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Ende
der Diskriminierung von Weltanschauungsgemeinschaften Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am
15. Dezember 2005 eindeutig entschieden, dass der Ausschluss der
Weltanschauungsgemeinschaften vom Recht, Bekenntnisunterricht in Schulen
zu erteilen, gegen die Landesverfassung verstößt. Neben den Kirchen und
Religionsgemeinschaften haben auch die Weltanschauungsgemeinschaften das
gleiche Recht, einen eigenen bekenntnisgebundenen Unterricht in
Schulen durchzuführen. Dies ist auch mit dem Artikel 7 Abs. 3 des
Grundgesetzes vereinbar, in dem das Recht auf konfessionellen
Religionsunterricht festgeschrieben ist, das wiederum aufgrund der grundsätzlichen
Gleichstellung auch für Weltanschauungsgemeinschaften gilt. Das
Landesverfassungsgericht stellte auch fest, dass die bisherige einseitige
Privilegierung der Kirchen und Religionsgemeinschaften bei der Erteilung
von Bekenntnisunterricht gegen die religiös-weltanschauliche Neutralität
des Staates verstößt. Der Präsident des Dachverbands Freier Weltanschauungsgemeinschaften
e.V. (DFW), Herr Dr. Volker Mueller, begrüßt dieses fast sensationelle
und eindeutige Urteil ausdrücklich
und beglückwünscht die Humanisten und Freidenker im Humanistischen
Verband Berlin-Brandenburg e.V. (HVBB) zu diesem wegweisenden Urteil:
„Mit dieser Grundsatzentscheidung haben Rechtsstaat, religiös-weltanschauliche
Pluralität, Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie Demokratie
obsiegt. Das Verfassungsgericht beendete damit eine Diskriminierung von
Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung
zum Inhalt gemacht haben. Ich bin mir sicher, dass dieses
verfassungsrechtliche Urteil auch für andere Bundesländer, ja für die
gesamte Bundesrepublik Deutschland von wesentlicher Bedeutung ist bzw.
sein wird.“ Mit seinem Urteil hat das Brandenburgische
Landesverfassungsgericht ermöglicht, dass der HVBB künftig an den
Schulen des Landes Brandenburg das weltanschauliche Fach „Humanistische
Lebenskunde“ als Alternative zum kirchlichen Religionsunterricht
anbieten darf. Hintergrund ist, dass das Verwaltungsgericht Potsdam
aufgrund einer Klage des Verbandes gegen die Landesregierung wegen
Nichtzulassung von „Humanistischer Lebenskunde“ im Dezember 2003
festgestellt hatte, dass das Brandenburgische Schulgesetz in seinen
Bestimmungen zum Religionsunterricht in § 9 gegen das „Privilegien- und
Diskriminierungsverbot“ der Landesverfassung verstößt und das
Verfahren dem Verfassungsgericht zur abschließenden Entscheidung
vorgelegt. Verfahrensbevollmächtigter des Humanistischen Verbandes vor
dem Gericht war der Münchner Rechtsexperte Prof. Dr. Ludwig Renck. Künftig
wird es in Brandenburg – wie seit Jahren erfolgreich in Berlin – das
Fach „Humanistische Lebenskunde“ als Alternative zum kirchlichen
Religionsunterricht geben können. Das Gericht trägt damit nicht nur der
Verfassung, sondern auch der Pluralität im Land Brandenburg Rechnung, wo
im Übrigen mehr als 75 Prozent der Bevölkerung keiner
Religionsgemeinschaft angehört. Das
Bestreben des Humanistischen Verbandes, ein freiwilliges Unterrichtsfach
Lebenskunde in Brandenburg
einzuführen, steht nicht im Gegensatz zu der Unterstützung eines
werteorientierenden integrativen Unterrichts für alle Schüler,
wie er in dem staatlichen Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
(LER) gut realisiert wird. Lebenskunde soll z.B. auch nur in der
Grundschule, eventuell in der Sekundarstufe II sowie an Schulen, wo kein
LER durchgeführt wird, stattfinden. Lebenskunde ist eine Alternative zum
konfessionellen Religionsunterricht, nicht zu LER.
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