Pressemitteilung
Europäische Verfassung ohne Gottesbezug!
Im Rahmen einer Tagung des Dachverbandes Freier Weltanschauungsgemeinschaften
e. V. in der Frankenakademie Schloß Schney wurde die Notwendigkeit bekräftigt,
dass im Verfassungsvertrag für die Europäische Union kein Gottesbezug
aufgenommen werden soll. Die aktuellen Forderungen des Papstes Benedikt XVI.
sowie der deutschen Bundeskanzlerin und derzeitigen EU-Ratspräsidentin,
Dr. Angela Merkel, nach der Aufnahme eines Bezugs zum christlichen Gott in die
EU-Verfassung sind anmaßend und werden vom DFW abgelehnt. Der DFW fordert
daher, die Neutralität in allen Religions- und Weltanschauungsfragen in
der Europäischen Verfassung zu wahren sowie Gewissens-, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit
strikt zu sichern.
Der DFW-Präsident, Dr. Volker Mueller, erklärte: "Es ist dem
DFW ein besonderes Anliegen, Geistesfreiheit, Humanismus und kulturelle Toleranz
zu fördern sowie die Neutralität aller Staatlichkeit in Religions-
und Weltanschauungsfragen zu sichern. Die Weiterentwicklung des europäischen
Gedankens und der Wertegemeinschaft des sich vereinigenden Europas wird von
uns ebenso unterstützt wie die schrittweise Erweiterung der Europäischen
Union und der verfassungsrechtlich verbindlichen Grund- und Menschenrechte.
Der Entwurf der Verfassung der EU schützt die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Die EU ist eine säkulare internationale Organisation. Die EU-Verfassung
soll daher keine einzelne Religion oder Weltanschauung hervorheben oder einen
privilegierenden Rechtsstatus der christlichen Kirchen zulassen, da Europa schon
immer einen multireligiösen und weltanschaulich-pluralistischen Hintergrund
hatte. Einen wie auch immer formulierten Bezug in der Präambel oder an
anderer Stelle der Verfassung zu einem Gott oder vorrangig zu einer christlich-abendländischen
Tradition Europas lehnen wir ab. Dieser Bezug wäre sowohl historisch nicht
gerechtfertigt als auch weltanschaulich diskriminierend."
Um die religiös-weltanschauliche Freiheit zu verteidigen, wende sich der DFW gegen jegliche Diskriminierung kultureller Traditionen oder existierender demokratischer Gemeinschaften. Die Entwicklung und Wahrung von Toleranz als universellem Denk- und Verhaltensprinzip müsse daher ein zentrales Anliegen der EU werden. Dieses Bestreben müsse in Übereinstimmung stehen mit der "UN-Declaration on the Elimination of All Forms of Intolerance and Discrimination Based on Religion or Belief", die von der Generalversammlung der UNO am 25. November 1981 angenommen wurde.
Abschließend wiederholt der DFW seine Forderung, die EU-Verfassung durch einen Volksentscheid am Tage der Europa-Wahl 2009 in allen EU-Staaten bestätigen zu lassen.
Berlin, den 30.01.2007