Stammzellforschung in Deutschland
Das Präsidium des Bundes Freireligiöser Gemeinden
Deutschlands (BFGD) erkennt die Entscheidung des nationalen Ethikrates als
Kompromiss zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen mit
unterschiedlichen moralischen Auffassungen an, stellt aber fest, dass diese
Entscheidung inkonsequent ist. Der BFGD versteht diese Aussage nicht als Kritik,
sondern als Beginn einer notwendigen Diskussion in der Öffentlichkeit.
Die Forschung mit importierten Stammzellen zu erlauben, die Herstellung eigener
Stammzelllinien aus überschüssigen Embryonen aber zu verbieten, ist
inkonsequent. Es ist auch bei uns in Deutschland üblich, zur Verhütung eine
Spirale zu benutzen. Diese Spirale verhindert die Einnistung des Embryos in die
Gebärmutter (Nidation) und tötet das 14 Tage alte Embryo. Was millionenfacher
Alltag ist, soll in der Forschung verboten werden. Allein in Deutschland soll es
aus ln-Vitro-Fertilisationen über 2000 überschüssige Embryonen geben, welche
irgendwann vernichtet, also getötet werden müssen. Aus den aus ihnen entnommenen
Zellen kann kein Mensch entstehen. Das Präsidium des BFGD fordert deshalb, dass
> die Bundesregierung das Anlegen von embryonalen Stammzellkulturen aus
überschüssigen Embryonen auch in Deutschland ermöglicht. Diese müssen von den
Eltem freigegeben sein, Regelungen vergleichbar einer Organspende sind zu
treffen. Aufsicht führt eine Bundesbehörde.
> Iangfristig weltweit gültige Regeln geschaffen werden. Zuständige Organisation
dafür könnte die Weltgesundheitsorganisation werden.
Die Frage, was Forschung darf oder nicht darf, kann nicht auf das „Wie?“ und
„Mit was?“ beschränkt werden, sondern muss auch immer das „Für was?“
beantworten. So ist es unstrittig, dass reproduktives Klonen verboten ist. Der
BFGD fordert die Bundesregierung auf, im Gesetzgebungsverfahren darauf zu
achten, dass
> die Pränataldiagnostik nicht zum Routinecheck wird, sondern ein freiwilliges
Angebot bleibt. Werdende Eltern sind auch vor gesellschaftlichem Druck,
unbedingt ein gesundes Kind zur Welt bringen zu müssen, zu schützen. Eine
unabhängige Beratung vor einer solchen Diagnostik ist zur Pflicht zu machen.
> ln-Vitro-Fertilisation nur aus wichtigen medizinischen Gründen angewandt
werden darf. Eine Präimplantationsdiagnostik ist dann zulässig, schließt aber
gentechnisches Design, die Optimierung menschlicher Fähigkeiten, Dispositionen
und Eigenschaften aus.
> die Forschung an embryonalen Stammzellen der Verbesserung der Lebensqualität
der Menschen dient. Dies beinhaltet die Entwicklung moderner gentechnischer
Therapien zur Heilung von Krankheiten bis hin zum Organersatz.
> neu entwickelte Therapien und Heilverfahren zu Kostenreduzierungen im
Gesundheitswesen führen.
> den Menschen ein physisch und psychisch harmonisches Leben ermöglicht wird.
Dazu gehören auch gesunde biologische Nahrungsmittel, saubere Luft und klares
Wasser, eine möglichst natürliche und vielfältige Umwelt.
Grundsätzlich gehören die Gene den Menschen. Die individuellen genetischen
Dispositionen sind unter den Schutz des Grundgesetzes zu stellen. Ihre
Weitergabe und Verwendung an Dritte (Arbeitgeber, Versicherungen) muss verboten
sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie zur Gesunderhaltung des Betroffenen
notwendig sind, seine freiwillige Zustimmung ist schriftlich zu dokumentieren.
Was Forschung darf oder nicht darf, bedarf der Transparenz, der öffentlichen
Diskussion und des Widerstreites der Meinungen. Die Bundesregierung,
gesellschaftliche Organisationen und Verbände, die Bürger sind gefordert, diese
Aufgabe wahrzunehmen und zu fördern.