Informationen über Patientenverfügungen:

In rechtlicher Betrachtung ist die Patientenverfügung ein ernst- zunehmender Hinweis für den erklärten Willen des Patienten, sein Leben nicht unter allen Umständen und gegen allgemeines ärztliches Wissen zu verlängern. Dies entbindet die Ärzte jedoch nicht von der Pflicht, im Rahmen ihres Wissens tätig zu werden bzw. nachdrücklich auf evtl. vorhandene Möglichkeiten der Heilung hinzuweisen. Erst wenn feststeht, dass eine Heilung oder Wiederherstellung der Gesundheit unmöglich erscheint, entscheiden die Ärzte über den Abbruch der lebensverlängernden Maßnahmen.

Dabei ist in jedem Fall auch die Vertrauensperson zu hören. Die Ärzte werden hierfür von der Schweigepflicht entbunden.

Die Patientenverfügung sollte schon bei der Abfassung eingehend mit der Vertrauensperson besprochen werden, damit diese im Ernstfall auch über den Willen des Patienten Bescheid weiß. Sie muss sich zu gegebener Zeit auch mit dem Hausarzt und weiteren Ärzten in Verbindung setzen.

Weiter erhält sie eine Zweitschrift der Patientenverfügung. Der Arzt ersieht aus der Originalverfügung und der Zweitschrift die Legitimation der Vertrauensperson.

Achten Sie bitte darauf, dass die Vertrauensperson in der Verfügung als „gesetzliche/r Vertreter/in“ bezeichnet wird. Dies ist aus gesetzlichen Gründen notwendig.

Natürlich können Sie die Patientenverfügung mit eigenen Ergänzungen verändern, dies muss allerdings handschriftlich und mit Unterschrift geschehen. Auch hier muss die Zweitschrift mit dem Original übereinstimmen.

Bei Bedarf kann auch eine notarielle Beglaubigung hierfür und natürlich auch für die gesamte Verfügung im unveränderten Zustand vorgenommen werden.

Die eigentliche Patientenverfügung heben Sie bitte so auf, dass diese im Notfall auch leicht auffindbar ist.

Kopien hiervon können bei anderen Personen hinterlegt werden. Die Zweitschrift allerdings darf keine Kopie sein. Diese ist genauso ein Original wie die Verfügung in Ihren Händen. Damit ist dem Arzt bzw. den Ärzten klar, dass die Vertrauensperson befugt ist, in Ihrem Namen zu sprechen und zu entscheiden.

Auszug aus der "Freigeistigen Patientenverfügung", die Sie hier anfordern können:

In einer Zeit, in der durch moderne Medizin das Leben verlängert werden kann, auch wenn keinerlei Aussicht auf eine Wiederherstellung der Gesundheit oder auch nur eines einigermaßen normalen Lebens besteht, möchte ich keinesfalls, dass mein Leben, oder besser mein Sterben, unnötig verlängert wird. Aus diesem Grund bitte ich nachdrücklich, dass nachfolgende Verfügung von jedem, der damit befasst ist, auch befolgt wird. Eine Person meines Vertrauens hat das Duplikat dieser Verfügung, sie ist namentlich benannt. Als freigeistiger Mensch bin ich der Meinung, dass sinnlose Maßnahmen zur Lebensverlängerung unnötig sind.

Ich betrachte diese Verfügung als eine vorausschauende Erklärung meines freien Willens und erkläre gleichzeitig durch meine Unterschrift nochmals, dass ich diese Patientenverfügung im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte freiwillig unterschrieben habe. Dabei bin ich mir bewusst, dass ich bei Wirksamwerden der Verfügung keinen Einfluss auf den Lauf der Dinge mehr nehmen kann.

Bei Wirksamwerden der Verfügung sollen sich wenigstens zwei Ärzte davon überzeugt haben, dass ich mich in einem irreversiblen / unumkehrbaren Sterbeprozess befinde.

Außerdem muss die Person meines Vertrauens ihre Zustimmung geben.

Ich möchte die "Freigeistige Patientenverfügung" zugesandt bekommen.