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Sendung Kontraste vom
26.01.2006
Scheinheilig
Kirchen fordern mehr Mitbestimmung, nur nicht für die eigenen
Angestellten
Mitbestimmung und Solidarität sind für die Amtskirchen ein großes
Thema. Unlängst stärkten Bischof Huber und Kardinal Lehmann den
deutschen Betriebsräten öffentlich den Rücken und warnten die
Unternehmer vor dem Kahlschlag auf dem Arbeitsmarkt. Doch die
postulierte Nächstenliebe hört da auf, wo der eigene Betrieb beginnt.
Ihre eigenen
Angestellten behandeln die Kirchen schlechter als vergleichbare
Unternehmen. Und das völlig legal. Michael Beyer und Axel Svehla
zeigen, wie die Kirchen ihren rechtlichen Sonderstatus zum Nachteil
ihrer Mitarbeiter gnadenlos ausnutzen.
Sie sind die größten nicht-staatlichen Arbeitgeber in Deutschland! Die
beiden christlichen Kirchen: Rund eine Million Menschen arbeiten für
sie. Das sind mehr also als zum Beispiel in der Automobilindustrie.
Die Kirchen beschäftigen
sich gern mit Fragen der Sozialethik, des gesellschaftlichen
Miteinanders. In diesen Tagen zum Beispiel werben sie dafür, dass die
Arbeitnehmer sich an den bevor stehenden Betriebsratswahlen im Land
beteiligen. Es gehe um "die Würde der arbeitenden Menschen".
Da liegt es nahe, mal nachzuschauen, wie die beiden Kirchen mit den
eigenen Mitarbeitern umgehen. Zum Beispiel in Sachen Würde und
Mitbestimmung. Michael Beyer und Axel Svehla suchten und fanden.
Aachen - eine traditionell katholische Stadt. Was man von außen nicht
sieht. Dem Bistum Aachen geht es finanziell schlecht. Sparzwang. Kirchen
und Klöster werden geschlossen, Mitarbeiter gekündigt. Früher
undenkbar.
Auch er wurde rausgeschmissen. Er will unerkannt bleiben, aus Angst, als
Nestbeschmutzer zu gelten.
Ehemaliger Kirchenmitarbeiter : "Ich
bin vier Monate vor meiner Unkündbarkeit, die wäre am ersten November
gewesen, bin ich gekündigt worden .Man hat also absichtlich gesehen,
wie auch immer, dass man mich hat noch kündigen können Ich find eben
einfach, dass man mit Menschen so nicht umgehen sollte als Kirche."
Fast 15 Jahre hat er in der Poststelle der Kirchenverwaltung gearbeitet.
Bis zur Kündigung. Er ist einer von rund 400 Beschäftigten, die im
ganzen Bistum gehen mussten. Die letzten kurz vor Weihnachten. Die
Vertreter der kirchlichen Mitarbeiter fühlen sich längst als ohnmächtige
Zuschauer einer Entlassungswelle. Eingefädelt hinter ihrem Rücken.
Markus Reissen, Mitarbeitervertreter:
"Ich finde in Zeiten dieser Probleme im Arbeitsmarkt in
Deutschland ist es wichtig, dass gerade Kirche hingeht und sagt: wir
gehen verantwortlich mit dieser Situation um und genau da zieht sich die
Kirche raus und agiert wie jeder, ich sag jetzt mal in Anführungszeichen
,Scheißbetrieb', der draußen einfach die Leute weg haut."
Die katholische Kirche - ein ganz normaler Betrieb ? Die Kirchenoberen
wollen sich lieber in einem anderen Licht sehen. Vor wenigen Tagen
warben Kardinal Lehmann und der evangelische Bischoff Huber in einer
gemeinsamen Erklärung für die Teilnahme an den bevorstehenden
Betriebsratswahlen in Deutschland. Ein Plädoyer für die Rechte der
Beschäftigten.
Zitat: "Betriebsräte sollen die Rechte der Beschäftigten
vertreten, über die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher
Bestimmungen wachen und für ein kollegiales Miteinander sorgen."
Dieser Aufruf verwundert die Mitarbeitervertreter in Aachen. Ihre
Erfahrungen sehen anders aus.
Dieter Freyaldenhoven, Mitarbeitervertreter:
"Da kriegen wir eben was ganz Anderes zu hören. Da werden
wir als lästige Zeitgenossen beschimpft vom Dienstgeber."
Peter Schonger, Mitarbeitervertreter : "Andere, die in der
Leitungsebene sind, sagen klar: ,Eigentlich brauchen wir keine
Mitarbeitervertretung, wir können das alleine machen!'."
Für die Arbeitnehmer der Kirchen gelten ganz eigene Gesetze. Solch ein
Streik zum Beispiel - bei Einrichtungen der Kirche wäre so was
verboten. Wer für Caritas oder Diakonie arbeitet, verpflichtet sich zur
strikten Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber. Bei Problemen dürfen
kirchliche Mitarbeitervertretungen zwar ein Wörtchen mitreden.
Entscheidungen trifft letztlich die Kirche selbst.
Prof. Jürgen Keßler, Arbeitsrechtler Fachhochschule für Technik und
Wirtschaft Berlin "Sie haben auf jeden Fall eingeschränkte Rechte,
Rechte, die deutlich geringerer Reichweite sind als diejenigen Rechte,
die normalen Arbeitnehmern außerhalb eines kirchlichen Arbeits- oder
Dienstverhältnisses zusteht. Das hat seinen Grund in einer Bestimmung
unserer Verfassung. Die stellt die Kirchen weitgehend, insbesondere von
den Mitbestimmungsregelungen, die wir im Arbeitsrecht haben, frei."
Trotzdem. Die Kirchenleitung müsste sie zumindest frühzeitig anhören.
Zum Beispiel bei der Schließung von Einrichtungen. Doch selbst dagegen
wird in Aachen offenbar verstoßen.
Wilfried Dahlmanns: "Es
werden erst vom Dienstgeber Fakten geschaffen und dann wird die
Mitarbeitervertretung beziehungsweise die Mitarbeiter informiert." Die Kirchenoberen in Aachen dagegen sehen kein
wirkliches Fehlverhalten bei sich. Dennoch der Generalvikar würde die
bestehenden Arbeitnehmerrechte gerne lockern, besonders in finanziellen
Notlagen.
Manfred von Holtum, Generalvikar Bistum Aachen: "Allerdings glaube ich, dass die Regelungen für normale
Zeiten gut greifen. In Krisenzeiten allerdings etwas schwieriger in der
Anwendung sind."
KONTRASTE : "Das heißt, die Regelungen sind für Ihre Situation
eigentlich nicht gedacht und nicht ausreichend?"
Manfred von Holtum,
Generalvikar Bistum Aachen: "Nicht
ausreichend und es besteht auch die Gefahr, dass dadurch Prozesse
verlangsamt werden, die zügig voran gehen müssen."
Krisenzeit auch in Bremen. Die Diakonie hat eine Leiharbeitsfirma gegründet:
eine typische Ausgliederung von Unternehmensteilen, wie sie bei
Privatfirmen längst üblich ist. Die Absicht der kirchlichen
Arbeitgeber ist klar: die Leiharbeitsfirma PARAT ermöglicht weniger
Lohn für neue Mitarbeiter und weniger Kündigungsschutz durch
befristete Verträge. Das Personal fühlt sich betrogen - auch um seine
christlichen Ideale.
Mitarbeiter: "Es ist
einfach nicht christlich, wie sich unsere Geschäftsführung den
Angestellten gegenüber verhält. Da wird nach außen immer der
christliche Gedanken proklamiert. Aber ansonsten."
Mitarbeiterin: "Gab
ja auch schon Leute, die sind krank geworden und wurden gleich
entlassen."
Mitarbeiterin:
"Ich bin froh, dass ich Arbeit gefunden habe. Andererseits
verdiene ich 18 Prozent weniger als andere Angestellte. Das frustet
schon."
Doch die Chefin der Leiharbeitsfirma PARAT hält diese
Arbeitsbedingungen für durch und durch christlich.
KONTRASTE: "Zwei
Krankenschwestern. Die eine mit einem neuen Vertrag, die andere mit
einem alten Vertrag. Das wird ja als unsolidarisch empfunden."
Gisela Fricke, Geschäftsführerin
Parat: "Ja gut, okay,
aber wir haben Arbeitslosen und die verdienen halt gar nichts. Ich weiß
nicht, was dann christlicher oder solidarischer ist. Die Mitarbeiter,
die bei PARAT angefangen haben, sind alle hochzufrieden."
Lohnabbau oder Arbeitslosigkeit - so lautet das Diktat. Übrigens - die
Unternehmen Caritas und Diakonie werden überwiegend vom Land und von
den Krankenkassen finanziert, kaum aus Kirchensteuern.
Der Arbeitsrechtler Jürgen Keßler kritisiert die Praktiken der
kirchlichen Einrichtungen. Weniger Mitbestimmung bei den Kirchen
bedeutet für ihn einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.
Prof. Jürgen Keßler,
Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin: "Es ist eigentlich nicht einzusehen, dass der
Kirche dort ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Privaten anheim gestellt
werden soll. Und das auf der anderen Seite die Arbeitnehmer, was ihre
Beteiligungs-, Informations- und Mitwirkungsrechte betrifft, schlechter
dastehen als vergleichbare Beschäftigte privater Einrichtungen."
Der Birkenhof in Hannover. Ein evangelisches Altenpflegeheim - schon
1879 gegründet. Die Arbeit mit den Heimbewohner erfordert Kraft,
Zuneigung und harten Einsatz. Neueingestellte müssen einen ganz
besonderen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Er legt fest:
Zitat: "Die
Verschwiegenheitspflicht besteht auch hinsichtlich der Regelungen dieses
Vertrages."
KONTRASTE: "Wer bei
ihnen einen neuen Arbeitsvertrag bekommt, darf nicht zur
Mitarbeitervertretung gehen und fragen, ist der Lohn korrekt?"
Frank Broer, Geschäftsführer
Birkenhof "Diese
Aussage ist korrekt."
KONTRASTE: "Ein
Mitarbeiter, der hier beschäftigt ist, darf nicht zur
Mitarbeitervertretung gehen, um zu überprüfen, dass seine Entlohnung
ausreichend ist oder nicht?"
Frank Broer, Geschäftsführer Birkenhof:
"Ja. Bei den Neueinstellungen muss derzeit zu dieser
Zwangsmaßnahmen gegriffen werden, weil wir sonst wieder blockiert
werden können in allen Maßnahmen von unserer
Mitarbeitervertretung."
So hebelt man vertraglich Mitbestimmungsrechte aus. Übrigens: in
wenigen Tagen beginnen in Deutschland die von der Kirche so gepriesenen
Betriebsratswahlen. Wie warben noch einmal Bischoff Huber und Kardinal
Lehmann?
Zitat: "Betriebsräte sollen die Rechte der Beschäftigten
vertreten, über die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher
Bestimmungen wachen und für ein kollegiales Miteinander sorgen."
Beitrag von Michael Beyer und Axel Svehla
Rundfunk Berlin Brandenburg
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