Sendung Kontraste vom 26.01.2006


Scheinheilig

Kirchen fordern mehr Mitbestimmung, nur nicht für die eigenen Angestellten



Mitbestimmung und Solidarität sind für die Amtskirchen ein großes Thema. Unlängst stärkten Bischof Huber und Kardinal Lehmann den deutschen Betriebsräten öffentlich den Rücken und warnten die Unternehmer vor dem Kahlschlag auf dem Arbeitsmarkt. Doch die postulierte Nächstenliebe hört da auf, wo der eigene Betrieb beginnt.

Ihre eigenen Angestellten behandeln die Kirchen schlechter als vergleichbare Unternehmen. Und das völlig legal. Michael Beyer und Axel Svehla zeigen, wie die Kirchen ihren rechtlichen Sonderstatus zum Nachteil ihrer Mitarbeiter gnadenlos ausnutzen.


Sie sind die größten nicht-staatlichen Arbeitgeber in Deutschland! Die beiden christlichen Kirchen: Rund eine Million Menschen arbeiten für sie. Das sind mehr also als zum Beispiel in der Automobilindustrie.

Die Kirchen beschäftigen sich gern mit Fragen der Sozialethik, des gesellschaftlichen Miteinanders. In diesen Tagen zum Beispiel werben sie dafür, dass die Arbeitnehmer sich an den bevor stehenden Betriebsratswahlen im Land beteiligen. Es gehe um "die Würde der arbeitenden Menschen". Da liegt es nahe, mal nachzuschauen, wie die beiden Kirchen mit den eigenen Mitarbeitern umgehen. Zum Beispiel in Sachen Würde und Mitbestimmung. Michael Beyer und Axel Svehla suchten und fanden.


Aachen - eine traditionell katholische Stadt. Was man von außen nicht sieht. Dem Bistum Aachen geht es finanziell schlecht. Sparzwang. Kirchen und Klöster werden geschlossen, Mitarbeiter gekündigt. Früher undenkbar.

Auch er wurde rausgeschmissen. Er will unerkannt bleiben, aus Angst, als Nestbeschmutzer zu gelten.


Ehemaliger Kirchenmitarbeiter :  "Ich bin vier Monate vor meiner Unkündbarkeit, die wäre am ersten November gewesen, bin ich gekündigt worden .Man hat also absichtlich gesehen, wie auch immer, dass man mich hat noch kündigen können Ich find eben einfach, dass man mit Menschen so nicht umgehen sollte als Kirche."


Fast 15 Jahre hat er in der Poststelle der Kirchenverwaltung gearbeitet. Bis zur Kündigung. Er ist einer von rund 400 Beschäftigten, die im ganzen Bistum gehen mussten. Die letzten kurz vor Weihnachten. Die Vertreter der kirchlichen Mitarbeiter fühlen sich längst als ohnmächtige Zuschauer einer Entlassungswelle. Eingefädelt hinter ihrem Rücken.


Markus Reissen, Mitarbeitervertreter:   "Ich finde in Zeiten dieser Probleme im Arbeitsmarkt in Deutschland ist es wichtig, dass gerade Kirche hingeht und sagt: wir gehen verantwortlich mit dieser Situation um und genau da zieht sich die Kirche raus und agiert wie jeder, ich sag jetzt mal in Anführungszeichen ,Scheißbetrieb', der draußen einfach die Leute weg haut."


Die katholische Kirche - ein ganz normaler Betrieb ? Die Kirchenoberen wollen sich lieber in einem anderen Licht sehen. Vor wenigen Tagen warben Kardinal Lehmann und der evangelische Bischoff Huber in einer gemeinsamen Erklärung für die Teilnahme an den bevorstehenden Betriebsratswahlen in Deutschland. Ein Plädoyer für die Rechte der Beschäftigten.

Zitat:  "Betriebsräte sollen die Rechte der Beschäftigten vertreten, über die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen wachen und für ein kollegiales Miteinander sorgen."


Dieser Aufruf verwundert die Mitarbeitervertreter in Aachen. Ihre Erfahrungen sehen anders aus.


Dieter Freyaldenhoven, Mitarbeitervertreter:   "Da kriegen wir eben was ganz Anderes zu hören. Da werden wir als lästige Zeitgenossen beschimpft vom Dienstgeber."   Peter Schonger, Mitarbeitervertreter : "Andere, die in der Leitungsebene sind, sagen klar: ,Eigentlich brauchen wir keine Mitarbeitervertretung, wir können das alleine machen!'."


Für die Arbeitnehmer der Kirchen gelten ganz eigene Gesetze. Solch ein Streik zum Beispiel - bei Einrichtungen der Kirche wäre so was verboten. Wer für Caritas oder Diakonie arbeitet, verpflichtet sich zur strikten Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber. Bei Problemen dürfen kirchliche Mitarbeitervertretungen zwar ein Wörtchen mitreden. Entscheidungen trifft letztlich die Kirche selbst.


Prof. Jürgen Keßler, Arbeitsrechtler Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin "Sie haben auf jeden Fall eingeschränkte Rechte, Rechte, die deutlich geringerer Reichweite sind als diejenigen Rechte, die normalen Arbeitnehmern außerhalb eines kirchlichen Arbeits- oder Dienstverhältnisses zusteht. Das hat seinen Grund in einer Bestimmung unserer Verfassung. Die stellt die Kirchen weitgehend, insbesondere von den Mitbestimmungsregelungen, die wir im Arbeitsrecht haben, frei."


Trotzdem. Die Kirchenleitung müsste sie zumindest frühzeitig anhören. Zum Beispiel bei der Schließung von Einrichtungen. Doch selbst dagegen wird in Aachen offenbar verstoßen.


Wilfried Dahlmanns:   "Es werden erst vom Dienstgeber Fakten geschaffen und dann wird die Mitarbeitervertretung beziehungsweise die Mitarbeiter informiert."   Die Kirchenoberen in Aachen dagegen sehen kein wirkliches Fehlverhalten bei sich. Dennoch der Generalvikar würde die bestehenden Arbeitnehmerrechte gerne lockern, besonders in finanziellen Notlagen.


Manfred von Holtum, Generalvikar Bistum Aachen:  "Allerdings glaube ich, dass die Regelungen für normale Zeiten gut greifen. In Krisenzeiten allerdings etwas schwieriger in der Anwendung sind."


KONTRASTE : "Das heißt, die Regelungen sind für Ihre Situation eigentlich nicht gedacht und nicht ausreichend?"

Manfred von Holtum, Generalvikar Bistum Aachen:  "Nicht ausreichend und es besteht auch die Gefahr, dass dadurch Prozesse verlangsamt werden, die zügig voran gehen müssen."


Krisenzeit auch in Bremen. Die Diakonie hat eine Leiharbeitsfirma gegründet: eine typische Ausgliederung von Unternehmensteilen, wie sie bei Privatfirmen längst üblich ist. Die Absicht der kirchlichen Arbeitgeber ist klar: die Leiharbeitsfirma PARAT ermöglicht weniger Lohn für neue Mitarbeiter und weniger Kündigungsschutz durch befristete Verträge. Das Personal fühlt sich betrogen - auch um seine christlichen Ideale.


Mitarbeiter:  "Es ist einfach nicht christlich, wie sich unsere Geschäftsführung den Angestellten gegenüber verhält. Da wird nach außen immer der christliche Gedanken proklamiert. Aber ansonsten." 

Mitarbeiterin: "Gab ja auch schon Leute, die sind krank geworden und wurden gleich entlassen." 

Mitarbeiterin:  "Ich bin froh, dass ich Arbeit gefunden habe. Andererseits verdiene ich 18 Prozent weniger als andere Angestellte. Das frustet schon."


Doch die Chefin der Leiharbeitsfirma PARAT hält diese Arbeitsbedingungen für durch und durch christlich.


KONTRASTE:  "Zwei Krankenschwestern. Die eine mit einem neuen Vertrag, die andere mit einem alten Vertrag. Das wird ja als unsolidarisch empfunden."

Gisela Fricke, Geschäftsführerin Parat:  "Ja gut, okay, aber wir haben Arbeitslosen und die verdienen halt gar nichts. Ich weiß nicht, was dann christlicher oder solidarischer ist. Die Mitarbeiter, die bei PARAT angefangen haben, sind alle hochzufrieden."


Lohnabbau oder Arbeitslosigkeit - so lautet das Diktat. Übrigens - die Unternehmen Caritas und Diakonie werden überwiegend vom Land und von den Krankenkassen finanziert, kaum aus Kirchensteuern.


Der Arbeitsrechtler Jürgen Keßler kritisiert die Praktiken der kirchlichen Einrichtungen. Weniger Mitbestimmung bei den Kirchen bedeutet für ihn einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. 

Prof. Jürgen Keßler, Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin:   "Es ist eigentlich nicht einzusehen, dass der Kirche dort ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Privaten anheim gestellt werden soll. Und das auf der anderen Seite die Arbeitnehmer, was ihre Beteiligungs-, Informations- und Mitwirkungsrechte betrifft, schlechter dastehen als vergleichbare Beschäftigte privater Einrichtungen."


Der Birkenhof in Hannover. Ein evangelisches Altenpflegeheim - schon 1879 gegründet. Die Arbeit mit den Heimbewohner erfordert Kraft, Zuneigung und harten Einsatz. Neueingestellte müssen einen ganz besonderen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Er legt fest:

 Zitat:  "Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch hinsichtlich der Regelungen dieses Vertrages."


KONTRASTE:  "Wer bei ihnen einen neuen Arbeitsvertrag bekommt, darf nicht zur Mitarbeitervertretung gehen und fragen, ist der Lohn korrekt?" 

Frank Broer, Geschäftsführer Birkenhof  "Diese Aussage ist korrekt."


KONTRASTE:  "Ein Mitarbeiter, der hier beschäftigt ist, darf nicht zur Mitarbeitervertretung gehen, um zu überprüfen, dass seine Entlohnung ausreichend ist oder nicht?"


Frank Broer, Geschäftsführer Birkenhof:   "Ja. Bei den Neueinstellungen muss derzeit zu dieser Zwangsmaßnahmen gegriffen werden, weil wir sonst wieder blockiert werden können in allen Maßnahmen von unserer Mitarbeitervertretung."


So hebelt man vertraglich Mitbestimmungsrechte aus. Übrigens: in wenigen Tagen beginnen in Deutschland die von der Kirche so gepriesenen Betriebsratswahlen. Wie warben noch einmal Bischoff Huber und Kardinal Lehmann?

Zitat:  "Betriebsräte sollen die Rechte der Beschäftigten vertreten, über die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen wachen und für ein kollegiales Miteinander sorgen."


Beitrag von Michael Beyer und Axel Svehla


Rundfunk Berlin Brandenburg