DFW-Fond für die Unterstützung bei Grundrechtsverletzungen

Gemäß einstimmigem Beschluss der letzten DFW-Präsidiumssitzung am 18.03.00 in Kassel hat der Dachverband freier Weltanschauungsgemeinschaften einen Fond gegründet, der im Einzelfall zur Verfügung stehen soll, wenn sich Notwendigkeiten im Sinne der folgenden DFW-Ausführungen ergeben:

 

"Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. sichert und gewährt im Rahmen seiner Satzungszwecke juristische Unterstützung für Einzelne, die aufgrund ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen und Handlungen benachteiligt werden. Diese Überzeugungen und Handlungen müssen in Übereinstimmung  mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der UNO-Menschenrechtserklärung stehen."

Schwerpunkte für die Unterstützung bei Grundrechtsverletzungen sind insbesondere:

> Verletzungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie der Freiheit der weltanschaulichen Bekenntnisse
> Diskriminierungen weltanschaulicher, religiöser und ethnischer Minderheiten
> Beeinträchtigungen durch die de facto unvollkommene Trennung von Staat und Kirche, vor allem bei Bildung, Schule, Lehre und Forschung sowie Kultur und Medien
> die Vergabe eines Preises des DFW für Zivilcourage
 

Das Präsidium des DFW hat dafür ein Spendenkonto eingerichtet:

Konto-Nr.: 33 97 401
BLZ: 100 205 00
Bank für Sozialwirtschaft Berlin

Ausgehend von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und der Schutzwürdigkeit des konkreten Falles entscheidet - in der Regel auf schriftlichen Antrag - das geschäftsführende Präsidium einstimmig über den finanziellen Einsatz aus diesem Konto bzw. über einen Finanzausschuss

Selbstverständlich bekommen Sie für Spenden auf dieses Konto eine Spendenbescheinigung, welche steuerlich anerkannt ist.