"Die Würde des
Menschen
ist unantastbar..."
(Artikel 1, Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland)
Dafür stehen wir!
Powerpoint-Präsentation
über den bfg Bayern
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Geschichte und Gegenwart des bfg Bayern
Der bfg ist dogmenfrei,
humanistisch, demokratisch und überparteilich
Unser Selbstverständnis als
Weltanschauungsgemeinschaft beruht auf der Lebensauffassung des weltlichen
Humanismus
Der bfg wurzelt geistig und
emotional in der historischen Aufklärung, durch die beispielsweise die
staatskirchliche Hexenverfolgung und zugehörige Folterjustiz beendet wurde
Wir lehnen den Glauben an
persönliche und personifizierte Gottheiten als irrational und unterwürfig
ab. Wir gehören insofern zu den AtheistInnen, wenn sich auch viele unserer
Mitglieder PantheistInnen, AgnostikerInnen o.ä. nennen
Organisatorisch entstammt der
bfg dem liberalen Bürgertum und der sozialistischen Arbeiterbewegung
Wir sind eine
Interessenvertretung für humanistische Konfessionslose sowie AtheistInnen
und gehören der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU)
an, die beratende Stimme in UNO, UNESCO und Europarat hat; wir suchen die
Zusammenarbeit mit anderen demokratischen Organisationen für gemeinsame
humanistische Ziele
Während der zwölfjährigen nationalsozialistischen Diktatur waren wir verboten wie alle anderen Organisationen des geistigen, politischen Fortschrittes der menschlichen Emanzipation
Selbstbestimmung
Toleranz
Vernunft
Humanität als Mitmenschlichkeit
Wir respektieren und achten alle religiösen und weltanschaulichen Orientierungen. Unsere Toleranz hat nur da Grenzen, wo Menschenrechte verletzt oder missachtet und Positionen der Intoleranz vertreten werden. Wir gebrauchen jedoch selbst in solchen Grenzfällen nicht die inhumanen Mittel der Intoleranz. In einer pluralistischen Gesellschaft bestimmt nicht der Glaube einer Staatsreligion das Leben auch aller Andersdenkenden. Partnerschaftliche, emanzipatorische Gesellschaftsstrukturen mit Gleichberechtigung sind unser Ziel
Dogmatismus und klerikale
Bevormundung, Irrationalismus und Autoritätsgläubigkeit
Verflechtung von Staat und
Kirche
Faschismus, Rassismus, Militarismus sowie Ausländer- und andere Menschenfeindlichkeit (beispielsweise gegen Frauen, Kinder Behinderte...)
Geistesfreiheit, rationales
Denken, Informations- und Meinungsfreiheit
konsequente Trennung von Staat und Kirche, d.h. weltanschauliche Neutralität des Staates
Alle Staatsleistungen an die
Kirchen aufgrund der Säkularisation im 16. und 19. Jahrhundert sind endlich
einzustellen
Es ist nicht Aufgabe des
Staates, die Mitgliedsbeiträge für die Kirchen und andere Körperschaften
des öffentlichen Rechts einzutreiben
Die noch bestehenden privilegierenden
Konkordate und Staatskirchenverträge sind zu kündigen
(beispielsweise auch das mit dem nationalsozialistischen Regime 1933
abgeschlossene Reichskonkordat, das bis heute Gültigkeit hat)
Der Status der (staatlichen)
Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) ist gleichzeitig für
Kirchen sowie für alle anderen Religionsgemeinschaften und
Weltanschauungsgemeinschaften aufzuheben und durch den Status des Vereins zu
ersetzen
Die Priester- und
Theologenausbildung - an den öffentlichen Universitäten (Theologische
Fakultäten) gehören nicht zu den Aufgaben des Staates und ist durch die
Kirchen selbst zu organisieren und zu finanzieren. Gleiches gilt für die
Seelsorge bzw. Beratung in Militär, Grenzschutz, Polizei und Strafvollzug
Wer in Kindergärten Kinder nach
seinem religiösen Sinn erziehen will, soll diese Einrichtungen ebenfalls
selbst finanzieren (nicht wie bisher zu mehr als 90 % durch staatliche
Finanzierung)
Unterricht in Religion und
alternativ Ethik hat in staatlichen, also weltanschaulich neutralen Schulen ebenso wenig
etwas zu suchen, wie das kirchliche, sakrale Vereinszeichen
Kruzifix und andere Vereins- bzw. Parteisymbole
Die (staatskirchliche)
Anbringung von Symbolen wie den christlichen Kreuzen in allen anderen
staatlich-öffentlichen Einrichtungen wie Gerichtssälen, staatlichen und
städtischen Ämtern ist ebenfalls als verfassungswidrig zu verurteilen -
wie das in anderen demokratischen Staaten und auch Bundesländern längst
der Fall ist
Darstellungsrecht und Vertretung der Kirchen, der anderen Religionsgesellschaften und der freien Weltanschauungsgemeinschaften in den öffentlichen Medien sind gleichzustellen