Es kann keine islamischen Menschenrechte geben


von Egon Flaig


Menschenrechte sind universal. Sie lassen sich durch nichts einschränken.

Deswegen kann es keine spezielle islamische Interpretation geben. Denn diese Religion ordnet alles der Scharia, der Rechtslehre des Islam, unter und setzt somit die Universalität der Menschenrechte außer Kraft.


Mich interessiert jetzt nicht die außerordentlich spirituelle Theologie des Islam, sein radikaler Monotheismus mit der reinsten Transzendenz: ohne Trinität, ohne Opfertod, ohne Heilige. Das bewundere ich; und es fasziniert mich. Aber genau darum geht es nicht. Sondern es geht um die Juridifizierung der sozialen und politischen Ordnung, um die Scharia.


Dass die Scharia selber historischen Modifikationen unterliegt, ist selbstverständlich. Aber die vier islamischen Rechtsschulen selber bezeichnen diese Ordnung als Scharia, als göttliche Ordnung, von Menschen ausgelegt. Dass die Auslegungen sich verändern, ist eine banale Einsicht. Entscheidend ist die Konstanz der Tradition um wichtige Kernpunkte, eine Tradition die aufrechterhalten wird durch das, was Jan Assmann die Textpflege im kulturellen Gedächtnis nennt. Es geht mir auch nicht um die Scharia insgesamt, sondern um zwei Dinge: 1. den Auftrag, Krieg gegen die Ungläubigen zu führen, bis die ganze Welt unter islamischer Herrschaft steht, dieser Krieg heißt Dschihad, 2. um die Dhimmitude, das ist der französische Begriff für den Status der Nicht-Muslime unter muslimischer Herrschaft.


Seit Beginn der klassischen Zeit (9. bis 11. Jahrhundert) teilen die muslimischen Juristen die Welt in zwei Teile, nämlich das "Haus des Islam" und das "Haus des Krieges". (…) Diese Zweiteilung hängt nicht davon ab, wo Muslime in großer Anzahl sind oder gar die Mehrheit darstellen, sondern davon, wo der Islam herrscht - in Gestalt der Scharia - oder wo er nicht herrscht. Diese Dichotomie ist also keine religiöse, sondern eine politische. Zwischen diesen beiden Teilen der Welt herrscht naturgemäß so lange Krieg, bis das Haus des Krieges nicht mehr existiert und der Islam über die Welt herrscht (Sure 8, 39 u. 9, 41). Daher besteht nach klassischer Lehre für die muslimische Weltgemeinschaft die Pflicht, gegen die Ungläubigen Krieg zu führen bis diese sich bekehren oder sich unterwerfen. Dieser Krieg heißt Dschihad.


Die Gemeinschaft der Muslime (Umma) ist folglich eine politische Gemeinschaft; das heißt, in ihrem Inneren kann es keinen Krieg geben - ausgenommen dem gegen Rebellen und gegen Häresien. Einzig der Krieg zur Unterwerfung der Ungläubigen ist legitim gewesen und obendrein Pflicht. (…)


In einer Diskussion berief sich in den 90er Jahren ein iranischer Ayatollah auf die Kairoer Erklärung, um die Ungleichheit zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen zu rechtfertigen: er argumentierte, die Menschen sind in ihrer Würde nur potentiell gleich, aktuell jedoch nach Graden der Tugend und der Rechtgläubigkeit verschieden. Da liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt also keine Menschenrechte. Und es wird sie auch niemals als islamische Menschenrechte geben. Weil es absurd ist, nach islamischen Menschenrechten zu suchen. Menschenrechte sind weder christlich, noch europäisch, noch islamisch. Sie sind entweder universal oder sie sind nicht.


Volltext ca. 6 Wochen lang abrufbar:

http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/dokumentation/?em_cnt=999893


Der Autor:

Egon Flaig lehrt Altertumswissenschaften an der Universität Greifswald. Er beschreibt sich selbst als "weit entfernt von der traditionellen deutschen Althistorie". Er forscht interdisziplinär und orientiert sein Instrumentarium an dem des Soziologen Pierre Bourdieu.


Die in Auszügen dokumentierte Rede hielt Flaig am 29.10.2006 auf den 34. Römerberggesprächen (Thema: Die Geltung der Menschenrechte.)