) mit seinen nunmehr 57 Mitgliedsstaaten, lehnt
individuelle Menschenrechte immer noch sogar offiziell ab. 1993 bildeten
vormoderne Staaten der OIC, China und andere asiatische Staaten auf der
Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte eine unheilige Allianz gegen
Menschenrechte und machten die Konferenz zu einer Kundgebung gegen
dieselben. Der Vertreter Syriens verlangte aus Gründen der Souveränität
offen die Streichung des Antifolter-Paragraphen aus dem Schlussdokument.
Der Umstand, dass die persönlichen Menschenrechte in keinem einzigen
Staat der OIC respektiert werden, wird unterstrichen durch die
Jahresberichte von Amnesty International.
Zahlreiche Dritte-Welt-Länder führen
gegen die individuellen Menschenrechte nachdrücklich Standardargumente
an, die nichts anderem als der Verteidigung ihrer Willkürherrschaft
dienen. Muslime können sich dabei auf den Koran stützen, wonach die
Obrigkeit von Allah eingesetzt ist. Und traditionell legitimieren
orthodox-islamische Geistliche (d. h. Schriftgelehrte, „Ulema“) die
Diktatoren. Die Vertreter solcher Länder sprechen von westlichem
Kulturimperialismus, ja Rassismus, und verlangen nicht Rechte für den
Einzelnen (die in ihren Ländern mit Füßen getreten werden), sondern für
ihre Systeme bzw. die Kollektive kultureller Minderheiten im Westen. Diese
sollen der dortigen Mehrheit ihren Stempel aufdrücken können, entgegen
dem allgemeinen Identitätsinteresse der jeweiligen Gesellschaft. Merkwürdigerweise
hatten sie damit auch hierzulande bei Kulturrelativisten, denen alles
gleichgültig ist, sogar Erfolg. Bei dieser Sicht konnte man Salman
Rushdie mit gutem multikulturellen Gewissen seinen mörderischen
Verfolgern überlassen. Die Dreistigkeit mancher Repräsentanten von
Minderheiten ist erstaunlich. Muslimische Briten traten öffentlich für
Rushdies Ermordung ein, verbrannten Bücher, gründeten ein alternatives
Parlament und forderten zu ihren Gunsten Zensur. 2002 berichtete der
damalige niederländische Integrationsminister van Boxtel, vier islamische
Imame hätten im niederländischen Fernsehen die Errichtung von
Schutzzonen für die Absonderung muslimischer Frauen gefordert und zu
Spenden für die Finanzierung palästinensischer Terrorakte aufgefordert.
Bassam Tibi bestätigt vergleichbare öffentliche Auftritte aus eigenem
Erleben. Die Duldung solcher Erscheinungen ist aber kein Zeichen positiver
Toleranz, sondern von moralischer Trägheit, ja Verantwortungslosigkeit
und kultureller Selbstverleugnung (B. Tibi, 2003, 255).
Muslime
haben den Spieß sogar umgedreht und bezeichnen sich sogar als die
Pioniere der Menschenrechte, und zwar schon seit dem 7. Jh. Das behauptet
sogar ausgerechnet Scheich Mohammed al-Ghazali in seinem
Menschenrechtsbuch, derselbe einflussreiche und angesehene Ägypter, der
jeden für vogelfrei erklärt, der sich gegen die Anwendung der Scharia
(oder was er dafür ausgibt) ausspricht. Die straflose Tötung von
„Apostaten" erklärt er zur religiösen Pflicht. Dennoch wurde
al-Ghazali ehrenvoll sogar an Hans Küngs „Projekt Weltethos“
beteiligt: kein Zeichen für Realitätsnähe. Bereits 1981 wurde eine
Islamische Deklaration der Menschenrechte veröffentlicht, aber
bezeichnenderweise nicht im islamischen Raum, sondern in Europa (Paris).
Sie beginnt mit der kühnen Behauptung, vor 1400 Jahren habe der Islam die
rechtliche Basis für die Menschenrechte in vollem Umfang gelegt und die
Gesellschaft dem gemäß gestaltet - eine in jeder Beziehung völlig freie
Erfindung. Zur Begründung hat man versucht, die einzelnen Menschenrechte
jeweils durch großzügige Anwendung von Koran- und Hadith-Zitaten (Hadith:
außerkoranische Prophetenberichte) zu belegen. Es handelt sich um ein
typisch rhetorisches Dokument bar jeglichen Realitätsbezugs.
6.
Muslime in Deutschland, islamische Lehren und Grundrechte
Angesichts
solcher Erfahrungen ist auch bei der Islamischen Charta, die der Zentralrat
der Muslime in Deutschland (ZMD) am 3. 2. 2002 (d. h. nach dem 11.9.
2001) einstimmig beschlossen hat, Vorsicht geboten. Seine 21 Punkte sind
derart positiv im Sinn einer pluralistischen Gesellschaft und des GG, dass
sie bei oberflächlicher Betrachtung völlig unislamisch wirken. Die
islamische Religion wird als aufklärerisch-vernunftbetont und als „die
Religion des Friedens" bezeichnet. Bei genauerem Hinsehen, auch auf
das nicht Gesagte, ergeben sich zahlreiche Fragen, schon bezüglich der
angestrebten Verbindungen zur islamischen Welt, mit der ja inhaltlich und
politisch ein derartig revolutionärer deutscher Islam nur noch wenig zu
tun hätte. Auch hatte sich der (nur eine relativ kleine islamische
Minderheit repräsentierende) Zentralrat keineswegs als Vorkämpfer eines
weltoffenen Reformislam hervorgetan. Es ist daher von höchstem Interesse,
dass selbst aus Reihen der Mitgliedsverbände deutliche Kritik kam.
Ein Teil der Mitgliedsverbände
tritt für eine strikte Auslegung der Scharia ein und steht den
ideologischen Zielen der islamistischen Muslimbruderschaft oder den
Kreisen um den pakistanischen Vordenker der Fundamentalisten, Maududi,
nahe. Das Islamische Zentrum München ist hier zu nennen. Ein
Ehrenmitglied des Rates ist Yusuf Islam alias Cat Stevens, der seinerzeit
verlauten ließ, gegen eine Vollstreckung der berüchtigten Fetwa
Khomeinis gegen Salman Rushdie sei nichts einzuwenden. Und was vom
Zentralrat der Muslime (dessen damaliger Vorsitzender Nadeem Elyas medial
und politisch auffällig hofiert wurde) über die Rollenverteilung von
Mann und Frau gesagt wird, erinnert nach Beobachtern an einschlägige
islamistische Flugschriften. Von bürgerlicher Gleichberechtigung der Frau
ist im Dokument nichts zu lesen. In der deutschsprachigen Zeitschrift al-Islam
(2002, Nr. 2, S. 4-8 und 10-16) kritisierte der leitende Redakteur, die
Charta sei "ohne Rücksicht auf die allermeisten in Deutschland
lebenden Muslime gemacht" worden. Davon, dass Muslime in der Diaspora
grundsätzlich verpflichtet seien, sich an die lokale Rechtsordnung zu
halten, könne "keine Rede sein". Weiter hieß es: "Tatsächlich
bestehen (...) zwischen der islamischen Lehre und den
‚Menschenrechten’ unüberbrückbare Unterschiede, insbesondere im
Hinblick auf die Frau." Die Beteuerung des Zentralrats, man ziele
nicht auf die Herstellung eines klerikalen Gottesstaates ab, wurde scharf
zurückgewiesen: "Hier hat der Wolf aber gehörig Kreide gefressen!
(...) Niemand wird ernsthaft glauben, was der Zentralrat hier vorträgt."
Natürlich werde die säkulare Demokratie als Tatsache anerkannt. Sie sei
aber für die Muslime „ein Ansporn, sich nach besten Kräften dafür
einzusetzen, diese Gesellschaft in eine islamgemäße umzuwandeln... Es
ist, gelinde gesagt, zumindest unfair, die Menschen, mit denen man
hierzulande zusammenlebt, darüber hinwegzutäuschen, wie das hier
versucht wird" (vgl. hierzu die Internetzeitung „Die Gazette"
vom 2. 9. 2002, dort auch die Zitate).
Bezüglich der inhaltlichen
Vereinbarkeit des Islam mit den Grundrechten sind die bekanntesten
Probleme der nach außen aggressive Djihad, die Tötung der vom Glauben
Abgefallenen (Apostaten), die Körperstrafen und die Rechtsstellung der
Frau. Schließlich geht es um die Ablehnung des säkularen Staates.
Theologisch ist der „Große Djihad" dem Kampf des einzelnen Gläubigen
gegen seine schlechten Eigenschaften gewidmet. Der „Kleine Djihad"
dient, wie Muslime gern betonen, der Verteidigung gegen Aggressoren. Der
Koran legitimiert allerdings in zahlreichen Stellen auch die religiös
motivierte Eroberung. Die (historisch freilich gängige) gewaltsame
Erweiterung des islamischen Territoriums mit kriegerischen Mitteln wird
heute aber im orthodoxen Islam praktisch nicht mehr vertreten. Abgesehen
von einer aggressiven Politisierung des „Heiligen Krieges" durch
Islamisten wird das Thema daher für den Islam in Europa nicht wirklich
ein Problem sein. Im Gegensatz zum klassischen islamischen Recht, das in
der Tat die Todesstrafe für hartnäckige männliche Apostaten
kennt, ordnet der Koran selbst, einziger „heiliger" Text des Islam,
die Todesstrafe für Glaubensabfall nicht an und überlässt die
Bestrafung Allah.[1]
Es gibt zahlreiche islamische Länder, etwa in Nordafrika einschließlich
Ägypten und die Türkei, in denen die Hinrichtung Abtrünniger sowie Körperstrafen
sogar ausdrücklich verboten sind und wo das dennoch im Einklang steht mit
der Ansicht der überzeugt islamischen Bevölkerung. (Die Todesstrafe für
Abtrünnige ist eine nichtkoranische Falschlehre, die ursprünglich der
nachträglichen Rechtfertigung der Gewaltausübung durch den
Prophetennachfolger Abu Bakr diente.) Frauen werden im islamischen
Recht massiv benachteiligt (ungeachtet der Tatsache, dass viele
Koranstellen eine z. T. erhebliche Verbesserung der Position der Frauen
nach damaligen Verhältnissen brachten), aber die Situation ist auch hier
in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich. Es gibt zahlreiche
innerislamische Bestrebungen in Richtung mehr Gleichberechtigung. Eine säkulare
Trennung zwischen Staat und Religion liegt bisher außerhalb der
religiös-historischen Umstände islamischer Denkweisen, ist aber im
Grundsatz doch ein wesentliches Systemmerkmal des türkischen Staats.
Die genannten Probleme sind aber
kein genereller Grund zur Bekämpfung des Islam.
Erst recht sind sie kein Grund, islamische Mitbürger von voreneherein
auszugrenzen, denn meist fehlen ihnen ausreichende Kenntnisse, und
selbstskritisches Denken in Bezug auf Religion ist ihnen kulturell fremd.
Im übrigen wurden die schweren, menschenrechtswidrigen Strafen in
klassischer Zeit nur selten vollzogen. Sie sind ein besonderes Kennzeichen
heutiger islamistischer Regime mit ideologisch-machtpolitischem
Missbrauch. Hinzu kommt, dass der Islam zwar die Welt aufteilt in das
„Haus des Friedens" (islamische Staaten) und „Haus des
Krieges" (nichtislamische Staaten), jedoch auch einen Bereich „Haus
des Vertrags" kennt. Das bedeutet: Wo Muslime in Frieden die
wesentlichen Vorschriften des Glaubens praktizieren können, müssen sie
sich den Gesetzen des Aufenthaltslandes unterwerfen. Diese Regel wird
von den Muslimen (abgesehen von den Islamisten) allgemein akzeptiert, und wegen
der in ganz Europa bestehenden Religionsfreiheit gilt das nach Ansicht
aller konservativer islamischer Richtungen auch für Deutschland. Der
Islam verlangt somit von allen Muslimen an sich die Einhaltung der
deutschen Rechtsordnung. Trotzdem sollen nach einer in der Moslemischen
Revue (2/1999, 113) veröffentlichten Umfrage etwas mehr als die Hälfte
der in Deutschland lebenden Muslime Koran und Grundgesetz für unvereinbar
halten. Das Grundproblem dürfte darin liegen, dass die verschiedenen
Verständnisse der Scharia als untrennbarer Kernbestandteil des Islam
verstanden werden, während sie sich tatsächlich erst etwa 100 Jahre nach
Mohammeds Tod als zweifellos menschliche Konstrukte zu entwickeln begannen
Mit dem Koran allein gäbe es wohl weit weniger Probleme.
7.
Orthodoxer Islam oder Euro-Islam?
Die Schwierigkeit liegt darin,
dass in Deutschland und Europa die islamische Religion fast ganz von der
religiösen Orthodoxie beherrscht wird. Diese ist sehr unflexibel, weil
mittelalterliche Versuche eines vernunftbetonten, weltoffenen Islam
(insbesondere in Spanien: Averroes und Avicenna) bald unterdrückt wurden
und der Islam daher nichts der europäischen Aufklärung Vergleichbares
kennt. Die Orthodoxie hält trotz aller Widersprüche (wie die
christlichen „Fundamentalisten“) an der These der wörtlichen
Auslegung des Koran fest, der ja bekanntlich (wie die Bibel) auch viele
gewalttätige Textstellen kennt. Es kommt hinzu, dass die (nachkoranische,
nicht geoffenbarte) Scharia fälschlich wie ein Bestandteil des (göttlichen)
Koran behandelt wird. Immer wieder unternommene innerislamische Versuche,
einen aufgeklärteren Islam zu entwickeln, sind vereinzelt geblieben und
in islamischen Ländern derzeit lebensgefährlich. Die anerkannte, genau
differenzierende und insgesamt eher optimistische Spezialistin
Spuler-Stegemann etwa ist auch für Deutschland skeptisch. Mit Begriffen
wie Frieden, Toleranz und Menschenrechten werden unterschiedliche Inhalte
verbunden. Ein islamischer Weg zu individuellen Menschenrechten in
Deutschland, Europa oder gar weltweit ist noch nicht in Sicht, der Dialog
zwischen Christen und Muslimen einseitig und oft unaufrichtig. Die noch
nicht konkret absehbare Entwicklung eines „Euro-Islam" (B. Tibi,
2003, a.a.O. 455-529), der in vielen Einzelpersonen schon verwirklicht
sein mag, wäre daher dringlich. Von der überzeugten Anerkennung
individueller Menschenrechte und der zentralen Bedeutung formaler religiöser
Toleranz für den inneren Frieden sind auch die europäischen Muslime wohl
noch weit entfernt. Fortschrittliche Erklärungen wie die des
1998 etablierten Runden Tisches der Religionen vom 1. 12. 2004
(„Religionen gemeinsam für Toleranz und Integration“), an der auch
der Islamrat und der Zentralrat der Muslime mitgewirkt haben, berechtigen
aber doch (trotz obiger Kritik am Zentralrat) zu einer gewissen Hoffnung,
weil sie vielleicht auf Dauer doch positive Entwicklungen erleichtern.
Literatur:
Al-Midani, Mohammed Amin: Die islamischen Staaten und
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Gewissen und Freiheit 54,
2000, 50-66
Amor, Abdelfattah: Verfassung und Religion in den
muslimischen Staaten, Teil I, Gewissen und Freiheit Nr 49 (1997), 46-58;
Teil II in Nr. 50(1998), 117 ff.; Teil III in Nr 51 (1998), 53-68; Teil IV
in Nr. 52 (1999), 34-47 (zur Lage des Individuums)
Ibn Warraq: Warum ich kein Muslim bin, Berlin 2004, 528
S.(Fundamentalkritik eines früheren pakistanischen Muslims)
Krieger,
Mark: Menschenrechte in arabo-islamischen Staaten, Frankfurt a- M. 1999
Kühnhardt, Ludger: Die Universalität der
Menschenrechte, Bonn 1987 (Bundeszentrale für polit. Bildung, mit
Textdokumentation)
Küng,
Hans: Der Islam. Geschichte, Gegenwart, Zukunft. München, 2004 (ca. 900
S.)
Pfahl-Traughber,
Armin: Islamismus in der Bundesrepublik Deutschland. Organisationen,
Ursachen, Gefahrenpotential. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 2002
Pfahl-Traughber, Armin: Haben die modernen
Menschenrechte christliche Grundlagen und Ursprünge?
Kritische
Reflexionen zu einem immer wieder postulierten Zusammenhang. Humanismus
aktuell H. 5 (1999), 66-77
Rohe,
Mathias: Der Islam - Alltagskonflikte und Lösungen. Rechtliche
Perspektiven. Freiburg i. Br. 2001, 221 S.
Schirrmacher Christine/ Spuler-Stegemann Ursula: Frauen und
die Scharia. Die Menschenrechte im Islam. Diederichs 2004, 256 S.
Schwarzer,
Alice (Hg.): Die Gotteskrieger und die falsche Toleranz. KiWi-TB 2002 (u.a. W. Heitmeyer)
Spuler-Stegemann,
Ursula: Muslime in Deutschland. Nebeneinander oder Miteinander? Freiburg
i. Br., Neuausgabe 2002 (Herder Spektrum; umfangreich, Literatur!)
Spuler-Stegemann,
Ursula: Muslime in Deutschland. Organisationen und Gruppierungen. In:
Landes-zentrale für politische
Bildung Baden-Württemberg, Islam in Deutschland, Stuttgart 2001, 221-225
Tibi,
Bassam: Im Schatten Allahs. Der Islam und die Menschenrechte. Neuausgabe
2003 (Ullstein-TB, 623 S.)
Tibi,
Bassam: Selig sind die Belogenen. Der christlich-islamische Dialog beruht
auf Täuschungen. DIE ZEIT 29. 5. 2002
Tibi,
Bassam: Kreuzzug und Djihad. Der Islam und die christliche Welt. München
1999 (als TB 2002)
© Dr. jur. Gerhard
Czermak, Bgm.-Ebner Str. 33, 86316 Friedberg, Tel. 0821 – 78 18 22;
6.5.05/ 11.11.06
[1]
Das gilt nach Ansicht auch westlicher Korangelehrter auch für Sure
4,89, die Ungläubige betrifft, die den Frieden nicht halten. Generell
sind in Zweifelsfällen die zahlreichen Übersetzungsprobleme zu
beachten. Eine Synopse von sechs deutschen Übersetzungen bietet
www.nur-koran.de.

