LER - das zukunftsweisende Beispiel aus Brandenburg
Schule hat heute mehr denn je die Aufgabe,
Werteerziehung und Werteorientierung zu entwickeln und zu vermitteln. Die
vielfältigen Lebensanschauungen in unserer Welt, die multikulturell und
multiweltanschaulich geprägt ist, erfordern angemessenen und zeitgemäßen
Unterricht zu ethischen und religions- und lebenskundlichen Fragen.
Das ordentliche Unterrichtsfach Lebensgestaltung / Ethik / Religionskunde (LER)
in Brandenburg ermöglicht - unabhängig von konfessionellen Bindungen oder
Konfessionslosigkeit - gemeinsam leben zu lernen, Toleranz zu erleben und
demokratische Auseinandersetzungen mit verschiedenen Lebensentwürfen und
Weltanschauungen zu üben und zu gestalten.
Die Klagen der christlichen Kirchen, katholischer und evangelischer Eltern und
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen LER vor dem Bundesverfassungsgericht haben
dazu geführt, dass einerseits der LER-Unterricht als grundgesetzkonform
bestätigt wurde, andererseits sei der konfessionelle Religionsunterricht als
freiwilliges Fach an Brandenburger Schulen noch mehr durch den Staat zu fördern.
Das Vergleichsangebot des Bundesverfassungsgerichts und die Kompromisse zwischen
den Streitenden werden immer wieder durch die Missionierungsbestrebungen der
Kirchen unterlaufen.
Der konfessionelle Religionsunterricht und sogenannte Ersatz- und
Alternativfächer erscheinen ebenso unzeitgemäß wie staatliche Vorgaben.
Freiwillige zusätzliche Angebote von ReIigions- und
Weltanschauungsgemeinschaften können allerdings Pluralität in unserer modernen
Gesellschaft fördern. Die Trennung von Kirche und Staat, die weltanschauliche
Neutralität des Staates und die reale säkulare gesellschaftliche Situation
führen letztlich zur Infragestellung des konfessionellen Religionsunterrichts
nach Art. 7 (3) GG und zur Favorisierung eines integrativen und dialogisch
angelegten Unterrichts zu den Grundfragen des Lebens sowie zur werteorientierten
Lebensgestaltung, humanistischen Ethik und Religions- und Lebenskunde in allen
Bundesländern.
LER erfüllt nicht alle Wünsche (z.B.: fragwürdige Abmeldeklausel, nicht alle
Klassenstufen, zuwenig nichtchristliche Inhalte im Rahmenlehrplan). Dieser
intergrative Unterricht überwindet aber die konfessionelle Spaltung zwischen den
Schülerinnen und Schülern und realisiert einen neuen Weg ohne
bekenntnisgebundene Unterweisung in der staatlichen Schule. Auf sokratische
Weise werden Lebensanschauungen erfahren und respektieren gelernt. Es volIzieht
sich ein Paradigmenwechsel in der Werteerziehung.
Dr. Volker Mueller
Humanistischer Freidenkerbund Brandenburg e.V.