Es kann keine islamischen
Menschenrechte geben
von Egon Flaig
Menschenrechte
sind universal. Sie lassen sich durch nichts einschränken.
Deswegen kann es keine spezielle islamische Interpretation
geben. Denn diese Religion ordnet alles der Scharia, der Rechtslehre des
Islam, unter und setzt somit die Universalität der Menschenrechte außer
Kraft.
Mich interessiert
jetzt nicht die außerordentlich spirituelle Theologie des Islam, sein
radikaler Monotheismus mit der reinsten Transzendenz: ohne Trinität, ohne
Opfertod, ohne Heilige. Das bewundere ich; und es fasziniert mich. Aber
genau darum geht es nicht. Sondern es geht um die Juridifizierung der
sozialen und politischen Ordnung, um die Scharia.
Dass die Scharia
selber historischen Modifikationen unterliegt, ist selbstverständlich.
Aber die vier islamischen Rechtsschulen selber bezeichnen diese Ordnung
als Scharia, als göttliche Ordnung, von Menschen ausgelegt. Dass die
Auslegungen sich verändern, ist eine banale Einsicht. Entscheidend ist
die Konstanz der Tradition um wichtige Kernpunkte, eine Tradition die
aufrechterhalten wird durch das, was Jan Assmann die Textpflege im
kulturellen Gedächtnis nennt. Es geht mir auch nicht um die Scharia
insgesamt, sondern um zwei Dinge: 1. den Auftrag, Krieg gegen die Ungläubigen
zu führen, bis die ganze Welt unter islamischer Herrschaft steht, dieser
Krieg heißt Dschihad, 2. um die Dhimmitude, das ist der französische
Begriff für den Status der Nicht-Muslime unter muslimischer Herrschaft.
Seit Beginn der
klassischen Zeit (9. bis 11. Jahrhundert) teilen die muslimischen Juristen
die Welt in zwei Teile, nämlich das "Haus des Islam" und das
"Haus des Krieges". (…) Diese Zweiteilung hängt nicht davon
ab, wo Muslime in großer Anzahl sind oder gar die Mehrheit darstellen,
sondern davon, wo der Islam herrscht - in Gestalt der Scharia - oder wo er
nicht herrscht. Diese Dichotomie ist also keine religiöse, sondern eine
politische. Zwischen diesen beiden Teilen der Welt herrscht naturgemäß
so lange Krieg, bis das Haus des Krieges nicht mehr existiert und der
Islam über die Welt herrscht (Sure 8, 39 u. 9, 41). Daher besteht nach
klassischer Lehre für die muslimische Weltgemeinschaft die Pflicht, gegen
die Ungläubigen Krieg zu führen bis diese sich bekehren oder sich
unterwerfen. Dieser Krieg heißt Dschihad.
Die Gemeinschaft
der Muslime (Umma) ist folglich eine politische Gemeinschaft; das heißt,
in ihrem Inneren kann es keinen Krieg geben - ausgenommen dem gegen
Rebellen und gegen Häresien. Einzig der Krieg zur Unterwerfung der Ungläubigen
ist legitim gewesen und obendrein Pflicht. (…)
In einer
Diskussion berief sich in den 90er Jahren ein iranischer Ayatollah auf die
Kairoer Erklärung, um die Ungleichheit zwischen Muslimen und
Nicht-Muslimen zu rechtfertigen: er argumentierte, die Menschen sind in
ihrer Würde nur potentiell gleich, aktuell jedoch nach Graden der Tugend
und der Rechtgläubigkeit verschieden. Da liegt der Hase im Pfeffer. Es
gibt also keine Menschenrechte. Und es wird sie auch niemals als
islamische Menschenrechte geben. Weil es absurd ist, nach islamischen
Menschenrechten zu suchen. Menschenrechte sind weder christlich, noch
europäisch, noch islamisch. Sie sind entweder universal oder sie sind
nicht.
Volltext ca. 6
Wochen lang abrufbar:
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/dokumentation/?em_cnt=999893
Der Autor:
Egon
Flaig lehrt Altertumswissenschaften an der Universität Greifswald. Er
beschreibt sich selbst als "weit entfernt von der traditionellen
deutschen Althistorie". Er forscht interdisziplinär und orientiert
sein Instrumentarium an dem des Soziologen Pierre Bourdieu.
Die in Auszügen
dokumentierte Rede hielt Flaig am 29.10.2006 auf den 34. Römerberggesprächen
(Thema: Die Geltung der Menschenrechte.)
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