Ende der Diskriminierung von Weltanschauungsgemeinschaften

 

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 15. Dezember 2005 eindeutig entschieden, dass der Ausschluss der Weltanschauungsgemeinschaften vom Recht, Bekenntnisunterricht in Schulen zu erteilen, gegen die Landesverfassung verstößt. Neben den Kirchen und Religionsgemeinschaften haben auch die Weltanschauungsgemeinschaften das  gleiche Recht, einen eigenen bekenntnisgebundenen Unterricht in Schulen durchzuführen. Dies ist auch mit dem Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes vereinbar, in dem das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht festgeschrieben ist, das wiederum aufgrund der grundsätzlichen Gleichstellung auch für Weltanschauungsgemeinschaften gilt. Das Landesverfassungsgericht stellte auch fest, dass die bisherige einseitige Privilegierung der Kirchen und Religionsgemeinschaften bei der Erteilung von Bekenntnisunterricht gegen die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates verstößt.

 

Der Präsident des Dachverbands Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW), Herr Dr. Volker Mueller, begrüßt dieses fast sensationelle und  eindeutige Urteil ausdrücklich und beglückwünscht die Humanisten und Freidenker im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg e.V. (HVBB) zu diesem wegweisenden Urteil: „Mit dieser Grundsatzentscheidung haben Rechtsstaat, religiös-weltanschauliche Pluralität, Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie Demokratie obsiegt. Das Verfassungsgericht beendete damit eine Diskriminierung von Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zum Inhalt gemacht haben. Ich bin mir sicher, dass dieses verfassungsrechtliche Urteil auch für andere Bundesländer, ja für die gesamte Bundesrepublik Deutschland von wesentlicher Bedeutung ist bzw. sein wird.“

 

Mit seinem Urteil hat das Brandenburgische Landesverfassungsgericht ermöglicht, dass der HVBB künftig an den Schulen des Landes Brandenburg das weltanschauliche Fach „Humanistische Lebenskunde“ als Alternative zum kirchlichen Religionsunterricht anbieten darf. Hintergrund ist, dass das Verwaltungsgericht Potsdam aufgrund einer Klage des Verbandes gegen die Landesregierung wegen Nichtzulassung von „Humanistischer Lebenskunde“ im Dezember 2003 festgestellt hatte, dass das Brandenburgische Schulgesetz in seinen Bestimmungen zum Religionsunterricht in § 9 gegen das „Privilegien- und Diskriminierungsverbot“ der Landesverfassung verstößt und das Verfahren dem Verfassungsgericht zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Verfahrensbevollmächtigter des Humanistischen Verbandes vor dem Gericht war der Münchner Rechtsexperte Prof. Dr. Ludwig Renck. Künftig wird es in Brandenburg – wie seit Jahren erfolgreich in Berlin – das Fach „Humanistische Lebenskunde“ als Alternative zum kirchlichen Religionsunterricht geben können. Das Gericht trägt damit nicht nur der Verfassung, sondern auch der Pluralität im Land Brandenburg Rechnung, wo im Übrigen mehr als 75 Prozent der Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft angehört.

 

Das Bestreben des Humanistischen Verbandes, ein freiwilliges Unterrichtsfach Lebenskunde  in Brandenburg einzuführen, steht nicht im Gegensatz zu der Unterstützung eines werteorientierenden integrativen Unterrichts für alle Schüler, wie er in dem staatlichen Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) gut realisiert wird. Lebenskunde soll z.B. auch nur in der Grundschule, eventuell in der Sekundarstufe II sowie an Schulen, wo kein LER durchgeführt wird, stattfinden. Lebenskunde ist eine Alternative zum konfessionellen Religionsunterricht, nicht zu LER.