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Der Bund für Geistesfreiheit Bayern ist eine Weltanschauungsgemeinschaft in der Tradition der europäischen Aufklärung. Er vertritt die Interessen und Rechte von Konfessionslosen. Das Selbstverständnis seiner Mitglieder beruht auf der Lebensauffassung des weltlichen Humanismus.
1.
Der weltliche Humanismus ist eine demokratische,
nicht-religiöse, ethische Lebensauffassung. Danach haben alle Menschen das
Recht und die Verantwortung, ihr Leben selbst zu bestimmen.
2.
Ausgehend von der humanistischen
Lebensauffassung fördern Humanistinnen und Humanisten den konstruktiven und
friedlichen Austausch von Ideen. Sie lehnen jeden Dogmatismus ab und vertreten
keine absoluten Wahrheiten.
3.
Die Wissenschaften sind für den Humanismus ein
unverzichtbares Hilfsmittel. Sie beruhen auf menschlichen Erfahrungen, auf der
Überprüfbarkeit ihrer Aussagen und auf der kritischen Beurteilung ihrer
praktischen Konsequenzen. Wissenschaft wird nicht wertfrei und ohne
Eigeninteresse benutzt. Daher müssen die Forschung und die Anwendung
wissenschaftlicher Erkenntnisse an ethische Kriterien geknüpft werden.
4.
Humanist(inn)en erleben die Welt in ihrer
Vielfalt und Widersprüchlichkeit. Sie gehen davon aus, dass weder in der Natur
noch in der Ferne des Kosmos eine "göttliche" Kraft das menschliche
Sein bestimmt.
5.
Menschen sind Teil der Natur und der
ökologischen Entwicklung. Nach humanistischer Auffassung müssen die Menschen
Verantwortung für die Erhaltung der Arten und für die Bewahrung der
natürlichen Lebensgrundlagen übernehmen, die z.B. durch die
Bevölkerungsexplosion bedroht sind.
6.
Die Menschen haben die Freiheit, zwischen
verschiedenen Lebensauffassungen zu wählen. Humanismus setzt die Fähigkeit zu
selbstbestimmter ethischer Entscheidung voraus. Selbstbestimmung bedeutet die
Entfaltung persönlicher Freiheit in sozialer Verantwortung. Zur
Selbstbestimmung gehört ebenso das Bewusstsein der Grenzen menschlicher
Erkenntnis.
7.
Selbstverantwortung und Solidarität der
Menschen untereinander machen die Verwirklichung der Menschenrechte zu einem
Schwerpunkt humanistischer Praxis.
8.
Humanist(inn)en tragen dazu bei, die Vielfalt
der menschlichen Lebensformen als Bereicherung zu erfahren. Deshalb wenden sie
sich gegen jede Diskriminierung auf Grund von ethnischer Abstammung,
Geschlechtszugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft sowie auf Grund
religiösweltanschaulicher Bindungen oder homosexueller Orientierung. Diese
Vielfalt und die Toleranz ist Ausdruck von Freiheit in einer Gesellschaft.
9.
Krieg, Produktion von Massenvernichtungsmitteln
und Waffenhandel sind Ausdruck inhumaner und irrationaler Verhaltensweisen.
Dauerhafter Frieden, Solidarität und Gerechtigkeit sind dagegen zentrale Ziele
des Humanismus. Eine ideologisch-religiöse Hilfestellung für Armeen, etwa
durch Militärseelsorge, steht im Widerspruch zu humanistischen Ideen.
10.
Die humanistische Lebensauffassung begründet
die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Emanzipation von Frauen und
Männern in allen Lebensbereichen. Die fortdauernde Herrschaft der Männer über
die Frauen lässt sich mit der humanistischen Weltanschauung nicht verbinden und
wird aktiv zurückgedrängt.
11.
Humanist(inn)en setzen sich bewusst mit dem Sinn
des individuellen Lebens auseinander und fordern einen menschenwürdigen Umgang
mit Alter, Krankheit und Behinderung. Eine Verklärung von menschlichem Leid als
sinnstiftend lehnen sie ab.
12.
Sterben und Tod sind Teilaspekte des Lebens, die
weder zu verdrängen noch zu idealisieren sind. Wir treten ein für das
Selbstbestimmungsrecht des Individuums auch in der letzten Lebensphase, das das
Recht auf den eigenen Tod einschließt.
13.
Die Bereitschaft zur Verständigung ist die
Grundlage, das Miteinander auf der Erde zu garantieren. Humanistische
Lebensauffassung ist gekennzeichnet von Toleranz gegenüber allen Menschen,
anderen Denk- und Lebensauffassungen und zu Religionen. Toleranz trifft
ihrerseits auf Grenzen, wenn Menschenrechte verletzt bzw. wenn Positionen der
Intoleranz vertreten werden.
14.
Humanistische Vereinigungen arbeiten
international an der Verwirklichung der Menschenrechte. Ihre Vorstellung eines
Zusammenlebens auf unserem Planeten liegt in menschenwürdigen
Lebensverhältnissen, demokratischen Freiheiten und in der uneingeschränkten
Selbstbestimmung für alle Menschen.
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In den Menschenrechten ist die Gleichberechtigung aller Religionen und Weltanschauungen verankert. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet den Staat - trotz des Hinweises auf die "Verantwortung vor Gott" in der Präambel - zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Es schließt theoretisch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse aus.
Die gesellschaftliche Wirklichkeit sieht anders aus. Durch die Übernahme von Ausnahmeklauseln aus vordemokratischen Zeiten in die Verfassung und Sondervereinbarungen mit dem Staat haben sich die Kirchen in Deutschland Privilegien gesichert, die weltweit einmalig sind. Daher tritt der Bund für Geistesfreiheit für folgende Forderungen zur Verwirklichung einer echten Trennung von Staat und Kirche ein:
1.
Abschaffung des Status der "Körperschaft
des öffentlichen Rechts" für alle Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften; für sie hat, wie für alle anderen Vereinigungen
auch, das Vereinsrecht zu gelten.
2.
Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzug
3.
Kein Religionsunterricht an staatlichen Schulen;
religiöse Unterweisung ist Sache der Glaubensgemeinschaften.
4.
Die Priester- und Theologenausbildung ist nicht
Sache des Staates; daher sind die theologischen Fakultäten der Universitäten
in kircheneigene und kirchlich finanzierte Ausbildungsstätten umzuwandeln.
5.
Alle Staatsleistungen an die Kirchen (z.B.
aufgrund der Säkularisierung in früheren Jahrhunderten) sind einzustellen.
Durch die bisherigen Zahlungen des Staates ist die von der Verfassung
vorgesehene Ablösung bereits geleistet.
6.
Die noch gültigen Konkordate und
Staatskirchenverträge (z.B. das Hitler-Konkordat von 1933) sind zu kündigen,
ihre Inhalte sind - soweit erforderlich - durch Gesetz oder
Übergangsvereinbarung zu regeln.
7.
Sakrale Symbole haben in staatlichen
Einrichtungen ebenso wenig zu suchen wie religiöse Kulthandlungen bei
staatlichen Veranstaltungen.
8.
Die Seelsorge in Militär, Grenzschutz, Polizei
und Justizvollzug ist keine staatliche, sondern eine Angelegenheit der
jeweiligen Religionsgemeinschaft, die auch die Finanzierung zu übernehmen hat.
9.
Bildung, Krankenpflege und soziale Versorgung
sind öffentliche Aufgaben. Die öffentliche Hand muss daher eine ausreichende
Zahl von weltanschaulich neutralen Einrichtungen betreiben. Staatliche
Zuschüsse an Einrichtungen freier Träger sind von der Gewährleistung der
Grundrechte für alle Beteiligten abhängig zu machen. Auch bei kirchlichen
Trägern muss das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gelten.
10.
Das Darstellungsrecht der Kirchen in den
öffentlichen Medien ist dem anderer gesellschaftlicher Gruppen gleichzustellen.
11.
Steuerfreiheit und gebührenrechtliche
Privilegien der Religionsgemeinschaften sind abzuschaffen.
12.
Die Mitgliedschaft in Kirchen, Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften wird - unabhängig von früher vollzogenen
religionsinternen Ritualen - durch eine persönliche Beitrittserklärung nach
Erreichen der Religionsmündigkeit (Vollendung des 14. Lebensjahrs) erworben.
Der Austritt erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung gegenüber der
betroffenen Organisation.
Diese Ziele sind umso begründeter, als über ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland konfessionslos ist und weite Teile der Kirchenmitglieder nur aus Gewohnheit (noch) in den Kirchen Mitglied bleiben, nicht aber aus Überzeugung. Angesichts der fortschreitenden Säkularisierung kann von Volkskirchen, die die Mehrheit der Bürger repräsentieren, nicht mehr gesprochen werden. Umso nötiger ist ein aktiver Verband, der die Interessen der Konfessionslosen vertritt.