Pressemitteilung vom 26.09.99
bfg kritisiert Beteiligung des Staates an kirchlicher Hospiz-Gesellschaft

Der Bund für Geistesfreiheit begrüßt zwar die Absicht des bayerischen Sozialministeriums, bessere Bedingungen für todkranke und sterbende Menschen zu schaffen, hält aber die Absicht einer gemeinsamen Hospiz-Organisation von Staat und Kirchen für einen verfassungswidrigen Verstoß gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Überdies wird das Prinzip der Ehrenamtlichkeit und der Subsidiarität (= Verlagerung von staatlichen Aufgaben auf freie Träger), ausgehöhlt, wenn letztlich der Staat doch wieder subventioniert.

Bekanntlich hat sich kürzlich das Sozialministerium neben dem bayerischen Hospiz-Verband sowie einem katholischen Orden und einem weiteren kirchlichen Hospizverein zu einem Viertel an einer gemeinsamen Stiftung beteiligt, bei der die kirchlichen Träger das alleinige Sagen haben, die Kosten aber großenteils dem Steuerzahler aufgebürdet werden (jährlich über 1,5 Millionen Mark). Zusätzlich übernimmt der Staat - natürlich unentgeltlich - die Verwaltungsarbeit.

Nach der bisher geplanten Konstruktion müssen sämtliche Beschäftigte der einer Kirche angehören, und bereits ein geringer Verstoß gegen die kirchliche Morallehre (z.B. die Wiederheirat nach einer Scheidung, die Ablehnung einer baldigen Taufe des eigenen Kindes, das Zusammeleben mit einem Partner bzw. einer Partnerin ohne Trauschein, die Ablehnung der kirchlichen Position zum § 218) reicht zu einer fristlosen Kündigung aus. Der Bund für Geistesfreiheit fordert das Sozialministerium auf, künftig nur noch solche freie Träger finanziell zu fördern, die die von allen nichtkirchlichen Arbeitgeber anerkannten Grundrechte respektieren.

Wenn der Staat die Bedingungen für ein humanes Sterben Schwerkranker verbessern will, sollte er erst einmal für einen günstigeren Personalschlüssel und eine intensivere Fachausbildung beim Umgang mit Sterbenden in den eigenen Einrichtungen sorgen, z.B. den öffentlichen Krankenhäusern. Genau dafür entzieht er jetzt aber die nötigen Mittel.

Die Begünstigung kirchlicher Sterbehilfe-Vereinigungen durch die Staatsregierung bleibt umso bemerkenswerter, als diese gleichzeitig alle Anstrengungen unternimmt, die weltlich orientierte Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) zu diskriminieren, weil diese für ein uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht der Patienten eintritt. zu diskriminieren, weil diese für ein uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht der Patienten eintritt. zu diskriminieren, weil diese für ein uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht der Patienten eintritt.

Gerhard Rampp