Konfessionalisierung des Staates
Horst Prem
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat auf der Islamkonferenz von sich gegeben: „Integration verlangt einerseits von in Deutschland lebenden Muslimen eine vollständige Beachtung der Rechts- und Werteordnung. Andererseits ist die Mehrheitsgesellschaft gefordert, in Deutschland lebende Muslime als gleichberechtigten Teil der deutschen Gesellschaft anzuerkennen.“
Vorsicht ist geboten ob solcher Vorstellungen, deren Gefährlichkeit erst beim zweiten Hinsehen deutlich wird.
Es gibt keine deutsche Rechts- und Werteordnung, sondern nur eine Rechtsordnung und nicht mehr. Basis des Zusammenlebens in diesem Lande ist die Anerkennung folgender Rangordnung: Die Grundrechte stehen über allen religiösen Lehren und Dogmen. Die Islamkonferenz ist auf dem besten Wege diesen Grundkonsens zu verlassen. Unsere Regierung leistet mit solchen missverständlichen Äußerungen Vorschub, den Grunddreiklang des Staates in Frage zu stellen. „Der Grunddreiklang heißt: Demokratie, Rechtsstaat, Grundrechte. Dispens auf Gott, Koran und Bibel gibt es nicht. Das ist das staatsbürgerliche Credo“, wie Heribert Prantl in der SZ vom 3. Mai 2007 schreibt.
Wenn nach der Islamkonferenz von Teilnehmern gefordert wird, den Turn- und Schwimmunterricht nach Geschlechtern zu trennen, dann dokumentiert das die Unfähigkeit, den Grunddreiklang unserer Demokratie zu vermitteln. Wer die Rechtsordnung mit einer „Werteordnung“ umkränzt schadet dem Geltungsanspruch. Das kann doch nicht das Ziel der Islamkonferenz sein, die die Integration fördern sollte statt die divergierenden, klerikalen Kräfte auf allen Seiten zu stärken. Leider sind wir alle mit diesem Innenminister auf dem Wege der Konfessionalisierung des Staates mit Stärkung der zentrifugalen Kräfte.
Wenn Schäuble dann weiter ausführt: „Berlin und Brandenburg vertreten in Sachen Religionsunterricht eine Auffassung, die sich von der der meisten Bundesländer unterscheidet. Deshalb habe ich ja auch als Fraktionsvorsitzender einmal eine Organklage gegen den brandenburgischen Ethikunterricht angestrengt. Als Bundesinnenminister muss ich mich da ein bisschen zurückhalten. Persönlich ist mir die Lösung in meinem Heimatland Baden-Württemberg sehr viel lieber (wo der Ethikunterricht nur ein „Ersatzfach“ für Kinder ist, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen).“
Der DFW hat zwar durch die Brüsseler Erklärung entscheidend mitgeholfen, Frau Merkel in ihrem Bemühen zu stoppen, die Präambel der EU-Verfassung durch einen Gottesbezug auszustatten, aber wie dieser europäische Rechtsrahmen von deutschen Politikern dauernd unterlaufen wird, höhlt nicht nur die deutsche, sondern auch die europäische Rechtsordnung aus.
Berlin und Brandenburg sind derzeit dabei, diese Rechtsordnung zu retten. Ich hoffe, dass dieses Vorgehen auf andere Bundesländer übergreift. Berlin hat als erstes Bundesland den Ethikunterricht als Pflichtunterricht eingeführt. Dies ist der Weg der in die Zukunft führt und der nun vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15.3.2007 bestätigt wurde. Diese Entscheidung ist unanfechtbar!
Die Offenheit für eine Vielfalt von Meinungen und Auffassungen ist konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem freiheitlich ausgestalteten Gemeinwesen. Der Landesgesetzgeber darf der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten “Parallelgesellschaften“ entgegenwirken und sich um die Integration von Minderheiten bemühen.
Es ist zu hoffen, dass Herr Schäuble mit seiner Islamkonferenz noch die Kurve zu den Grundrechten unserer Demokratie findet. Einige Bundesländer und das BVerfG sind da schon weiter.

